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Salzburg - Die meisten Asylanträge in Österreich kommen derzeit von Flüchtlingen aus Afghanistan. Laut Innenministerium wurde zuletzt aber nur rund ein Drittel der Anträge positiv erledigt. Wer einen negativen Asylbescheid erhält, kann aber momentan trotzdem nicht abgeschoben werden. Afghanen, die nicht freiwillig heimreisen wollen, können dann zwar in Österreich bleiben, befinden sich allerdings in einer Grauzone: Denn die betroffenen Flüchtlinge sind damit als "Illegale" im Land.
Betroffene dürfen nicht arbeiten
"Die afghanische Regierung stellt derzeit nur Heimreisezertifikate aus, wenn ein Ausgewiesener erklärt, freiwillig in seine Heimat zurückkehren", betonte Michael Genner, Obmann des Vereins "Asyl in Not". "Ein Afghane, der abgeschoben werden soll, das aber nicht möchte und der über keine gültigen Reisedokumente verfügt, kann in Österreich bleiben. Wenn ihn das Heimatland nicht nimmt, kann man ihn ja nicht in ein x-beliebiges Land abschieben." Die Betroffenen würden damit aber als "Illegale" gelten. "Sie dürfen hier weder arbeiten noch soziale Unterstützung beziehen. Das ist höchst unbefriedigend."
Im Innenministerium ist das Problem bekannt: "Tatsächlich gibt es aktuell keine Abschiebungen nach Afghanistan, wenn sich Flüchtlinge nicht zur freiwilligen Rückkehr entscheiden", bestätigte Ministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck. Wie lange das noch der Fall sein werde, lasse sich noch nicht abschätzen: "Derzeit laufen Gespräche mit dem afghanischen Innenministerium in Kabul."
3.609 Anträge 2011
Flüchtlinge aus Afghanistan stellen seit 2011 in Österreich die größte Gruppe der Asylwerber: 3.609 Menschen aus dem Land am Hindukusch haben im Vorjahr einen Asylantrag gestellt, mehr als doppelt so viel wie 2010 (1.582). Im ersten Halbjahr 2012 waren es bereits 1.907 Anträge. Laut Innenministerium wurden zuletzt 35 Prozent davon positiv erledigt.
Petition für Afghanen in Salzburg
Symptomatisch für das Problem ist derzeit ein Fall aus Salzburg. Ein 24-jähriger Afghane flüchtete 2008 vor den Taliban und reiste Anfang November 2009 in Österreich ein. Noch am selben Tag stellte er in Traiskirchen, Niederösterreich, einen Asylantrag. Dokumente hatte er keine bei sich, wo er die Grenze nach Österreich querte, wusste er nicht. Er berichtete den Behörden, als Berufssoldat in Kabul gearbeitet zu haben, als er in seinem Heimatdorf von den Taliban bedroht wurde. Er desertierte und floh aus dem Land. Ein Bruder und ein Verwandter sollen später bei Anschlägen der Taliban ermordet worden sein.
Der Asylgerichtshof schenkte der Version des Mannes in erster und zweiter Instanz aber nur wenig Glauben, auch ein Einspruch beim Verfassungsgerichtshof blieb erfolglos. "Die Begründung des Asylgerichts klingt zynisch", betonte Johannes Witek, Obmann des Salzburger Integrationsvereins "synbiose", der den 24-Jährigen betreut. "Die Asylrichter argumentieren, er müsse ja nicht in sein Heimatdorf zurückkehren, er könne auch in der Hauptstadt Kabul bleiben, wo die Lage sicher ist".
Witek will weiter um eine Niederlassungsbewilligung des Mannes kämpfen. "Uns bleibt jetzt nur der Gang in die Öffentlichkeit." Seit vergangenen Samstag läuft eine Online-Petition für den Flüchtling. "Wir wollen die Menschen auf den Fall aufmerksam machen und zum Unterschreiben bewegen. Er ist in Salzburg bestens integriert und holt gerade seinen Hauptschulabschluss nach." (APA, 23.7.2012)
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und abgelehntes Asyl hat -muss man wohl warten bis er freiwillig ausreist. Und jedes Mal wenn er etwas anstellt (hier ja gezwungenermassen), dann wird ihn halt jedesmal die Verwaltungsstrafe (Ersatzhaft bei Uneinbringlichkeit), oder Haft treffen.
sondern ob der Mann verfolgt wird. Die Taiban sind aber dort ebenfalls von der Regierung angegriffen. Die Mafia wird auch von Italien angegriffen - wenn also ein Italener wegen Verfolgung durch die Mafia um Asyl ansucht - wird er keine chance haben
Und warum liest man nie etwas über die Hürden, welche jene Personen haben, die Österreich eigentlich gut brauchen könnte?: Gut ausgebildete Schlüsselkräfte, Entrepreneure und Forscher... diese müssen trotz Universitätsstudium, und einem ggf. ausgezeichneten Gehalts wahre Schikanen aufsichnehmen, bevor sie eine Arbeitserlaubnis erhalten - die Beantragung kann natürlich beinahe ausschließlich nur im Heimatland erfolgen. Viele geben davor bereits auf und ziehen lieber nach GB oder gleich in die USA.
DAS ist das echte Problem von Österreichs Zuwanderungspolitik!
Erwünschte und kontrollierte Zuwanderung - und
erzwungene Zuwanderung über die Asylschiene.
Zwei verschiedene Arten der Zuwanderung die sich grundsätzlich voneinander unterscheiden.
Die Gründe für die von Ihnen kritisierten Schikanen und (scheinbar) bürokratischen Hürden bei der erwünschten Zuwanderung sind der Versuch die andere, unerwünschte, wenigstens einzudämmen, wenn abstellen schon nicht möglich ist.
Mir ist vollkommen klar, dass es sich dabei um zwei gänzlich verschiedene Arten der Zuwanderung handelt - nichtsdestotrotz kann man nicht darüber hinwegsehen, dass in Medien de facto GAR NICHT über die Probleme von (eigentlich) gewollter Zuwanderung gesprochen wird.
Die weitaus meisten der abgelehnten Asylwerber erhalten im Regelfall subsidiären Schutz. Was heißt, dass sie praktisch unbegrenzt hierbleiben, arbeiten und auch im sog. Familienverfahren die Kernfamilie nachholen können. Und die umfasst dann mind. 5 weitere Personen, von denen kaum jemand lesen und schreiben kann. Plus die bekannte Kopftuchkultur mitbringt.
Im Verfahren werden oft gefälschte Dokumente vorgelegt, aus dem 20-jährigen Cousin wird dann der 15 jährige Bruder. Überprüft wird von den Behörden rein gar nix.
Als Vergleich: 2011 kamen 3.600 afghanische Asylwerber (ohne Familienzuzug) nach Ö. Aber nur 1500 hoch qualifizierte RWR-Zuwanderer. Frage: Wer wird dann mal eher unsere Pensionen zahlen?
Welcome Kabul...
"Die Asylrichter argumentieren, er müsse ja nicht in sein Heimatdorf zurückkehren, er könne auch in der Hauptstadt Kabul bleiben, wo die Lage sicher ist"
_________
Das ist nicht "zynisch", sondern einfach die gegenwärtige Rechtslage. Gem §11 AsylG ist bei Vorliegen einer innerstaatlichen Fluchtalternative der Status als Asylberechtigter nicht zu gewähren. Die Richter haben die demokratischen beschlossenen Gesetze zu vollziehen und nicht nach Willkür oder Sympathie zu entscheiden.
Dass 35% der Anträge positiv erledigt werden ist ein wahrer Skandal (Drittstaaten..). Angesichts der schon heute vorhersehbaren Probleme (Die junge Männer sind oft islamistisch geprägt) möge man dann aber bitte keine Krokodilstränen vergießen
Und diese ganze Drittstaatensache ist auch schwachsinn. das Dublin habkommen besagt, wenn ein Flüchtling in zb den Niederlanden zuerst einen Asylantrag stellt, abgewiesen wird und danach nach Österreich kommt, DANN haben wir das Recht diese Person in die Niederlande zu schicken und diese ihn dann zurück in das Land seiner Geburt.
Was glauben sie wie Afghanen nach Österreich kommen?? Sicher nicht mit Emirates!
Aber einen Dissedenten in dem Land wo er verfolgt wird, auch wenn es nicht von der aktuellen Regierung ist, wieder zurück zu schicken ist nichts anderes als im gleich hier eine Kugel in den Kopf zu jagen.
Da er schon Bedrohungen von den Taliban hatte, werden die ihn finden wenn die es wollen, egal wo er in Afghanistan lebt. Selbst das Diplomatenviertel ist nicht wirklich sicher.
Ich finde es absolut unmenschlich und gegen alle Menschenrechte auf deren unser System beruht, politische und religiöse Flüchtlinge aus Afghanistan nicht mit der Aufnahme in einem europäischen Land, das Leben zu retten. Ich kenne ein paar in Ö lebende Afghanen die vor ihrer Nase die Exekution ihrer Freunde ansehen mussten.
Konnten ihre Freunde das beweisen oder zumindest glaubhaft machen? Hat das eine UN - Organisation oder NGO bestätigt?
Wieso sind sie dann nicht nach Pakistan oder Indien gegangen? Wäre einfacher und billiger gewesen.
Gibt es Direktflüge von Kabul nach Wien?
(mein Googeln hat immer mindestens einen Zwischenstop angezeigt, zumeist Istambul)
Wenn nicht, dann haben die alle sichere Drittstaaten durchquert und somit wäre Österreich gar nicht zuständig für die größte Gruppe der Asylsuchenden.
Ist nur so eine Idee... und ja, verteufelt mich, ich hab´s verdient.
Steht eh oben:
"wo er die Grenze nach Österreich querte, wusste er nicht."
Siehe auch das Interview mit Asylanwalt Bürstmayr: "Natürlich wird in Asylverfahren gelogen"
Die meisten Asylwerber in Österreich wissen nicht, auf welchem Weg sie eingereist sind.
Ja, aber diese Vorgehensweise ist veraltert. Eine Aufteilung der sogenannten Lasten wäre sinnvoll, anstatt alles an den EU-Außengrenzen abzuwickeln. Außerdem sind das Menschen, die aus dem Krieg bzw. einer Terrorherrschaft flüchten - denen wollen Sie vorwerfen, dass sie zu uns gekommen sind?
Senden wir einen Großteil der Asylwerber die es nach Österreich schaffen und Österreich damit im europäischen Feld einen Spitzenwert darstellt, senden wir einen Großteil nach:
Albanien, Lettland, Estland, Litauen, Moldavien, Slowenien, Finnland, aber auch Polen, Ungarn und Rumänien sollten wir nicht links liegen lassen.
Diese, und viele andere Länder haben wesentlich weniger Asylwerber als Österreich, sowohl gemessen an der Einwohnerzahl als auch in absoluten Zahlen.
Auf geht´s...
"Sie dürfen hier weder arbeiten noch soziale Unterstützung beziehen." betonte Genner.
Ein Blick in das Grundversorgungsgesetz hätte genügt, um zu erkennen, dass das Unsinn ist:
§ 1. (1) Leistungen nach diesem Gesetz werden an hilfs- und schutzbedürftige Fremde erbracht.
...
2. Fremde ohne Aufenthaltsrecht, die nach den Bestimmungen des Asylgesetzes 1997 einen Asylantrag gestellt haben, nach dem rechtskräftigen negativen Abschluss des Verfahrens, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind,
...
4. Fremde ohne Aufenthaltsrecht, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind
http://www.wien.gv.at/recht/lan... 900000.htm
Im konkreten Fall ist genaugenommen das Salzburger Grundversorgungsgesetz massgeblich.
Aber auch da hat er Anspruch, siehe §5 (3) Zi. 4.
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeF... eview=True
In Niederösterreich gibt es eine Ausnahmeregelung für Fälle, in denen "die Nichtabschiebbarkeit von der Hilfe
suchenden Person schuldhaft herbeigeführt wurde". Siehe §3:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente... 011093.pdf
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