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Klagenfurt/Wien - Ein Rechtsstreit zwischen dem Land Kärnten und der Hypo Alpe Adria Bank International wegen einer Ende Mai 2011 erfolgten Herabsetzung des Partizipationskapitals ist am Handelsgericht Wien in erster Instanz zugunsten des Landes ausgegangen. Die Bank wird allerdings gegen das Urteil berufen, hieß es am Donnerstag in einer Aussendung.
Die Partizipationsscheine hatten vor allem der Bund, aber auch die ehemaligen Bank-Miteigentümer Land Kärnten (Kärntner Landesholding) und GraWe gezeichnet. Bei einer Hypo-Hauptversammlung am 30. Mai 2011 wurde deren Nominalwert um 69 Prozent herabgesetzt; das Land Kärnten musste 21,36 Mio. Euro abschreiben. Im Dezember 2011 wurde Klage eingebracht. Von Kärntner Seite wurde ein "einseitiger Eingriff in Vertragsverhältnisse" geortet.
Vertragslage entsprechend
Die Bank steht jedoch nach wie vor auf anderem Rechtsstandpunkt. Durch den sogenannten "Kapitalschnitt" sei die Belastung vertragskonform gleichmäßig auf alle Beteiligten verteilt verteilt worden. Eine solche Lastenteilung werde unter anderem von der EU gefordert und entspreche der Vertragslage, erklärte die Bank. Das Firmenbuchgericht habe zudem die Maßnahme "umgehend und ohne Einwendungen" eingetragen. Der Kapitalschnitt war seitens der Bank damit argumentiert worden, dass Verluste aus der Vergangenheit in der Bilanz auszugleichen seien.
Im Fall der Hypo Alpe Adria wurde das Grundkapital 2011 in der damals schon notverstaatlichten Kärntner Bank von zuvor 62,5 Millionen Euro um mehr als 43 Millionen auf 19 Millionen Euro und das vom Staat gezeichnete Partizipationskapital der alten Tranchen (2008 und 2009) von 1,11 Milliarden um 771 Millionen Euro auf knapp 340 Mio. Euro herabgesetzt. Somit ergaben die beiden Kapitalherabsetzungen damals mehr als 800 Mio. Euro Abschreibungen für den Bund. (APA, 19.7.2012)
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