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Wien - Die im Regierungsprogramm angekündigte GmbH-Reform wird nun offenbar auf die nächste Legislaturperiode verschoben. Wie Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) bei einer Pressekonferenz am Montag sagte, wird die Senkung des Mindestkapitals ("GmbH light") auf 10.000 Euro ein Thema für die nächste Steuerreform. Einen konkreten Vorschlag will Mitterlehner gemeinsam mit Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) schon im Herbst vorlegen, mit der Umsetzung rechnet er aber erst nach der Wahl.
Weniger Mindestkapital
Derzeit ist für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein Mindestkapital von 35.000 Euro nötig, künftig sollen es für eine "GmbH light" nur noch 10.000 Euro sein. Mitterlehner begründete dies u.a. damit, dass der Anteil der GmbHs an den Unternehmensneugründungen seit Jahren zurückgeht - auf zuletzt 8,5 Prozent im Jahr 2011.
Einen konkreten Vorschlag soll es im Herbst geben. Weil die Neuregelung im Budget Kosten verursacht (rund 35 Mio. Euro durch eine niedrigere Mindest-Körperschaftssteuer), rechnet Mitterlehner mit der Umsetzung aber erst bei der nächsten Steuerreform. Und diese wird es laut Mitterlehner erst "im Rahmen der nächsten Regierungsperiode" geben. "Zeitlich wird sie sich nicht sehr viel früher ausgehen", so der VP-Minister.
Verwaltungsreformvereinfachung
Eigentlicher Zweck der Pressekonferenz war es, großteils bereits beschlossene Verwaltungsvereinfachungen zu bewerben, die dem Staat in Summe rund 35 bis 40 Mio. Euro jährlich ersparen sollen, den betroffenen Unternehmen bis zu eine Mrd. Euro. Unter anderem geht es dabei um die raschere Genehmigung von Betriebsanlagen sowie um von Umweltminister Nikolaus Berlakovich (ÖVP) vorgetragene Vereinfachungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Im Herbst soll außerdem ein einheitliches Gewerberegister kommen.
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) strich einmal mehr das neue Bundesamt für Asyl- und Fremdenwesen hervor, sowie die Polizeireform, die u.a. zur Neubesetzung der Spitzenpositionen in den neun Landespolizeidirektionen führt. Die Ausschreibung läuft. Mit den Postenvergaben rechnet die Ministerin im Spätsommer. (APA, 23.7.2012)
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So schaut also das also ach so schwere "Verantwortung tragen" bei Unternehmern aus: Geht's daneben stiehlt sich der ach so Verantwortung tragend Unternehmer eben mit der Haftungsbeschränkung aus der Verantwortung.
Das wird vorallem in der Baubranche zu viel mehr geschädigten Gläubigern, viel mehr Konkursverfahren am Handelsgericht und mehr geprellten Käufern führen.
Obwohl Österreich im internationalen Vergleich einen Spitzenplatz bei E-Government-Lösungen einnimmt, konnten sich SPÖVP noch immer nicht durchringen, die Pflichtveröffentlichung im Amtsblatt der Wiener Zeitung durch eine modernere IT-Lösung zu ersetzen. Das liegt ausschließlich daran, dass sich die Regierung die „Wiener Zeitung“ als Spielwiese für parteipolitische Postenvergaben erhalten will.
Hingegen: Wie schauts bei der geplanten GmbH light mit der Mindestköst aus? Wenn man in wirschaftlich schlechten Zeiten vom nicht vorhandenen Gewinn noch Steuern zahlen muss, ist das nicht lustig.
Wird sich verwaltungsmäßig (kostenmässig) auch etwas bei der steuerlichen Betreuung tun? Die kostet ja auch ein paar Tausender pro Jahr, bei einfacherer Abwicklung gäbs da auch Potential.
Eintragung der Bilanz im Firmenbuch ist auch teuer ...
Die sind ja gleich wie bei "normalen" Angestellten - oder meinten Sie, wenn man mehr als 25% Anteil hat?
Da fällt mir nochwas ein: Ich hab ein Gewerbe privat und bin auch Angestellter - warum ich 2x für die Krankenkasse blechen muss, seh ich auch nicht ein, schliesslich kann ich nur einmal krank werden.
Ich vergleiche zu einer Personengesellschaft bei der man Privatentnahmen hat.
Ich bin aktuell ein Einzelunternehmer und lebe von Privatentnahmen von denen ich meine SVA bezahle. Jetzt gründe ich um in eine GmbH und bin dort 100 % Gesellschafter und alleiniger GF. Nun muss ich mir ein Gehalt bezahlen und hierfür DB/DZ bezahlen. Ist schon leicht pervers bei so einer Konstellation.
Sorry, aber ein Vorposter hat es bereits erklärt. Es ist keine Abgabe, sondern eine Versicherung und Sie haben keine Doppelversicherung, abgesehen der Unfallversicherung.
Es gibt in Österreich die Höchstbemessungsgrundlage und soweit zahlen Sie.
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