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Bis 50 Reha bzw. Umschulung, um Invaliditätspension zu vermeiden: Das soll ab 2014 geltendes Recht sein.
Wien - Die Regierung reformiert die Invaliditätspension: Die befristete Form der Invaliditätspension wird zu Gänze abgeschafft. Im Gegensatz zu den bisherigen Plänen, die eine Abschaffung nur für die unter 50-Jährigen vorsahen, wird sie nun ab 2014 für alle vorübergehend Arbeitsunfähigen auslaufen. Das sieht der Begutachtungsentwurf vor, den Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) am Dienstag ausgeschickt hat.
Ist eine Person vorübergehend invalid oder so schwer krank, dass sie vorübergehend nicht arbeiten kann, erhält sie ein Rehabilitationsgeld und soll wieder in den Arbeitsprozess integriert werden. Wer seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, wird umgeschult und bekommt ein Umschulungsgeld. Nur bei dauerhafter Invalidität oder wenn eine Umschulung nicht zweckmäßig oder zumutbar ist, wird weiterhin eine "I-Pension" gewährt.
Die Begutachtungsfrist läuft bis 7. September, im Herbst soll die Neuregelung vom Parlament beschlossen werden. In Kraft treten soll das Gesetz mit 1. Jänner 2014, bis dahin haben die betroffenen Behörden Zeit zur Umstellung des Systems. Bis 2018 erwartet das Sozialministerium Einsparungen von mehr als 700 Millionen Euro.
Übergangsfrist
Derzeit wird Krankengeld für maximal 52 Wochen ausbezahlt, eine befristete I-Pension wird gewährt, wenn jemand voraussichtlich länger als ein halbes Jahr arbeitsunfähig ist. Diese befristete I-Pension wird vollständig abgeschafft, und zwar für alle, die am 1. Jänner 2014 jünger als 50 Jahre alt sind. Da jedes Jahr ein Jahrgang dazukommt, wird diese Pension auslaufen.
Anstelle der befristeten I-Pension soll künftig ein "Rehabilitationsgeld" bzw. ein "Umschulungsgeld" ausgezahlt werden. Ist jemand vorübergehend invalide oder so schwer krank, dass er vorübergehend nicht arbeiten kann, erhält er nach dem Krankengeldanspruch von der Krankenkasse ein Rehabilitationsgeld in der Höhe des Krankengeldes. Dabei handelt es sich um eine Art verlängerten Krankengeldanspruch, wobei die Höhe wie beim erhöhten Krankengeld 60 Prozent des Letztbezuges ausmacht.
Mitwirkungspflicht
Das Rehab-Geld wird zwar grundsätzlich nur für ein Jahr gewährt, der Bezug kann jedoch verlängert werden. Es herrscht eine Mitwirkungspflicht: Verweigert die betreffende Person ihr zumutbare medizinische Rehab-Maßnahmen, so ist das Rehab-Geld "für die Zeit der Verweigerung der Mitwirkung zu entziehen". Die Kosten des Rehab-Geldes werden den Krankenkassen von der PVA ersetzt.
Statt Berufsschutz: "Qualifikationsschutz"
Wer seinen erlernten Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann, wird umgeschult. Der für Angestellte und gelernte Kräfte geltende Berufsschutz wird dabei in einen "Qualifikationsschutz" umgewandelt. Das bedeutet, der Betreffende hat das Recht auf eine hochwertige Qualifikation, die seinem bisherigen Ausbildungsniveau (Lehrabschluss, Fachschule etc.) entspricht. Die Umschulung findet in einem Bereich statt, die gesundheitlich Sinn macht, in dem es Beschäftigungschancen gibt und der gemeinsam mit den Betroffenen ausgesucht wird. Während der Dauer der Umschulung erhält der Betroffene ein "Umschulungsgeld" in der Höhe des Arbeitslosengeldes plus 25 Prozent. Damit soll das durchschnittliche Umschulungsgeld laut Sozialministerium die durchschnittliche Höhe der derzeitigen I-Pension (957 Euro 14-mal pro Jahr) erreichen.
Die Umschulung muss zumutbar sein, sie muss den physischen und psychischen Eignungen und Neigungen, dem Gesundheitszustand und dem bisherigen Ausbildungsniveau der Person entsprechen. Sie muss auch den Zweck der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erfüllen können. So wäre es beispielsweise nicht zweckmäßig, einen 61-jährigen Mann umzuschulen, damit er dann nur noch ein Jahr arbeitet, weil hier die Kosten höher wären als der Nutzen. Die Kosten des Umschulungsgeldes werden vom AMS übernommen, sie werden dem Arbeitsmarktservice aber von der Pensionsversicherung ersetzt.
Für die unselbstständig Beschäftigten sowie für die Selbstständigen (Gewerbliche, Bauern) wird je ein "Kompetenzzentrum Begutachtung" eingerichtet. Dort werden medizinische und mit Hilfe des AMS auch berufskundliche Gutachten erstellt. Diese berufskundlichen Gutachten sollen Auskunft darüber geben, welche Umschulung sinnvoll ist.
AMS übernimmt "Case Management"
Mittels "Case Management" sollen die Krankenkassen den Betroffenen bei der Rehabilitation und Wiedereingliederung in den Beruf helfen. Während der Krankenbehandlung sowie der medizinischen Rehabilitation zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit sollen die Versicherten bei der Koordinierung der zu setzenden Schritte unterstützt werden. Bei der beruflichen Rehabilitation obliegt das Case Management dem AMS.
Großteil ist befristet
Im Vorjahr ist 7.200 Personen unter 50 Jahren eine Invaliditätspensionen zuerkannt worden, davon 6.400 befristet. Mit der Einführung des Umschulungs- und Rehabilitationsgeldes werden laut Schätzung des Sozialministeriums davon voraussichtlich knapp 80 Prozent (etwa 5.500) in medizinische und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen einbezogen werden. Nach den bisherigen Erfahrungen wird etwa ein Drittel dieser Gruppe berufliche Rehabilitation benötigen, der Rest medizinische Betreuungsmaßnahmen.
Die Einsparungen werden von 2014 bis 2018 auf insgesamt 713 Millionen Euro geschätzt. Im ersten Jahr werden noch Mehraufwendungen von 13,7 Mio. Euro erwartet, 2015 soll es dann schon zu Einsparungen von 44,9 Mio. Euro kommen, die sich bis 2018 auf 328,9 Mio. Euro erhöhen. Im Detail sollen sich dabei in der Pensionsversicherung in diesem Zeitraum Einsparungen von insgesamt einer Milliarde Euro ergeben, weil mehr Menschen im Erwerbsleben bleiben und später in Pension gehen. Die von der PVA zu tragenden Kosten für die berufliche Umschulung werden rund 300 Mio. Euro betragen, sodass die Pensionsversicherungsanstalt bis 2018 in Summe etwas mehr als 700 Mio. Euro einsparen soll.
Mehraufwand beim AMS
Für das AMS wird zwischen 2014 und 2018 insgesamt ein Mehraufwand von rund 280 Millionen Euro erwartet. Diese Mehrausgaben ergeben sich vor allem durch das Umschulungsgeld minus der Mehreinnahmen durch die Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Auf der anderen Seite werden Mehreinnahmen in ungefähr der gleichen Höhe erwartet - und zwar durch höhere Beiträge in anderen Bereichen der Sozialversicherung (Kranken-, Unfallversicherung) sowie durch höhere Lohnsteuereinnahmen.
Als flankierende Maßnahme erhält das AMS die Förderung und Wiedereingliederung von gesundheitlich beeinträchtigen Menschen in den Arbeitsmarkt als gesetzliche Aufgabe. Für gesundheitlich beeinträchtigte Arbeitslose, die bereits Notstandshilfe erhalten, werden die Freibeträge bei der Partnereinkommensanrechnung (derzeit 515 Euro) um 50 Prozent auf 772,50 Euro erhöht. Dadurch erhalten diese Menschen eine höhere Notstandshilfe. Laut Sozialministerium erhalten dadurch 800 Menschen rund 165 Euro netto mehr im Monat.
Ab 2013 wird der zweite Arbeitsmarkt (sozialökonomische Betriebe; gemeinnützige Beschäftigungsprojekte) für die stufenweise Reintegration von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgebaut. Ziel ist ihre Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Förderungen wie die Kombilohnbeihilfe und das Arbeitstraining werden weiterentwickelt. Arbeitsmarktexperten erarbeiten Programme zur stufenweisen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.
NAP für Behinderte
Am Plan der Regierungssitzung steht außerdem der schon 2010 angekündigte "Nationale Aktionsplan für Behinderte". Damit soll die UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich umgesetzt werden. Kernpunkt des Entwurfs des Sozialministeriums vom Jänner war das sogenannte "Disability Mainstreaming", also die Verpflichtung, das Ziel der Gleichstellung von Behinderten bei allen Gesetzesvorhaben und in der Verwaltung zu berücksichtigen.
Mitterlehner sieht "wichtigen Schritt", Kritik von Leitl
Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) sieht die angekündigte Reform als "wichtigen Schritt, um das faktische Pensionsantrittsalter in Österreich anzuheben". Angesichts des demografischen Wandels müsse man die Finanzierbarkeit des Pensionssystems sichern. Außerdem könne der Fachkräftebedarf der Wirtschaft besser gedeckt werden, wenn die Menschen länger im Erwerbsleben bleiben, so Mitterlehner in einer Aussendung am Dienstag.
Nicht ganz zufrieden zeigte sich die Wirtschaftskammer. Für deren Präsident Christoph Leitl (ÖVP) enthält der Entwurf zwar "richtige Reformschritte, denen aber unbedingt weitere folgen müssen". Konkret will Leitl den aus seiner Sicht zu strengen Berufsschutz weiter aufweichen, weil dieser die Vermittlung von Versicherten in andere Berufe verhindere. Außerdem kritisiert Leitl in einer Aussendung die Anhebung der Notstandshilfe für rund 800 gesundheitlich Beeinträchtigte. Die Notstandshilfe sei in Österreich ohnehin überdurchschnittlich großzügig.
Die Industriellenvereinigung begrüßt den Entwurf grundsätzlich. Menschen länger gesund in Beschäftigung zu halten sei "längst überfällig", erklärte Generalsekretär Christoph Neumayer in einer Aussendung. Das Arbeitskräftepotenzial könne durch die geplanten Maßnahmen bei einem optimalen Zusammenspiel zwischen Pensionsversicherung, Arbeitsmarktservice und Rehabilitationseinrichtungen wesentlich gehoben werden. (APA, 24.7.2012)
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funktionieren soll? Schon jetzt werden Arbeits-/Erwerbslose zwischen AMS + PVA hin- und hergeschoben.. und verrieben. Das "Case-Management" seitens des AMS bei beruflicher Rehabilitation? Man darf gespannt sein, ob die dortigen BeraterInnen fachkenntnismäßig und psychologisch aufgeschult werden. Oder ob es - wie leider oft bisher - zur "Abschiebung" in Maßnahmen kommt, damit die Statistik stimmt...
SHG Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
shg-mobbing-graz@gmx.at
ok, dann habe ich eine einschulung auf ein neues berufsfeld und werde dann bei bewerbungen mit der begründung: "leider keine praxis vorhanden" abgelehnt! es ist ja schon für gesunde menschen nicht einfach die branche zu wechseln. irgendwie läuft da etwas in den politikerköpfen verkehrt...die arbeitsweltrealität sieht oftmals ganz anders aus als die wunschvorstellung eines leitl oder mitterlehner!
Wie wär´s wenn Fekter ins Sozialministerium wechselt und Hundtsdorfer ins Finanzministerium.
Fekter hätte das nicht besser und unsozialer ausverhandeln können.
jetzt heissts für Invalide, Schmerzkranke, Krebskranke, u.v.m. warm anziehen.
Es weht ein kalter Wind durch unser Österreich.
Wir brauchen NEUWAHLEN !!! Je schneller desto besser. Das ist nicht mehr mein Österreich.
Eine Schande ist das.
Alleine die Meldung:
Ab 2013 wird der zweite Arbeitsmarkt (sozialökonomische Betriebe; gemeinnützige Beschäftigungsprojekte) ausgebaut.
Ich wurde vom AMS Mattersburg als 53 jähriger Ingenieur mit einem schweren Bandscheibenvorfall in einem gemeinnützigen Beschäftigungsprojekt (Mein Laden in Mattersburg) zwangsverpflichtet. Ich hätte dort schwere Möbel ganztags vom 4. Stock herunterschleppen sollen. Nur durch Vorlage eines Befundes des Krankenhauses, konnte ich dieser Katastrophe entkommen. Sozialminister Hundstorfer ist ein Schandfleck, und sollte sich einmal auf Zurechnungsfähigkeit untersuchen lassen.
Herr SOZIALminister, laut Ihren Vorschlag kann ich mich bereits zum Gärtner umschulen lassen, der die "Radieschen von unten betreut" - ich bedanke mich dafür in einem zweiten Leben bei Ihnen.... Sie werden mit Sicherheit in Ihren zweiten Leben als Freiwild (Schwein) herumlaufen....
v.a. wie sie dann "Besserqualifizierte"..bitte NICHT als Wertung verstehen....rehabilitieren bzw. umschulen wollen....
Bin als Magistra, Anfangsvierzigerin, seit ca.6 Monaten aufgrund von "cfs" im Krankenstand.Rehabilitationsmöglichkeiten gibts da net wirklich, von mir aus lassen die mich dann halt 2 Jahre mit ca. 1400 (mein derzeitiger Krankengeldbezug) in dem geplanten Rehageldbezug. Beim "Umschulen" wünsch ich denen echt viel Spaß: muß ja meiner Qualifikation entsprechen..also erneutes Studium lol
Dauert dann so 5-10 Jahre und dann bin ich halt ne neurologisch angeschlagene Doppelmagistra.
Machen wir halt aus depressiven Juristen depressive Betriebswirte, aus von Burn Out gezeichneten Juristen geburn-outete (geiles Wort, was? )....
Arbeitsplätze für Ältere Arbeitnehmer gibt es sowieso keine mehr. Geschweigen den für Jugendliche.
Der Staat wird sich in seinem Wahn, jeder muss unbedingt arbeiten sogar Krebskranke kräftig ins Knie schiessen.
Die Berechnungen die dazu angestellt werden sind haarsträubend, kann jeder Volksschüler nachvollziehen.
14x Mindestpension kontra 12 AMS Bezug +Schulungskosten Gesundheitskosten Gerichtskosten etc. Die veranschlagten Steuereinnahmen gibts aufgrund von keinen Arbeitsplätzen ja nicht und wenn dann nur im Billigstjobbereich wo sowieso keine Steuern bezahlt werden. Die heutigen Jungen aber auch die nicht privilegierten Alten dürfen sich bei einem Staat bedanken der für seine Klientel (Beamte) etc. alles macht.
Sie leiden an chronischer Erschöpfung, schreiben Sie, offensichtlich eine Burnout-Folge. Das ist sicher eine dramatische Situation und Umschulung oder Druck vom AMS wäre wohl ein kontraproduktiver Unsinn.
Da brauchen Sie Auszeit und ausreichend Erholung, vielleicht auch psychologische Beratung, aber Sie können doch nicht erwarten, mit Anfang vierzig pensioniert zu werden.
Dazu hätten Sie Beamtin werden müssen, für diese war das jedenfalls früher einmal relativ leicht, heute vielleicht auch nicht mehr.
@Henry44:
Sie verwechseln hier 2 unterschiedliche Erkrankungen - CFS (Chronic Fatique Syndrom) ist eine sehr schwere Erkrankung (ein wenig Info finden Sie hier: http://www.buendnis-mecfs.de/infomaterial/) die seit über 30 Jahren von der Weltgesundheitsorganisation als schwere neurologische "Multisystem-" Erkrankung mit dem ICD-Code G93.3 klassifiziert und anerkannt ist !
und das, was Sie hier fälschliche Weise mit der Bezeichnung "chronische Erschöpfung" beschreiben als angebliche BURN-OUT Folge - ist eine Erkrankung die vor allen bei Krebspatienten nach einer Chemotherapie auftritt und hat mit der CFS (und mit BURN-OUT) absolut NULL ZU TUN!
wenns mir gesundheitlich besser gehen sollte....gern zurück ins Berufsleben. Wenn net, halt ein paar Jahre die "Rehabilitationsversuche" der öffentlichen Hand ertragen und abwarten. Hab ne gute BU-Versicherung, ne kleine ausgezahlte ET-Wohnung, keine Kinder....
Glücklicherweise net auf ein paar Hunderter im Monat angewiesen. Und wie sagen einige Freunde von mir aus bildungsfernem Milieu so gern: obs AL-Geld heisst, Notstandhilfe, Krankengeld, Rehageld....Euroscheine haben eh ka Mascherl lol
wenn Sie so gut abgesichert sind und ein paar hundert Euro für Sie nichts bedeuten.
Da sind Sie allerdings eine Ausnahme, auch weil Berufsunfähigkeitsversicherungen ein absolutes Minderheitenprogramm sind, nicht zuletzt wegen der hohen Prämien.
Unter solch guten Rahmenbedingungen können Sie den AMS Maßnahmen beruhigt entgegenblicken. Was tut aber jemand, der schon mit dem Arbeitseinkommen kaum ausgekommen ist?
Es wäre klug, das Kleingedruckte Ihrer BU Versicherung von einem Experten prüfen zu lassen, damit es nicht am Ende böse Überraschungen gibt.
fühl mich zwar mit einem bisherigen Nettoeinkommen von knapp 2000 Euro "nur" als Mittelschicht....aber Sie haben recht, echte Kleinverdiener mit ca.1000 Euro könnten da schnell in echte Existenznöte kommen....
BU hab ich schon checken lassen, zahlt laut AK für alle Krankheitstypen....würd so nen Vertrag ohnehin "vorher" IMMER rechtlich überprüfen lassen.
So wie ich die geplanten Gesetze versteh, wirds sogar für einige leichter ne unbefristete Pension zu bekommen: wenn 2 Jahre Rehamaßnahmen nix bringen....Pensionsvorschuß und befristete gibts dann ja offenbar nimmer,oder?
Entscheidend für die Praxistauglichkeit des Versicherungsschutzes aber ist, wie und nach welchen Kriterien der Eintritt der Berufsunfähigkeit festgestellt wird.
Da würde ich einmal genau hinschauen. Privatversicherer sind schließlich gewinnorientiert und gestalten ihre Bedingungen so, dass unter dem Strich möglichst viel übrig bleibt.
als Akademiker/in bekommst auch noch die besten Tarife. De facto alle Berufsunfähigen mit BU-Schutz die ihm Bekanntenkreis kenn sind "Studierte".....ehemalige Lehrer, Sozialpädagogen etc....
Hat sich offenbar noch nicht zu den Versicherungen herumgesprochen dass gerade in diesen Kreisen gerne die Karte "let s draw a psycho pension" gezogen wird.....Facharbeiter mit Bandscheibenvorfällen, Kreuzbeschwerden etc. welchen eine I-Pension zugesprochen wurde haben eh schon Seltenheitswert.....
die sozioökonomischen betriebe löhne bezahlen die dem kollektivvertrag entsprechen.
es ist zur zeit nämlich üblich dass in den söbs leute sitzen die von der PVA IV-pension kriegen (mindestrente mit ausgleichszulage) und trotzdem vollzeit hackeln müssen. leben können die so ausgebeuteten davon nicht und die PVA muss der promente die arbeitskräfte bezahlen.
die angestellten der promente kriegen natürlich ein weit überdurchschnittliches gehalt.
ausserdem möchte ich und viele andere auch wissen wie es dazu kommt dass so viele scientologen bei der promente arbeiten.
muss aber dann freiwillig sein. Ein IP-Pensionist (befristet oder unbefristet) ist eben Pensionist. Wenn er arbeitet dann freiwillig.
Natürlich wenn es sich als Mindestrentenbezieher mit dem Geld nicht ausgeht ist das auch nicht ganz freiwillig.
Stimmt. Wenn ein Kranker kein frei verfügbares Einkommen mehr hat, dann nimmt man ihm seine Würde. Eine bescheidmäßig zuerkannte I-Pension gibt wenigst Rechtssicherheit, abgesehen von den von Ihnen erwähnten "Endgelagerten", die fürs Sackelpicken auch noch zahlen müssen.
Eine befristete I-Pension wird auch nach heutiger Rechtslage nicht leichtfertig zuerkannt. Da gibts auch schon vorher während des Krankengeldbezuges ein Case-Management etc....
Was konkret passiert wenn man von I-Pension auf Reha-Geld umgestellt wird?
Ist das gleich hoch?
Gibts Urlaub- und Weihnachtsgeld?
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