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Wien - Der frühere Radprofi Georg Totschnig ist am Dienstag am Straflandesgericht Wien vom Vorwurf der falschen Zeugenaussage freigesprochen worden. Der Tiroler hatte bei einer Einvernahme durch die SoKo Doping im September 2009 bestritten, dass ihm Gerlinde Mayer, die Ehefrau des Ex-Langlauf-Trainers Walter Mayer, bei der Tour de France 2005 einen Blutbeutel zum Zwecke des Blutdopings übergeben habe und blieb auch vor Gericht bei dieser Behauptung. Gerlinde Mayer revidierte als Belastungszeugin am Dienstag ihre frühere Aussage und erklärte, sie habe damals nicht die Wahrheit gesagt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft hat drei Tage Bedenkzeit erbeten.
Der Vorwurf der falschen Zeugenaussage gegen Totschnig, den Etappensieger bei der Tour de France 2005, basierte auf einer Aussage von Gerlinde Mayer vor Beamten der SoKo Doping im April 2009. Sie hatte damals ausgesagt, einen Blutbeutel bei Humanplasma in Wien abgeholt, nach Frankreich gebracht und an Totschnig übergeben zu haben.
Auf die Frage von Richterin Katharina Adegbite-Lewy, ob sie damals die Wahrheit gesagt habe, antwortete die Hauptbelastungszeugin am Dienstag mit Nein. Sie sei unter Druck gestanden, ständig von der SoKo Doping angerufen worden und habe mit all dem nichts mehr zu tun haben wollen. "Daher habe ich irgendetwas gesagt, um meine Ruhe zu haben. Die Wahrheit ist, dass ich nicht bei der Tour France war und Herrn Totschnig nichts gebracht habe." Sie könne nicht erklären, warum sie das damals ausgesagt habe, sagte Mayer und entschuldigte sich bei Totschnig, dass sie ihm geschadet habe.
Die Staatsanwältin hielt Mayer vor, dass sie nun vor Gericht falsch aussage, stellte fest, dass diese ihre früheren Angaben auch gegenüber anderen Personen, nämlich gegenüber einem Journalisten, getätigt habe. Sie kündigte an, dass Frau Mayer nun selbst mit einem Verfahren rechnen müsse. "Das hat in der Dopingszene System, die Mauer zu machen und Aussagen zu widerrufen", erklärte die Staatsanwältin.
Zuvor hatte Krankenschwester Andrea W., die bei der von Spitzensportlern aufgesuchten Plasmapheresestation Humanplasma in Wien von 2003 bis 2006 die Blutabnahmen überwacht und Blut eingefroren hatte, als Zeugin ausgesagt, sie könne nicht hundertprozentig sagen, ob Totschnig dort gewesen sei. Ob Gerlinde Mayer alleine dort gewesen sei, um einen Blutbeutel abzuholen, wisse sie auch nicht mehr hundertprozentig. Humanplasma-Geschäftsführer Rudolf Meixner sagte aus, er habe Totschnig einmal gemeinsam mit anderen Sportlern in den Humanplasma-Räumlichkeiten gesehen.
Totschnigs Verteidiger Wilfried Plattner argumentierte, Gerlinde Mayer sei von der SoKo Doping in oberflächlicher Art einvernommen worden, sie sei nicht über Datum und Ort der angeblichen Übergabe befragt worden und damit sei dem Beschuldigten die Möglichkeit genommen worden, sich konkret zu den Vorwürfen zu äußern. Nach seiner Recherche habe Gerlinde Mayer zum Zeitpunkt der Tour de France 2005 bei einem Langlaufkurs in Ramsau gekocht. "Die Aussagen der Zeugen sind nicht geeignet, die Falschaussage des Angeklagten zu beweisen. Jede Basis für einen Schuldspruch fehlt", betonte der Anwalt.
Richterin Adegbite-Lewy sprach Totschnig nach rund eineinhalbstündiger Verhandlung frei und begründete dies damit, dass die Hauptbelastungszeugin ihre zuvor gemachte Aussage widerrufen habe. (APA; 24.7.2012)
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