Wien - Wenn bei Polizisten kinderpornografisches Material gefunden wurde, war in den vergangenen Jahren die Kündigung der betreffenden Beamten nicht unbedingt die Regel. Wie der "Kurier" (Donnerstagausgabe) berichtet, hat die Disziplinarkommission des Innenministeriums in den vergangenen zehn Jahren 21 derartige Fälle untersucht und in acht davon erstinstanzlich eine Entlassung ausgesprochen. Allerdings machte die im Bundeskanzleramt sitzende Disziplinaroberkommission sechs davon wieder rückgängig.

Der Bericht beruft sich auf die Beantwortung einer BZÖ-Anfrage durch Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (V). Die Disziplinaroberkommission bestätigte nur zwei der Entlassungen. In den anderen sechs Fällen fand sie laut "Kurier" Milderungsgründe wie Unbescholtenheit oder bisher tadellose Dienstverrichtung. Der automatische Amtsverlust ist bei Verurteilungen für die Speicherung kinderpornografischen Materials meist nicht gegeben. Für ihn sind Strafen von mindestens zwölf Monaten Haft notwendig, die Urteile werden bei einer Obergrenze von zwei Jahren meist in der Spanne zwischen drei und sechs Monaten bedingt ausgesprochen. (APA, 18.7.2012)