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Berlin/Straßburg - Sterbehilfe bleibt in Deutschland weiterhin verboten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat am Donnerstag kein Grundsatzurteil zu dieser umstrittenen Frage gefällt.
Allerdings rügte er die deutsche Justiz: Die Gerichte in Deutschland hätten sich nicht ausreichend mit der Frage befasst, ob die deutschen Behörden einer Frau einen tödlichen Medikamentencocktail verweigern hat dürfen.
Mann klagte im Namen seiner Frau
An den EGMR hatte sich ein Mann aus Braunschweig gewandt, dessen schwer kranke Frau sich 2005 mithilfe der Organisation Dignitas in der Schweiz das Leben genommen hatte. In Deutschland war der Frau der Erwerb einer tödlichen Dosis Schlafmittel vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn untersagt worden.
Der Mann argumentierte, Deutschland habe damit das Recht seiner Frau auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, insbesondere ihr Recht auf einen würdevollen Tod verletzt. Sie sei gezwungen gewesen, in die Schweiz auszuweichen.
Seine Klage wurde jedoch von keinem deutschen Gericht angenommen. Das rügten die Straßburger Richter. Zwar habe der Ehemann nicht im Namen seiner toten Frau klagen können. Aber die deutschen Gerichte hätten ignoriert, dass aufgrund der großen Verbundenheit in der Ehe auch die " eigenen" Rechte des Ehemannes verletzt worden waren. (bau, DER STANDARD, 20.7.2012)
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