Wien - Die Papierrechnung hat wieder einmal das Handelsgericht beschäftigt, dieses Mal ging der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen die Telekom Austria vor und behielt in erster Instanz - nicht rechtskräftig - recht. "Entgelte für Papierrechnungen - auch wenn diese als 'Rechnungsdoppel' bezeichnet werden - sind gesetzwidrig", teilte der VKI am Montag in einer Aussendung mit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Von Seiten der Telekom hieß es, das gegenständliche Urteil beziehe sich auf alte Geschäftsbedingungen, die ohnehin nicht mehr gelten würden. Dass für eine Papierrechnung, die zusätzlich zur bereits gelegten Rechnung zugestellt wird, Geld kassiert wird, verteidigt die Telekom. Dies sei auch von der Regulierungsbehörde RTR abgesegnet worden. (APA, 23.7.2012)