Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate
Klagenfurt - Gegen den Willen des verstorbenen Landeshauptmanns Jörg Haider wäre der Verkauf der Anteile der Hypo Group Alpe-Adria nicht möglich gewesen. Das sagte Othmar Ederer, Chef der Grazer Wechselseitigen Versicherung (GraWe) am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt als Zeuge im Untreue-Prozess gegen ÖVP-Chef Josef Martinz, die beiden Vorstände der Kärntner Landesholding (KLH) Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander sowie gegen Steuerberater Dietrich Birnbacher wegen dessen Millionenhonorar.
Die GraWe war zum fraglichen Zeitpunkt Minderheitseigentümerin der Hypo. Warum er nicht mit den Vorständen der KLH, die aktienrechtlich ja dafür zuständig gewesen seien, geredet habe, wollte Richter Manfred Herrnhofer wissen. Es hätte keinen Sinn gehabt, Haider nicht einzubinden, ohne ihn wäre so ein Vorhaben nicht umsetzbar gewesen, erläuterte Ederer.
Nicht eingebunden in Detailverhandlungen
Birnbacher habe er erstmals bei den Verhandlungen mit den Bayern in München getroffen, wo er seiner Beurteilung nach als Vertreter des Landes Kärnten aufgetreten sei. In die Detailverhandlungen sei er nicht eingebunden gewesen, weil die Grawe ihre Anteile nicht verkauft habe und nur an Syndikatsfragen interessiert gewesen sei, meinte Ederer.
Wolfgang Kulterer, damals Vorsitzender des Hypo-Aufsichtsrats, erklärte, dass er Haider darauf aufmerksam gemacht habe, dass ein Vertreter der KLH bei den Verhandlungen dabei sein müsse. Der Landeshauptmann habe ihm dann mitgeteilt, dass dies Birnbacher sein werde. "Ich habe dann sofort gefragt, wer ihn bezahlen soll", sagte Kulterer. Daraufhin habe Haider geantwortet, das werde die Angelegenheit von ihm, Haider, und Martinz sein, das zu regeln. "Er bekommt 100.000 Euro Fixum und dann werden wir weitersehen", habe der Landeshauptmann gesagt, so Kulterer. Ein Erfolgshonorar habe er daraus nicht abgeleitet, erklärte er auf Nachfrage des Richters.
Warum er Haider nicht darauf aufmerksam gemacht habe, dass die beiden Politiker den Vertreter der Landesholding gar nicht bestimmen dürften, fragte der Richter. "Ich sah mich nicht in der Lage. Ich kann dem Haider nicht vorschreiben, was er zu tun hat", antwortete Kulterer. Außerdem habe Haider kurz davor in den Medien kundgetan, dass "Kulterer Geschichte ist".
Aus dem Fernsehen
Reinhard Zechner, Ex-Vorstand der Landesholding, erklärte im Zeugenstand, dass er vom Verkauf der Hypo-Anteile aus dem Fernsehen erfahren habe. "Wenn ich sage, ich war sehr überrascht, dann ist das sehr untertrieben", erzählt Zechner. Er sei daraufhin aus seiner Funktion als Vorstand der KLH zurückgetreten. Zechner berichtete auch, dass der Aufsichtsrat der KLH schon ein "besonderer" gewesen sei, "eine andere Welt". Das Handeln der Aufsichtsratsmitglieder habe politisch motiviert gewirkt, präzisierte er auf Nachfrage der Richters.
Es sei ungewöhnlich, dass man keine Investmentbank beigezogen habe, sagte Zechner weiter. Auf die Frage des Richters, ob er einem Berater auch 1,5 Prozent Erfolgshonorar zugesichert hätte, erklärte der Zeuge, er hätte die Leistung nach Stundensätzen abgerechnet.
Wilde Gutachtenblüten
Genau so, als Investmentbank nämlich, wirkte Birnbacher für jenen Gutachter, der ein sechs Millionen schweres Honorar als angemessen bezeichnet hat. Der Sachverständige Gerhard Altenberger sagte das am Donnerstag als Zeuge aus. Birnbacher selbst hatte immer gesagt, nie als Investmentbank aufgetreten zu sein.
Daher kam Altenberger in seinem Gutachten letztendlich zu dem Ergebnis, dass "ein Transaktionshonorar von 0,65125 Prozent (netto) der Vertragssumme als angemessen zu qualifizieren ist." Das waren die sechs Millionen Euro, die von der Landesholding ausgezahlt wurden.
Der Vergleich mit einer Investmentbank ist für Altenberger an zwei Stellen gegeben. So würden die Wendigkeit und Schnelligkeit sowie die strenge Vertraulichkeit und die Haftung, die nicht wie bei einer anderen "Investmentbank eingeschränkt" sei, erwähnt. Aber: "Wenn die Angaben im Tätigkeitsbericht falsch sind und die Tätigkeiten nicht erbracht wurde, dann ist das Gutachten gegenstandslos", meinte der Gutachter bei der Befragung. In einem ersten Gutachten - damals war noch von einem Prozentsatz von 1,25 beziehungsweise 12 Millionen Euro die Rede - hatte sich Altenberger noch geweigert, das Wort "angemessen" zu verwenden. Er wählte die Begriffe "darstellbar und plausibilisierbar."
Schaunig-Kandut lehnte Steuerberater-Honorar ab
Kontrapunkt: Für die ehemalige Kärntner SPÖ-Vorsitzende Gabriele Schaunig-Kandut war die Angemessenheit des Birnbacher-Honorars kein Thema. Sie war generell gegen die Auszahlung durch die Landesholding (KLH). Ihrer Meinung nach hätten die Holding-Vorstände den Beratungsauftrag an den Wirtschaftsprüfer erteilen müssen. Tatsächlich hatten der ehemalige Landeshauptmann Jörg Haider und ÖVP-Chef Josef Martinz, der sich nun wegen Untreue verantworten muss, Dietrich Birnbacher beauftragt.
Daher habe sie sich auch mit den Gutachten, die sich mit der Höhe des Honorars befassten, nicht auseinandergesetzt. Sie sei davon ausgegangen, dass aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Aufsichtsrat der Beschluss zur Auszahlung ohnehin gefasst würde. Ihr Interesse sei eher gewesen, eine Möglichkeit zu finden, den Beschluss anzufechten. Dafür habe sie auch ein Gutachten in Auftrag gegeben, sagte Schaunig-Kandut, damals auch Mitglied des KLH-Aufsichtsrat.
Auf Fragen von Richter Manfred Herrnhofer sagte die Zeugin, Martinz sei bei den Themen Verkauf und Birnbacher-Honorar "sicher befürwortend" gewesen, am intensivsten habe aber der verstorbene Landeshauptmann und Aufsichtskommissär des Landes, Jörg Haider, agiert. Bei ihrer Befragung war Astrid Wutte-Lang, Anwältin von Martinz und Kanzleipartnerin der Zeugin, nicht im Verhandlungssaal.
Heftige Diskussion
Vor ihr hatte Günther Goach, Aufsichtsratsmitglied der KLH, Ähnliches ausgesagt. Es habe wegen des Birnbacher- Honorars und des Verkaufs der Hypo-Anteile eine "heftige Diskussion" gegeben, erzählte er. "Wir waren von Anfang an konsequent gegen den Verkauf." Damit habe man sich dann auch gegen das Honorar und damit auch gegen die Gutachten ausgesprochen. Er erinnerte sich, dass die Vorstände und Martinz das Geschäft verteidigt hätten, aber "nicht in dieser Vehemenz wie etwa Scheuch und Dobernig", sagte Goach.
Ob er das Leistungsverzeichnis kenne, fragte der Richter. "Es kann sein, dass Frau Schaunig es durchgelesen hat. Mir ist nicht erinnerlich, dass ich es gesehen hab", antwortete er. Auch an die Namen der Gutachter und die Inhalte der Gutachten konnte er sich "explizit nicht erinnern". Den Datenraum, in dem die Unterlagen auflagen, habe er auch nicht besucht. Der Prozess wird am kommenden Mittwoch mit der Befragung weiterer Gutachter fortgesetzt. (APA, 19.7.2012)
Richter sieht "Missbrauch exponierter Positionen" - Gutachter schrieb auf Vorschlag
Der Steuerberater Dietrich Birnbacher gab Parteienfinanzierung zu, die ÖVP bekam 100.000 Euro, davon 65.000 Euro an Martinz im Kuvert
Die SPÖ enthielt sich aber der Stimme, weil ihrem Wunsch der Abberufung beider amtierenden Holding-Vorstände nicht entsprochen wurde
Hypo: Jud-Analyse riet von Honorar-Rückforderung ab
Im Birnbacher-Prozess erzählten Zeugen, wie Jörg Haider die Hypo quasi solo verkauft habe. Ein Manager suchte deswegen das Weite
Hengstberger-Expertise untersuchte Vorzugsaktiendeals der Jahre 2006 bis 2008 - Schaden für Bank von 5,18 Millionen Euro attestiert
Die Schadenssumme wurde am Mittwoch, dem fünften Prozesstag erhöht. Die fünf Privat-Gutachten rücken weiter in den Focus.
Rumpold und Dobernig waren bei der Auftragsvergabe nicht dabei und legten ihre Pflichten lax aus
Die Zuziehung Birnbachers sollte "illegalen Zahlungsflüssen die Korrektheit geben"
Im Gerichtsakt schlummerten lange Unterlagen, die beschreiben, was Steuerberater Dietrich Birnbacher beim Hypo-Verkauf (nicht) getan hat
Gutachter spielen in der Causa Birnbacher eine zentrale Rolle, die Justiz hat sich zu sehr darauf verlassen
daß der kerl dann so mir nichts dir nichts das zeitliche segnet, und auf diese despektierliche weise zumal, war schlicht nicht vorherzusehen.
natürlich hätte man auf diverse ungereimtheiten aufmerksam machen müssen. aber, von speichelleckern eier zu verlangen, ist ebenso vergeblich wie von einem krokodil tränen.
"Warum er nicht mit den Vorständen der KLH, die aktienrechtlich ja dafür zuständig gewesen seien, geredet habe, wollte Richter Manfred Herrnhofer wissen. Es hätte keinen Sinn gehabt, Haider nicht einzubinden, ohne ihn wäre so ein Vorhaben nicht umsetzbar gewesen, erläuterte Ederer."
Interessant: Bei anderen, die das auch so gesagt haben, hat Herrnhofer sofort in Richtung "Untreue" gezielt. Gilt das nicht für alle?
Wobei Ederer in nächster Zeit eh genug zu tun haben wird:
http://diepresse.com/home/wirt... t/index.do
und
http://www.wienerzeitung.at/nachricht... dabei.html
Um Untreue zu begehen muss man erst einmal eine Verfügungsbefugnis über fremdes Vermögen haben. Letzteres liegt bei den Vorständen der Landesholding zweifellos vor.
Ederer hingegen hatte kein Verfügungsrecht über das Vermögen der Landesholding. Sehr wohl hatte er zwar als Vorstand der GraWe Verfügungsmacht über deren Vermögen und war daher deren Eigentümern gegenüber verantwortlich. Da die GraWe ihre Anteile aber gar nicht verkauft hat und auch nicht bei Birnbachers Honorar mitgezahlt hat, wüsste ich nicht inwieweit er in diesem Zusammenhang untreu gehandelt haben könnte.
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.