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Wien - Laut Eigenwerbung ist die ÖBB die pünktlichste Bahn der EU. Dem eigenen Erfolg scheint man insgesamt aber nicht ganz zu trauen - denn viele andere Bahnen in Europa haben deutlich kulantere Regelungen, wenn die Zugreise länger dauert als geplant.
Festgeschrieben sind die gesetzlichen Minimalstandards für die Entschädigung in der "Verordnung (EG) Nr. 1371/2007". Ist der Zug mehr als 60 Minuten zu spät, hat man das Recht auf eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises. Sind es mehr als 120 Minuten, hat man den Anspruch auf 50 Prozent. Beträge unter vier Euro müssen nicht ausbezahlt werden, Gutscheine sind möglich, allerdings hat der Fahrgast ein Recht auf Barauszahlung.
Anforderungen, die die ÖBB ebenso wie die Westbahn punktgenau erfüllen. Bei der Bundesbahn haben im Jahr 2011 exakt 10.353 Personen auf diese Weise insgesamt knapp 385.000 Euro bekommen, wertmäßig ist dies ein deutlicher Anstieg zum Jahr 2010. Hinzu kamen rund 1400 Pendler mit Jahreskarte, die mehr als 29.000 Euro bekamen, was einer Verdreifachung zum Jahr davor bedeutet.
Im Vergleich zu Spanien ist die heimische Regelung aber streng. Denn dort bekommt man als Fahrgast schon deutlich früher eine Entschädigung.
100 Prozent retour
Bereits die staatliche Regelung ist großzügiger. Ab einer Stunde erhält man die Hälfte des Kartenpreises, ab 90 Minuten sind es 100 Prozent. Doch die Bahngesellschaft Renfe geht freiwillig weiter. Auf der Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Madrid und Sevilla versprechen sie bereits ab fünf Minuten Verspätung eine 100-Prozent-Regelung.
Bei anderen Schnellverbindungen, die innerhalb des Landes bleiben, gibt es die 100 Prozent spätestens ab einer Stunde Verspätung. Zu diesem Zeitpunkt hat man in Österreich erstmals einen Anspruch - auf 25 Prozent.
Auch in Frankreich ist die SNCF spendabler. Ist der Zug zwischen 30 Minuten und einer Stunde verspätet, erhält man einen Reisegutschein im Wert von 25 Prozent. Und wer besonders lange warten muss, kann sich ebenfalls freuen. Ab drei Stunden beträgt die Entschädigung nämlich 75 Prozent.
Auch in den Nachbarländern sind die Regelungen bei bestimmten Fällen kulanter als in Österreich. In der Schweiz beginnt bei den TGV-Schnellzügen die Frist bereits mit 30 Minuten Verspätung zu laufen. In Deutschland erhält man bei der DB gesondert ab 30 Minuten den Zuschlag für die schnellen ICE-Sprinter retour.
Für ÖBB-Pressesprecher Herbert Ofner sind spanische Verhältnisse kaum vorstellbar. Denn hierzulande habe man keine reine Hochgeschwindigkeitsstrecken und sei viel stärker von anderen Ländern abhängig. Ein Zug von Innsbruck nach Wien fährt über das Deutsche Eck - ist dort eine Baustelle, kann die ÖBB nichts dafür, bedauert er. (Michael Möseneder, DER STANDARD, 24.7.2012)
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Mag sein, dass die spanische Bahn ihre Entschädigungen sehr großzügig handhabt, aber im Gegenzug gibt es dort abseits einiger Hochgeschwindigkeitsstrecken keinen brauchbaren Bahnverkehr. Wenn selbst bessere Regionalzüge reservierungspflichtig sind, man aber die Reservierungen aus technischen Gründen nicht immer kaufen kann, führt das dazu, dass die Leute ihr Auto (oder den Autobus) bevorzugen. Und am wahnsinnigsten ist die "Fahrplanauskunft" auf der Renfe-Seite, die erst seit kurzem Verbindungen mit Umsteigen anzeigen kann. Und Schnellbahn-Züge gibt es in der Fahrplanauskunft auch keine. Das ist ungefähr so wie in der Ukraine vor 5-10 Jahren.
Da sind mir die 25% Entschädigung und dafür ein sonst halbwegs brauchbarer Bahnverkehr lieber.
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