SPÖ für, FPÖ gegen Mafianovelle

20. Juli 2012, 18:00

Geteilte Ansichten zu Karls Paragraf-278a-Entschärfung

Wien - Lob von SPÖ und Grünen, Skepsis von FPÖ und BZÖ: Der Vorschlag Justizministerin Beatrix Karls (ÖVP), den im Tierschützerprozess zum Einsatz gekommenen Antimafiaparagrafen 278a bis Anfang 2013 zu entschärfen, scheidet die Parteienmeinungen.

Für die Novelle sei es "hoch an der Zeit", sagte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim. Karls Pläne seien verzichtenswert, widersprach FPÖ-Justizsprecher Peter Fichtenbauer: Man solle ein richtiges Werkzeug nicht ändern, weil es falsch angewendet wurde.

Wie der STANDARD berichtete, zieht Karl mit dem Novellenentwurf Lehren aus dem Verfahren gegen 13 Tierschutzaktivisten. Sie alle wurden rechtskräftig vom Vorwurf freigesprochen, eine kriminelle Organisation laut Paragraf 278a gebildet zu haben. Bei anderen Einzeldelikten hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Die Anwendung des Antimafiaparagrafen sei hier "überschießend" gewesen, meint Karl - und schlägt vor, im Gesetzestext einen Halbsatz zu streichen. Das Streben, "Einfluss auf Politik und Wirtschaft zu erlangen" - was den Tierschützern als mafiaverdächtig ausgelegt worden war -, soll als Tatbestandsmerkmal wegfallen, nur der Bereicherungsvorsatz soll übrigbleiben. Der Entwurf soll bis Herbst begutachtet werden.

Grüner für Kultur des Rechts

Laut Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser sollte die Änderung aber von weiteren Aktivitäten begleitet sein. Um die fragwürdige Verwendung von Strafgesetzen durch Polizei und Staatsanwaltschaften zu erschweren, müsse "das Justizministerium als vorgesetzte Stelle verstärkt auf die Kultur des Rechts achten".

So sei eine Tendenz zu erkennen, lang ungenutzte Paragrafen mit hoher Strafandrohung wiederzuverwenden: "Gegen Rapidfans wurde nach Ausschreitungen etwa wegen Landfriedensbruchs prozessiert." (APA, bri, DER STANDARD, 21./22.7.2012)

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So, wie dieser Paragraph absichtlich von der Tschüsssel-Regierung formuliert worden ist, hätte man einen jeden (!), auch die Politiker einer Partei, Demonstranten, Journalisten, Gewerkschafter etc. verhaften und verurteilen können.

Jeden mißliebigen Kritiker. Oder zumindest Menschen ( wie bei den Tierschützern geschehen) durch einen jahrelangen Prozess mundtot und finanziell ruinieren können, deren Existenz vernichten. „Versuch der Einflussnahme auf Politik und Wirtschaft“ = Terrorismus und Mafia-Bandenbildung (!), so extrem vage formuliert werden Gesetze eigentlich absichtlich nur in rechtsextremen Diktaturen. (Hatten die unter Stalin oder Mao überhaupt so einen Paragraphen!?)

Aha, jetzt ist es nur noch strafbar bei Gewinnabsicht, für Lobbyisten, Journalisten und Politiker, die werden nämlich alle für den Job („Einflussnahme“) bezahlt.

Wer wendet diesen Paragraphen endlich auf ihre damaligen Erfinder an???? Zumal der offenbar nicht verjährt?

es dürfte karl gedämmert sein daß ihre partei praktisch alle anwendungskriterien des paragrafen aufweist

bei der fpö kein wunder

fragt ein fpler den anderen
welches ist dein lieblingsgericht

FPÖ?

Haben die Blauen gar keine Angst, dass der Mafiaparagraf gegen sie selbst angewendet werden könnte? Für eine kriminelle Vereinigung sprechen gewisse Indizien aus der Zeit der schwarzblauen Regierung, dünkt mich.

Neim, gegen die wirkliche Mafia wird er ehh nicht eingesetzt. Der LVT ist nur gegen Studis und Tierschützer stark.

Interessante Meinung eines Betroffenen

Also von mir aus könnte man alle Organisationsparagraphen streichen, sie scheinen mir zu gefährlich, weil sie Taten strafbar machen, die selbst noch nicht Schaden erzeugen oder an sich illegal sind. Die kriminellen Taten selbst sind ja sowieso schon strafbar, und der Strafrahmen ist sowieso sehr hoch, da ändert ein §278ff auch nichts mehr wirklich.

Ein Betroffener hat sich zur Reform §278a übrigens so geäußert:
http://www.martinballuch.com/?p=1366

Man soll das Kind nicht mit dem Bade ausgiessen:

Wenn organisiert durch kriminellen Taten "Einfluss auf Politik und Wirtschaft erlangt" worden ist, dann sollte dies auch entsprechend "gewürdigt" werden. Der Entwurf ist eine Enttäuschung, was das Ziehen von Lehren aus dem Tierschützerprozess betrifft.

Ein Hintertürchen, um normale Staatsbürger fertig machen zu können, wird doch wohl noch verbleiben?

so sicher wie's Amen im Gebet

Prinzipiell finde ich den Paragraphen gut, so wie er war. Es ist ein effizientes Werkzeug für Ermittlungen. Aber den auf Tierschützer anzuwenden, geht zu weit.

So wie der formuliert ist, kann man ihn auf JEDE kritische Gruppe in Österreich anwenden, die den herrschenden Machtapparat gerade stört - wie etwa regierende Dollfussanhängern. Thatcheristen und Heiderhoserl.

Meine Frage, wie hoch die Parteispende für die Anwendung des Paragraphen gegen "Feinde und Kritiker" sein muss, hat leider nie jemand beantwortet. *lol*

man

hat den paragrafen eingeführt und gleich mal ausprobiert wie weit man gehen kann- aber im grunde bestimmt nicht um ein wirkungsvolles mittel gegen die mafia zu haben...

in österreich nennt man organisierte kriminelle ja in der regel "parteien"

Geplant war das nicht

Ich glaube eher, dass die Tierschützer irgendjemanden ein Dorn im Auge waren, der dann interveniert hat.

Man hat den Paragraphen eingeführt, um besser gegen die organisierte Kriminalität (Mafia) vorgehen zu können. Und ich glaube nicht, dass es kriminelle Organisationen gibt, die gemeinnützig arbeiten.

Ich finde eher die Rolle des Staatsanwaltes dubios, als das Gesetz.

Ich sag ja, es ist sinnlos den Paragraphen auf Tierschützer anzuwenden. Aber ich finde organisierte Kriminalität ist eine reale Bedrohung, gegen die Ermittlungen ermöglicht werden sollen.

Novellen

zu diesem - aeusserst sensitiven - Strafbereich gehoeren auf jeden Fall gruendlich ueberarbeitet, eine husch-pfusch-Reparaturaktion wuerde mehr Schaden als Nutzen bringen.

Die Streichung ienes Halbsatzes ist ungenuegend.

Da muss die Karl aber erst ihre betroffenen Kollegen und dann ihre Politbeamten um Erlaubnis fragen .....

js

Sehr überlegt ist das nicht von der FPÖ. Schließlich könnte man - bei nur etwas bösartiger Auslegung - den Mafiaparagraphen in der (bald) alten Form recht gut auf die FPÖ anwenden.

Ist realpolitisch allerdings bei der rechtslastigen österreichischen Justiz nicht zu befürchten.

Auch interessant Vorabprüfung von völkerrechtlichen Verträgen

ÖVP, SPÖ dagegen

Grüne, FPÖ, BZÖ sowie Verfassungsexperten und unser Bundespräsident sind für eine Änderung. Sorgen wir dafür, dass unsere Verfassung nicht durch verfassungswidrige völkerrechtliche Verträge ausgehöhlt werden kann.

http://www.petitiononline.at/extern/ww... aegen.html

lob von den grünen? die scheinen derzeit alles zu bejubeln, was von spö/övp kommt. diese novelle ist für ein gesetz, das extra dafür geschaffen wurde, um politisch nicht genehme leute ins gefängnis zu befördern, jedenfalls viel zu wenig. aber die grünen sind ja mittlerweile weder grün noch alternativ, sondern der billigste und willigste möchtegern-koalitionspartner für spö bzw. övp.
dieser paragraph gehört ersatzlos gestrichen. punkt. denn es gibt bereits einen §278, der recht klar formuliert ist - da braucht es wirklich keine ideologisch motivierte a-ergänzung.

vielleicht haben wir ja einen juristen da? ich hab nämlich nie verstanden, wozu der 278a gut sein soll, bin aber auch keine juristin .... für mich klingt der 278 auch völlig ausreichend.

Anders als von byron sully meint ist 278a nicht EXTRA geschaffen worden, um gegen politisch Unbequeme angewendet zu werden, sondern tatsächlich für "organ. Kriminalität" - und zwar als Organisationsparagraf.

Bei vielen gibt es da ein Mißverständnis: Es gibt regelmäßig Verfahren nach 278a, und zwar defacto ausschließlich gegen MigrantInnen (z.B. "Operation Spring"). Neu war im "TierschützerInnenprozess" die Anwendung auf politische Gruppen. Doch auch diese hat eine Geschichte im Vorgängerparagrafen, der mehrmals auf politisch Aktive angewendet wurde.

Zwei Hintergrundartikel zum §278a von der Antirepressionsgruppe zum "Tierschützerprozess" erläutern das genauer:
http://antirep2008.org/?page_id=1506
http://antirep2008.org/?p=844

Ja, gegen organisierte Kriminalität, -

"und wer das ist bestimmen immer noch mir, die ÖVP und die BZÖ-Blauen"....

Die Mafia wird sicher nicht belangt, denn wie in Italien sitzen die in den konservativen und neoliberalen Parteien. Nein, der Paragraph dient ausschließlich dazu, Kritiker legal zu vernichten.

ich versteh nur nicht, warum da der 278 nicht ausreichen würde .... lass es mir aber gerne erklären :o)

Aha,

kann der Mafiaparagraph auch auf Parteien angewandt werden?

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