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Die Deutsche Telekom muss der Telefonauskunft Telegate nun endgültig Schadenersatz in Millionenhöhe zahlen. Der Bundesgerichtshof habe die Nichtzulassungsbeschwerden der Telekom gegen zwei Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf abgewiesen, teilten beide Unternehmen am Donnerstag mit. Das OLG Düsseldorf hatte zwei Telegate-Töchtern Schadensersatz zugesprochen, weil die Telekom ihnen jahrelang Telefonkunden-Daten zu überhöhten Preisen verkauft habe. Nach Telegate-Angaben handelt es sich um einem Betrag von rund 47 Millionen Euro.
Gegen diese Entscheidung hatte das OLG keine Revision zugelassen. Dagegen wehrte sich die Telekom vergeblich mit den Nichtzulassungsbeschwerden. "Die Entscheidungen des BGH zur Rückforderung von Entgelten für die Überlassung von Teilnehmerdaten kommen für uns unerwartet", kommentierte eine Telekom-Sprecher sie Entscheidung des BGH.
In einem dritten Verfahren hatte das OLG Düsseldorf die Telekom zu weiteren 41 Millione Euro Schadenersatz verurteilt. In diesem Fall steht die Entscheidung des BGH über die Nichtzulassungsbeschwerde der Telekom noch aus. (APA, 19.07. 2012)
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