Frankreich: Le Pen verliert Prozess um Vorwürfe der Folter im Algerien-Krieg
Rechtsradikaler scheitert mit Verleumdungsklage gegen "Le Monde" in erster Instanz
Redaktion
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Paris - Der französische Rechtsradikale Jean-Marie Le
Pen muss sich weiter Vorwürfe gefallen lassen, er habe sich an
Folterungen im Algerien-Krieg (1954-62) beteiligt. Vor einem Pariser
Gericht scheiterte Le Pen am Donnerstag mit einer Verleumdungsklage
gegen die Tageszeitung "Le Monde". Das Gericht folgte damit den
Ausführungen der Staatsanwaltschaft, nach deren Ansicht das Blatt
über ausreichende Informationen verfügt hatte, um die Vorwürfe
während des Wahlkampfes im vergangenen Jahr zu veröffentlichen. Le
Pens Anwalt kündigte an, er wolle gegen das Urteil in Berufung gehen.
"Le Monde" hatte im Mai und Juni 2002 über die Vorwürfe berichtet.
Vier Folteropfer des Jahres 1957 schilderten in der Zeitung in
Einzelheiten Misshandlungen mit Elektroschocks, Schlägen und
Scheinexekutionen, an denen sich Le Pen beteiligt habe. Dies bestritt
der Rechtsradikale energisch. Er sprach von "Manipulation" und einem
"regelrechten Aufruf zum Mord". Dabei hatte er 1962 der Zeitung
"Combat" gesagt, er habe "gefoltert, weil es getan werden musste". Le
Pen hatte sich damals freiwillig für einen Geheimdiensteinsatz im
Algerien-Krieg (1954-62) gemeldet.(APA)
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