Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet heute Donnerstag (09.30 Uhr), ob bei der Buchung von Flügen im Internet eine Reiserücktrittsversicherung automatisch mitverkauft werden darf.

Opt-Out

Kunden, die dies nicht wollen, müssen bei dem vom Verbraucherzentrale Bundesverband beklagten Reiseunternehmen die Versicherung ausdrücklich abbestellen (sogenanntes Opt-out). Die Verbraucherschützer sind der Ansicht, die Versicherung dürfe nur zum Hinzubestellen angeboten werden (Opt-in). (APA, 19.07.12)