Arbeiten in der Pension

Verena Kainrath, 23. Juli 2012, 17:37

Finanzielle Barrieren für Kleinstunternehmer

Wien - Leopold Stieger sieht viele Altersgenossen zum Nichtstun gezwungen. Wer unfreiwillig in die Frühpension abgeschoben wurde, bringe sein Know-how gerne weiter ein, vor allem wenn es rundum an Fachkräften mangelt, meint der 73-Jährige, der als Unternehmensberater die Plattform seniors4success auf die Beine stellte. Für Leute wie ihn sei das Modell des Ein-Personen-Unternehmers ideal - doch stattdessen lasse die Zuverdienstgrenze Arbeitswillige in höherem Alter "verdummen und veröden" .

Denn wer seine Pensionsansprüche nicht schlagartig verlieren will, darf als Frau bis zum Alter von 60 und als Mann bis 65 nicht mehr als 376,26 Euro im Monat verdienen. Stieger bezeichnet diese Ruhensbestimmungen als " boshaft" und nahezu einzigartig in Europa. In der Wirtschaftskammer spricht man von zwei Seiten einer Medaille.

Rolf Gleißner von der sozialpolitischen Abteilung hat nichts ge- gen eine Lockerung oder gar Abschaffung der Zuverdienstgrenze. Das Ganze gehöre aber an Anreize für einen späteren Pensionsantritt gekoppelt. " Das darf nicht isoliert diskutiert werden, sondern muss Hand in Hand mit einer Pensionsreform gehen."

Finanzielle Hürden

Wer über das gesetzliche Pensionsalter hinaus selbstständig tätig sein will, steht vor weiteren finanziellen Hürden. Diese basieren einmal mehr auf Österreichs Sozialversicherungswesen.

Einkommen neben der Pension erfordern so etwa Beiträge an die SVA. Selbstständige zahlen damit weiterhin Pensionsversicherung und mehrfach Krankenversicherung, auch wenn sie die Leistung der SVA nie in Anspruch nehmen. "Würde ich, statt zu arbeiten, in der Hängematte liegen, hätte ich auch alles, was ich brauche", sagt Stieger, stattdessen führe er hohe Beträge an die Sozialversicherung ab, "wofür ich nichts bekomme".

Knapp 47.000 der über 64-Jährigen waren zuletzt erwerbstätig, 40 Prozent unter ihnen selbstständig, rechnet Martina Schubert vor, die das Forum zur Förderung der Selbstständigkeit leitet. Aufträge würden gern an ältere Selbstständige vergeben, ist sie sich sicher: Während angestellte Frauen vielfach schon ab 40, 50 unvermittelbar seien, sei bei den Ein-Personen-Unternehmerinnen ein höheres Alter häufig von Vorteil.

Schlechteres Einkommen

Mit der Pension verschlechtert sich jedoch die Einkommenssituation teils massiv. Die Abgaben an die SVA fressen dieselbige auf, beschreibt eine 67-jährige Psychotherapeutin ihre Lage. Sie zahle in Summe so viele Beiträge, wie sie Pension erhalte. Statt altersgemäßes, eigenverantwortliches Arbeiten zu erleichtern, sei man mit bürokratischen Problemen konfrontiert. Und die Arbeitsfähigkeit zu erhalten sei privater Luxus.

Die komplizierte Administrierung zwischen Versicherungsträgern gehöre diskutiert, räumt Thomas Neumann, Direktor der SVA, ein. "Wer hier kein Experte ist, tut sich sicher schwer." Das System der Mehrfachversicherung an sich sei aber "schlüssig und gerecht".

Die Pensionsbeiträge für Selbstständige wurden im Rahmen des jüngsten Sparpakets um 5,7 Prozent erhöht. Schubert: "Das trifft gerade die Geringverdiener unter den Einzelkämpfern hart." (Verena Kainrath, DER STANDARD, 24.7.2012)

hackeln bis zum umfallen

jemand, der nach der pensionierung noch hackelt
und es nicht muss,
sorry, aber der hat nen knall !

spricht da der neid?

es gibt halt menschen, die sich gerne einer beschäftigung hingeben, für die andere bereit sind zu bezahlen.

Dass man keine volle Pension auszahlt, wenn jemand daneben einen Fulltimejob ausübt, finde ich grundsätzlich verständlich, es müsste aber mehr Flexibiliotät geben.Das Problem wäre gelöst, wenn es eine Teilzeit-Pension gäbe. Dann könnte jemand,
der (ab einem bestimmten Aölter) nicht mehr voll in seinem bisherigen Job arbeiten kann/will, beispielsweise 70 % der Pension beziehen und 30% seiner Zeit mit selbständiger Tätigkeit verbringen.

Ausgenommen von allen diesen Beschränkungen sind wieder einmal .....

..... ja genau, unsere Beamten. Die dürfen zusätzlich zu den oft fürstlichen Pensionen (oftmals 4000 EUR und mehr) noch dazuverdienen, so viel sie wollen. Da könnten doch unsere PolitikerInnen mal zum Thema Gleichheit in Aktion treten.

zuerst informieren, dann posten.

ALLE

dürfen unbegrenzt dazuverdienen, wenn sie das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben.

Den Nagel auf den Kopf getroffen

Ja die Zuverdienstgrenze ist wirklich als sinnlos, willkürlich und boshaft anzusehen! So ein Unfug! Wer krankheitshalber gezwungen ist in Frühpension zu gehen, würde vielleicht gerne noch etwas machen soweit sie/er halt kann. Aber mit dem Damoklesschwert, dass die Rente futsch ist, wenns mehr als 376.- waren, pfeift man drauf. Schade um soviel Erfahrung und Wissen..

"Das System der Mehrfachversicherung an sich sei aber "schlüssig und gerecht".

Da kommt einem die Galle hoch. Was ist schlüssig und gerecht? Das hätte ich gern erklärt gekriegt. Ich verstehe ja, wenn die Einkommen zusammengezählt werden und dann eine endgültige Bemessung vorgenommen wird. Aber das gilt nur für Großverdiener. Alle die unter Höchstbemessung liegen zahlen offensichtlich drauf.

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