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Geht es nach der Musikindustrie sollen Begriffe wie "torrent" aus der Autovervollständigung der Google-Suche und aus der "Instant Search" verschwinden.
Seit Anfang 2010 läuft vor französischen Gerichten ein Rechtsstreit zwischen der Musikindustrie und Google, in dem es im Kern um die geforderte Zensur von einzelnen Google-Services geht. Und in dieser Causa muss Google nun eine deutliche Niederlage hinnehmen.
Unterstützung?
Der Oberste Gerichtshof schließt sich in einem aktuellen Verdikt der Darstellung der französischen Musikindustrievereinigung SNEP an, dass die automatisch erstellte Autovervollständigung von Google und die "Instant Search"-Vorschläge implizit die Piraterie begünstigen. Aufgrund der häufigen Suchen nach Musikdownloads würde oft schon beim Eintippen des Namens einer Band zusätzliche Suchbegriffe wie "torrent" vorgeschlagen - was das Aufspüren illegitimer Kopien erleichtere.
Filter
Entsprechend wird Google dazu verpflichtet künftig die drei Begriffe "Torrent", "Megaupload" und "Rapidshare" von er automatischen Vervollständigung auszunehmen, so das Urteil. Die Suchergebnisse selbst sind davon nicht betroffen, es geht hier also rein um die Vorschlagsfunktionen von Google.
Realitäts-Check
Das jetzige Urteil stellt einen Richtungswechsel in der Causa dar, hatte SNEP doch in den vorangegangenen zwei Instanzen die Klage verloren. Eine endgültige Entscheidung ist damit aber weiter nicht getroffen, diese soll es dann in der kommenden Berufungsrunde geben. Selbst wenn Google verliert, wird dies aber wohl nur wenig wirklich konkrete Auswirkungen haben, wie Torrentfreak herausstreicht, filtert Google die entsprechenden Begriffe ohnehin bereits seit dem vergangenen Jahr weitgehend aus. Weitergehende Vorschläge zu Bittorrent-Downloads werden nun etwa erst gemacht, wenn der vollständige Begriff "torrent" eingegeben wurde. (red, derStandard.at, 19.07.12)
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(Ansonsten suchen wir im worst case nicht mehr mit Google. Wir gewinnen immer, wir sind das Volk. Es wird immer jemanden geben, der irgendwo eine Liste von solchen Seiten postet.)
Aber ja, was die hier verlangen ist glatte Zensur - zum Zwecke von Partikularinteressen Weniger, zum Schaden der Interessen vieler; denn wenn ich einen Torrent online stelle und damit z.B. eine selbst zusammengestellte Linux-Distribution vertreibe, habe ich ein Problem... will ich meine Songs als kleine Independent-Band zunächst kostenlos vertreiben, um berühmt zu werden, habe ich ein Problem...
Über deren nächste Schritte will ich nicht einmal nachdenken, das wird noch grauslig...
Gehen wir davon aus, das der Großteil des digital verbreiteten Kontents bereits einer Verwertung durch Ausstrahlung von Rundfunk unterliegt. Dieser ist somit finanziert.
Daher geht es nur um die Form der dienstleistung der Privatkopie, wo ich auch die Originaldatenträger hinzuzähle. Eine Webbewerbssituation wie alles andere - bis auf das sogenannte Vervielfältigungsrecht.
Ein sehr exklusives Recht, geschützt von Kirche und Staat. (Moral und Recht).
Wenn ein derartiges Recht auf allen Belangen, somit für jeden gelten sollte, müsste jede erworbene Arbeitsstelle eines Menschen gleichartig exklusiv geschützt sein.
Da dieses Recht nur einseitig und elitär vergeben wurde, kann es eigentlich nicht als gerecht empfunden werden.
Man braucht ja nicht einmal explizit nach torrent oder megaupload suchen. Produktname, Buchtitel, ja selbst ISBN, bringen in den meisten Fällen genau solche Seiten an oberster Stelle, die diese nicht zum Verkauf, sondern zum Download bereitstellen. Also selbst wenn man nicht sucht, finden sich die Dinger an, ob man will oder nicht.
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