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Justizministerin Beatrix Karl hat den Antimafiaparagrafen 278a entschärft. Sehr nett. Nun wird es nicht mehr so leicht sein, nervige Gruppen wie die Tierschützer mit der "Organisierte Kriminalität"-Keule zu bedrohen.
Aber die Justizministerin sollte sich einmal ansehen, was die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, die sich im Tierschützer-Prozess eine mächtige Blamage geholt hat, weiter so treibt. Staatsanwalt Wolfgang Handler, der nach einem monatelangen Prozess mit dem Antimafiaparagrafen baden gegangen ist (13 Freisprüche), will nun die Tierschützer wegen Einzeldelikten - Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Nötigung - anklagen. Die Beweislage war zwar schon ursprünglich armselig , sodass man zum Antimafiaparagrafen greifen musste ("Was haben die getan? Na, eine Mafia gebildet!"). Macht nichts, einmal geht's noch.
Und: Seit zwei Jahren versucht die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, dem ORF-Journalisten Ed Moschitz wegen einer Reportage mit jungen Rechtsradikalen die Fälschung eines Tonbandes umzuhängen. Beschwerdeführer: H.-C. Strache. Zwei Gutachten haben keine Manipulationen ergeben. Drei Tage nachdem sich Moschitz beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verschleppung beschwerte, versucht die Staatsanwaltschaft ein drittes Gutachten zu bekommen. Können die in Wiener Neustadt keine Niederlagen gegen "Linke" akzeptieren? (Hans Rauscher, DER STANDARD, 21./22.7.2012)
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Dieser Typ, der DAS gesagt hat, ist heute Richter am Linzer Landesgericht! Ein anderer auch, zwei sind Staatsanwälte! Mann o Mann, bitte, was will man von diesen Persönlichkeiten erwarten? Und in Kärnten ist es wohl noch schlimmer! Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus! Eh schon wissen!
Ich denke, nirgendwo sonst sind die Rechten so tief integriert, wie in der Justiz, und natürlich auch der Exekutive! Wer so einen Beruf ergreift, ist meist vom Sichterheitsgedanken dominiert!
Das ist DAS Problem!
und keine stricherl bekommen sie.
nicht rot, nicht grün.
man schweigt sie tot.
österreichisch eben.
wie die vielen sta und richter aus der ns zeit, die nach einer kurzen "abkühlphase" wieder in amt und würden waren.
ebenso war es bei vielen exekutivbeamten.
oder ein nazi richter, der später an der innsbrucker uni lehrte.
was aber nicht erklärt, wie ein halbwegs sozialisierter mensch überhaupt auf den gedanken kommt, richter, oder sta werden zu wollen.
was ist da schiefgelaufen?
mit gerchtigkeitshunger kann es ja nix zu tun haben.
mit herzensbildung auch nicht, wie das mauthausen erlebnis zeigt.
welche eltern haben solche individuen?
und das schlimmste, ra, nicht eben geschätzt, werden bei einer solchen justiz fast sympatisch.
Ich bin Jurist. Ich habe 1986 als 29-Jähriger noch mit dem Studium angefangen. Im 1. Studium-Abschnitt machten wir mit unserem Professor in Rechtsgeschichte einen Ausflug nach Mauthausen. Ich bin ja fast ein 2-Meter-Mann. Wir standen da in der niedrign Gaskammer, ich musste den Kopf einziehen wg der so niedrigen Decke. Ich dachte an die Menschen damals, die in solchen Kammern umgebracht worden sind. Mir war ganz schlimm zumute. Wahnsinn war in meinem Kopf! Und ich wusste, dass all dieses Böse einst tatsächlich geschehen ist! Wieso? Weil der Mensch (auch) eine Bestie ist! Und auf einmal sagte hinter mir Einer: "Ja, seids Ihr denn Alle deppat?! Die haben das doch nachgebaut! Das ist doch Alles Lüge!"
ich weiß nicht, was falsch, oder anrüchig an meinem post war.
jedenfalls ist es in den weiten des www verschwunden.
ist es falsch, dass die meisten nazi richter und sta nach einer "abkühlphase" wieder unbehelligt in dienst traten?
war es bei der polizei in den 50ern nicht ebenso?
also was hat unsere justiz dann mit gerechtigkeit zu tun?
jeder jurist wird ihnen bestätigen, dass die justiz mit erhaltung der staatsmachtund nur sehr entfernt mit gerechtigkeit zu tun hat.
stimmt es nicht, dass ein nazi richter später an der innsbrucker uni lehrte?
und was ist falsch an der frage nach der moralischen konsistenz eines menschen, der richter, oder sta werden will?
aus welchem umfeld kommen diese menschen?
art 1 bvfg und justiz davon red i gar ned.
dass der Autor des Gesetzestextes- Roland Miklau - ein durchaus liberaler Jurist ist. Ich glaube dass dieser wirklich und ehrlich gedacht hat, dass der Paragraf dazu beitragen wird Terrorgefahren einzudämmen und Menschenhandel zu bekämpfen. Komplett weltfremd dachte er, dass in "seiner" Justiz irgendjemand daran Interesse hat "Mädchenhändler" zu bekämpfen. Statt dessen wurde ein Gummiparagraf viel lieber dazu herangezogen um demokratische Meinungsäußerung zu unterbinden und den "Ständestaat light" einzuführen.
und hätte in seiner ursprünglichen Form schwerlich mißbraucht werden können.
2003 (?) wurden Änderungen im §-Text vorgenommen, die von der Zivilgesellschaft, und - anfänglich -auch von SPÖ-Jarolim kritisiert wurden. Es wurde in den Auseinandersetzungen von Regierungsseite immer wieder "klargestellt", dass der § nach wie vor eben *nur* gegen Menschenhandel und andere Verbrechen, die wirklich allgemein als besonders widerlich angesehen werden bzw. ganz objektiv die Staatssicherheit untergraben. Das Wort "Tierschützer" ist, glaube ich, in der Debatte nie gefallen. - SPÖ hat im NR mitgestimmt.
Die Schlampigkeit in der Ausformulierung von Gesetzen erkennt man an den frühen und zahlreichen Novellierungen. Zu wenig rechtzeitige Begutachtung?
Aber entweder ist er nicht liberal, oder ein schlechter Jurist.
Jede Regel in einem Formalsystem, insbesondere ein Gesetz, muss sich gegen jegliche ideologische Interpretation sperren - es muss darueber absoluter Common Sense herrschen.
Besser kein Gesetz, als ein biegsames.
Schlechte oder berechnende Juristen haben unsere Gesetzeswerke zu einem universellen, frei programmierbaren System gemacht, in welchem Gesetze oder Gesetzesgruppen beinahe jede Interpretation zulassen.
Eine radikale Sanierung waere unverzichtbar.
Der "Mafiaparagraph" ist ein Prototyp.
Bei vielen Gesetzen geht es darum, Bevoelkerung wie potenzielle Staatsfeinde behandeln zu duerfen. Wir sind damit erpressbar. Die Verfassung schuetzt uns ATler nicht.
DEler schon.
ein ganz anderes Ziel hinter dem ganzen steckt:das Innenministerium versucht, durch einen "Extremismusbericht" das krasse Missverhältniss zwischen "rechts" und "links" motivierten Straftaten zu verschleiern. ( Sowohl Anzahl als auch Schwere der Delikte fällt bei als "links" motivierten Taten wesentlich geringer aus ). Wäre eine Verurteilung im Falle der Tierschützer "gelungen", hätte man endlich einen echte Relativierung erreicht. Darüberhinaus wäre sicher die Meldung ergangen, dass im linken Spektrum eine "besorgnisseregende Steigerung des Extremismus" stattfände, und, hurra, nun müsse man endlich mit Verve dagegen vorgehen. Für Ermitttlungen im Neo-Nazi-Umfeld bliebe so natürlich leider keine Zeit mehr...
Jede einzelne davon wurde im großen Schwurgerichtssaal des LG WNS genauestens überprüft. Gefälschte bzw. ärgstens manipulierte Beweismittel der SOKO und des StA wurden verworfen, unterdrückte entlastende Beweismittel kamen hinzu und zum Schluß blieb nichts übrig. Folgerichtig der Freispruch durch die Bank!
Ihre Postings zu diesem Thema erinnern seit Jahren an eine steckengebliebene Grammophonplatte.
und er hat keinen sinn für tierschutz
das halbe von der liste hält aber einer genauen überprüfung nicht stand,
der rest kann trotz dauerüberwachung, mit enormen technischem und personellem einsatz, bis zu spitzel die mit verdächtigen in die kiste hüpfen,
nicht den angeklagten zugeordnet werden
das was eigentlich untersucht werden müsste, sind die methoden, und die verschleierung dieser,
der ermittler und staatsanwaltschaft
zum Thema gesehen.
Ich glaube er wollte ueberkorrekt sein und damit der Justiz zeigen, wie ueberzogen und skandaloes die Anwendung des Mafiaparagraphen ist.
Wie ein Heimschiedsrichter, welcher die Heimmannschaft drastisch benachteiligt ... gegen jeden Verdacht erhaben sein wollen dient der Sache ueblicher Weise nicht.
Viele Linke neigen zu diese intellektuellen Verschlungenheit? Rechte zoegern meist keine Minute ihre Keulen auszupacken.
das ist doch keine erfindung der wr neustädter staatsanwälte. derartige militante tiergruppen sind ein internationales problem.
http://en.wikipedia.org/wiki/Anim... tion_Front
auch international gibt es aber nur wenige verurteilungen, weil das bei entsprechender organisation schwer zu beweisen ist.
wenn sogar so unverdächtige personen wie ein f. klenk http://www.falter.at/falter/20... eter-graf/ oder ein prof. mayer im club2 so eindeutige worte finden, sollte das doch zu denken geben.
die professionelle propaganda der angeklagten war aber offensichtlich erfolgreicher.
war aber mehr als peinlich. er konnte nicht mal den Paragrafen 278a sinngemäß richtig zitieren. dafür wusste er sofort, dass dieser "gegen Väterrechtler" natürlich nicht eingesetzt werden kann (gegen Tierrechtler aber offensichtlich schon). D.h. seiner Meinung nach geht es bei der Verfolgungswürdigkeit nicht um die Art der Straftat sondern um die Art der Gesinnung ;-))
offengelegt, dass er - eigentümlicher- und zweifelhafterweise - mit dem zu jenem Zeitpunkt auf Hochtouren laufenden Tierschützerprozess "nicht sehr vertraut" sei, und dass einer seiner Freunde, ein Vivisektionist (übelster gesetzeswidriger Sorte), einige Jahre davor Zielscheibe einer Tierrechtsdemonstration gewesen sei. Er hat sich somit von Angang an ins Abseits manövriert und hat in der ganzen Sendung nur wenige Wortmeldungen abgeliefert.
hab es sogar nochmals angesehen und man sieht dass es genau umgekehrt ist, mayer kennt das gesetz, die deutsche Prof. behauptet immer wieder fälschlich, dass jedes einfache vgt-mitglied nach 278a stgb angeklagt werden kann.
dabei wird dort auf
278(3) verwiesen und dort heißt es "Als Mitglied beteiligt sich an einer kriminellen Vereinigung, wer im Rahmen ihrer kriminellen Ausrichtung eine strafbare Handlung begeht oder sich an ihren Aktivitäten durch die Bereitstellung von Informationen oder Vermögenswerten oder auf andere Weise in dem Wissen beteiligt, dass er dadurch die Vereinigung oder deren strafbare Handlungen fördert."
also das einfache mitglied hat nichts zu befürchten.
1. Wo geht hervor, dass Meyer dieses Gesetz kennt, und Velten nicht? Ich kann mich nicht erinnern, dass Meyer in der Sendung irgendetwas von wirklicher Substanz geäußert hätte.
2. Ganz Österreich (mit der mögl. Ausnahme von ÖVP-Politikern), insbes. die juristische Lehre (Meyer hat geschwiegen!), die Medien UND zurecht die Angeklagten selbst, war überrascht und bestürzt, als bekannt wurde, dass nicht nur (missbräuchlich) nach § 278 a ermittelt worden war, sondern auch angeklagt wird.
3. Die Angeklagten wussten (im Gegensatz zu Menschenhändlern oder Uranschmugglern) nichts von "ihrer" krim. Vereinigung, wurden aber trotzdem angeklagt. VgT-Mitglieder und Spender stellen in Handlers Weltbild diesem Verein "Vermögenswerte" zur Verfügung.
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