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Wer bereits vereinbarten Urlaub nach einer Kündigung antritt, muss sich nicht vor einer Entlassung fürchten.
Wien - Eine Kündigung ist für Arbeitnehmer eine schwierige Situation. Jetzt heißt es, Ruhe zu bewahren und die rechtlichen Ansprüche zu prüfen, rät die Arbeiterkammer Niederösterreich in einer Aussendung. Dazu gehöre auch, die eigenen Urlaubsansprüche durchzusetzen. Denn eine bereits zuvor getroffene Urlaubsvereinbarung gilt auch bei einer Kündigung.
Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat mit seinem Chef schon im Februar Urlaub für drei Wochen im Juli vereinbart. In der Zwischenzeit hat der Chef ihm gekündigt. Sein letzter Arbeitstag ist der 31. Juli. Er ist somit ab August arbeitslos. Sein Chef meint nun, dass mit der Kündigung auch die Urlaubsvereinbarung nicht mehr gilt. Der Arbeitnehmer soll daher im Juli arbeiten, da zu wenige Leute im Betrieb sind und er sich im August ohnehin erholen kann.
Eindeutige Rechtsverletzung
"Hier liegt eindeutig eine Rechtsverletzung vor", erklärt Erich Tröstl, Arbeitsrechtsexperte der AK Niederösterreich. Denn von einer getroffenen Urlaubsvereinbarung könne nicht einseitig abgegangen werden, die Zustimmung des Arbeitnehmers sei absolut notwendig. In diesem konkreten Fall bedeutet das: Wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub wie vereinbart im Juli antritt, stellt das keinen Entlassungsgrund dar, denn der Chef alleine darf einen vereinbarten Urlaub nicht stornieren. (red, derStandard.at. 19.7.2012)
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Es sollte schon verständnisvoll auf die Wünsche des Arbeitgebers eingegangen werden: der Urlaub wird natürlich gerne verschoben, wenn im Juli so wenige Mitarbeiter vorhanden sind...
Genauso verständnisvoll soll aber auch die Situation des Arbeitnehmers gesehen werden, wenn er in der Kündigungszeit aufgrund der außergewöhnlichen psychischen Belastung, die so eine Kündigung mit sich bringt, in Krankenstand geht (wahrscheinlich gerade dann, wenn der Druck bspw. bei einer verminderten Mitarbeiterdichte im Juli am höchsten ist). :-)
Die ganze Frist? Das bezweifle ich. Das man aber bei einer bereits erfolgten Kündigung mal schneller ein paar Tage zuhause bleibt (z.B. bei einer etwas heftigeren Erkältung) würde mich nicht wundern. Weil warum noch halb-krank in die Arbeit schleppen? Von den langfristigen Arbeitsergebnissen hat man nichts mehr.
Und, wenn man während der Kündigungsfrist in den Krankenstand geht, das trifft den Chef schon hart, oder?
Blödsinn. Das trifft die Kollegen, dem Chef ist das wurscht, meiner Erfahrung nach (die ich in nicht nur einer Firma sammeln durfte). Die Kollegen müssen halt noch mehr hackeln!
Diese Anmerkung gilt auch für "Folgendes...", der ebenfalls Krankenstand empfiehlt, um den Chef zu "erziehen". Weltfremd.
Ja, treffen wird es wahrscheinlich die Kollegen, die einspringen dürfen. Nur wer ist der Rücksichtslose in diesem System?
Der Gekündigte, der jetzt um eine neue Arbeitsstelle und seine Lebenskosten etc. Gedanken machen muß (und der Smiley am Schluß war ein wenig irreführend: solche Ängste können sehr wohl zu Krankheit führen...)?
Oder der Arbeitgeber, der Kündigungen ausspricht, ohne deren Konsequenzen zu bedenken?
Wenn man das Geld unbedingt braucht oder will, dann schon. Prinzipiell bin ich aber der Meinung, dass man den Urlaub auf jeden Fall nehmen sollte: du gewinnst Zeit, die du für dich nutzen kannst (wofür auch immer). Mit geld fängst du am Ende nicht so viel an, das kannst nicht mit hinüber nehmen, die verlorene Zeit geht dir aber schon ab.
Wie immer: kommt drauf an.
In meinem Fall: 2 Urlaube waren schon vor der Kündigung vereinbart. Einen konsumier ich grad, der nächste wäre zum Gebursttermin des Nachwuchs gewesen, der hinter dem letzten Arbeitstag und auch hinter einer allfälligen Sperrfrist des AMS liegt.
Zum Geburtstermin bin ich zu Hause (oder im KH), komme was wolle, daher brauch ich eben dann frei, oder das entsprechende Geld, um mir dann freinehmen zu können.
Vergessens aber net, dass sie im Zeitäquivalent des Urlaubsersatzentgeltes keine Arbeitslose bekommen.
Wenns also am 31.7 den letzten arbeitstag haben und noch 20 Urlaubstage stehen (und ausbezahlt bekommen) - bekommens ein Monat keine Arbeitslose..
Stimmt schon, allerdings brauch ich eben nach dieser Sperrfrist frei, und das Urlaubsersatzentgelt ist auch wesentlich höher als die Arbeitslosenunterstützung.
Und in diesem Fall handelt es sich ohnehin um Motivkündigung, was allerdings schwer nachzuweisen ist. Ich bin auf jeden Fall bis zum Schluß ordentlich mit Arbeit eingedeckt, der Gehaltszahler wünscht sich Urlaubsabbau, der Arbeitgeber (ja, die sind verschieden, so eine Art Leiharbeitsverhältnis) würd dann vermutlich Überstunden oder sonst was einfordern....
In einem Betrieb wurde so gehandelt, da wurden die Leute aufgefordert ihren Sommerurlaub wegen der Auftragslage zu verschieben, da sonst die Kündigung drohte.
Als Leiharbeiter überlegt man sich halt ob man nicht doch den Urlaub verschiebt oder eine Kündigung bzw. Freistellung in Kauf nimmt.
Kenne da ein Ministerium, wo Mitarbeiter bei wichtigen Vorfällen Urlaubssperre bekommen (zB wenn ein Strafverfahren gegen ein hohes Tier startete, damit sich das keiner ansehen kann).... Oder wo auch von heute auf morgen Urlaubs"ent"nehmigungen oder sogar das vorzeitige Heimkehren aus dem Urlaub mal angeordnet wird.
Für den Bediensteten ein Vorteil: Er braucht sich nicht sorgen, wie er eventuell rückerstattetes Urlaubsgeld verprassen soll: plötzliche Heimkehr aus Urlaub, ... wird nicht rückerstattet.
Wer im Urlaub für seine Firma erreichbar ist, hat einen Pascher. Die können anrufen, bis die Leitung durchbrennt. Entweder hast das Smartphone im Urlaub gar nicht mit (ist ja doch was wert und die Gespräche außerhalb Europas echt teuer) oder es wird einfach nicht abgehoben (du siehst ja die Nummer beim Anruf).
Ach, da wird einfach angeordnet, dass Du dein Diensthandy mit hast - und regelmäßig kontrollierst.
Natürlich gibt es auch dafür keine Abgeltung. Wenn Du Dich weigerst - kommst einer Weisung nicht nach... Nicht gut.
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