Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate
Wien - Die Regierungsparteien halten recht wenig von der von FPÖ und BZÖ ins Spiel gebrachten Idee, bei Verfassungsgesetzen - ähnlich wie in Deutschland - eine Vorabprüfung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu ermöglichen. Die SPÖ sieht hier vor allem ein Problem in Sachen Gewaltenteilung. Auch die ÖVP ist äußerst skeptisch und fürchtet dadurch eine Einschränkung der Handlungsfähigkeit des Parlaments. FPÖ und BZÖ wollen im Herbst bekanntlich parlamentarische Initiativen in diese Richtung starten, auch die Grünen treten für eine Vorabprüfung ein.
"Legislative Parlament überlassen"
SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann sagte, dies würde bedeuten, dass der VfGH praktisch einen Teil der Legislative übernehmen würde. "Die Legislative sollte man im Parlament lassen", meinte er. Die Gewaltenteilung habe ja einen Sinn. "Weil das ist eine Aufteilung der Macht in diesem Land" und jede Verschiebung der Macht habe eine "machtpolitische Komponente". Die FPÖ wolle "überhaupt alles aus der Legislative weghaben, das ist ein Ansatz, der sicher nicht unserer ist."
Auch ÖVP dagegen
Auch Reinhold Lopatka, außen- und europapolitischer Sprecher der ÖVP, lehnt den Vorschlag ab. "Die Vorprüfung eines Staatsvertrags ebenso wie die Vorprüfung von Gesetzen würden eine massive Einschränkung der Handlungsfähigkeit des Parlaments bedeuten. Der VfGH soll nicht an Stelle des demokratisch legitimierten Gesetzgebers treten", erklärte er. Österreich habe klare Regeln was Staatsverträge und internationale Abkommen betrifft, diese hätten sich in den letzten Jahrzehnten durchaus bewährt. "Aus tagespolitischen Motiven so wesentliche verfassungsrechtliche Änderungen herbeizuführen, kann seitens der ÖVP keine Zustimmung finden."
FPÖ verweist auf Fiskalpakt
Ganz anders die FPÖ, die ja bereits vorige Woche eine entsprechende Gesetzesinitiative für den Herbst angekündigt hatte. Verfassungssprecher Harald Stefan sprach das Problem beim Fiskalpakt an: Selbst wenn der Verfassungsgerichtshof nachträglich eine Verfassungswidrigkeit feststellt, ist der dann bereits unterzeichnete völkerrechtliche Vertrag gültig (und es müsste dann im Grunde die heimische Verfassung angepasst werden). Das sei ein "heikler Punkt", meint der FPÖ-Politiker. Er erwartet sich in einem solchen Fall von der Regierung, dass der völkerrechtliche Vertrag "rückabgewickelt" werde. "Dann muss man halt aus dem Vertrag aussteigen", so Stefan.
Grüne und BZÖ dafür
Auch das BZÖ hat bereits erklärt, im Herbst eine parlamentarische Initiative in diese Richtung starten zu wollen. Verfassungssprecher Herbert Scheibner sagte dazu, er halte es für gescheit, wenn der VfGH vorab prüfen könnte - und zwar nicht nur bei völkerrechtlichen Gesetzen, sondern generell.
Die Grüne Verfassungssprecherin Daniela Musiol will zwar jene Stimmen, die eine Prüfung vorab und danach durch ein- und dieselbe Institution kritisch sehen, ernst nehmen. Dennoch spricht sie sich für eine Vorabprüfung von Verfassungsgesetzen aus. Welche Institution damit beauftragt wird, das müsse man aber "gut diskutieren". So könnte etwa eine Kommission eingerichtet werden, die das unabhängig vom VfGH macht. Aber hier müsste man noch mit Experten sprechen, so die Abgeordnete. (APA, 18.7.2012)
Christian Pilnacek arbeitet führend an einer Strafrechts-Reform - und erklärt, welche Probleme es mit Internet und Platzstürmen gibt
Beschwerden gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofs machen mehr als die Hälfte der VfGH-Beschwerden aus
Derzeit ist es eine Einschätzungsfrage, ob bei einem Diebstahl maximal sechs Monate oder bis zu fünf Jahre Haft drohen
Ministerrat hat Reform der Schiedsgerichtsbarkeit beschlossen - Soll Schieds-Standort Österreich attraktiver machen
Echtzeit-Berichterstattung aus dem Gerichtssaal ist manchen Richtern ein Dorn im Auge. In Wien wurde nun ein Verbot festgeschrieben
Bis Ende des Jahres soll das Strafgesetzbuch überarbeitet werden
58 Prozent fühlen sich nicht oder schlecht informiert - Justizbuch "Alles was Recht ist" ist kostenlos erhältlich
Vorbild Deutschland: 70 nichtsehende Richter - Pilotprojekt in der Verwaltungsgerichtsbarkeit soll Erfahrungen bringen
Juristen sehen keinen Grund für schärfere Strafen
Wittmann zuversichtlich über Einführung vor Wahl - Karl und Richter gegen neue Beschwerdemöglichkeit beim VfGH
Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft zieht Bilanz - Kritik an langem Warten auf Kontodaten
Karl: Sind auf dem richtigen Weg, aber noch nicht am Ziel
Ob Bawag, Meinl oder Buwog: Ohne Gutachter geht in Wirtschaftscausen gar nichts mehr. Anwälte sehen in der Rolle der Sachverständigen ein Ungleichgewicht zulasten der Angeklagten und beeinspruchen Verfahren
Nähe zum Deutschnationalismus: Öllinger will nicht für Volksanwaltschafts-Kandidaten der FPÖ stimmen
Bis 2015 kommen erst Experten, dann Politik zu Wort
Bei Angelegenheiten außerhalb des Strafrechts an vierter Stelle in EU - Platz drei bei strittigen Handels- und Zivilrechtsfällen
Höchstrichter reagieren auf derStandard.at-Bericht - Grüne drängen auf Offenlegungspflicht
Strafverteidiger Werner Tomanek hält Vorwürfe für "unfassbar" und sieht sich als Opfer einer Verleumdung
Wegen der OECD-Kritik am heimischen Justizsystem prüft Ministerin Beatrix Karl (ÖVP) das Bankgeheimnis sowie härtere Strafen für korrupte Firmen
Pilz: Mitarbeiterin von BZÖ-Ministerin Karin Gastinger war "Schlüsselfigur bei Vertuschung"
Schlechte internationale Zusammenarbeit erschwert Aufklärung in Korruptionscausen
Die Zusicherung von Anonymität ist bei der neuen Whistleblower-Webseite der Justiz oberstes Gebot. Dafür müssen sich Hinweisgeber aber auch selbst an bestimmte Regeln halten
Vereinfachtes Rechtssystem statt verästelter Instanzenzüge - das bringen die Landesverwaltungsgerichte, sagt Verwaltungsrechtler Andreas Hauer. Der Haken: Auf Gemeindeebene bleibt es kompliziert
Zweijährige Probezeit für Korruptionsmeldung via Internet
Strafverfahren wegen Gefährlicher Drohung wurde eingestellt - Staatsanwalt als Mediensprecher abgelöst
(sie haben ja gelobt die Verfassung der Republik einzuhalten) damit sie ungestört weiter auch verfassungswidrige Gesetze beschliessen können, sind ein Skandal!
Passt aber zu der Tradition des Parlaments verfassungswidrige Gesetze trotz aller Warnungen zu beschliessen und nachdem sie vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurden, manchmal genau gleich noch einmal erneut zu beschliessen.
So nach dem Motto: is eh wurscht, kann nichts passieren, wir sind ja für nix persönlich verantwortlich.
js
Der VfGH kann nur formal prüfen und nicht politisch. Wo wird da die Handlungsfähigkeit des Parlaments eingeschränkt? Der grassierende Gesetzespfusch könnte so eingeschränkt werden. Wäre allerdings ohnehin schon Aufgabe des Verfassungsdienstes.
Kann mir jemand mitteilen wo der Unterschied liegt, wenn man über den gleichen Text abstimmt bevor das Parlament zugestimmt hat oder danach. Die Materie ist und bleibt ja die selbe. ÖVSPÖ geht es durch nur darum, das sie tun können was sie wollen und ihnen weder Verfassungsgericht noch der Bürger dreinredet!
Natürlich wäre eine Vorabprüfung der Gesetze - zumindest auf Antrag einer Partei oder Interessensvertretung - sinnvoll und könnte vielen Menschen, Asylsuchenden, AusländerInnen und Steuerzahlenden etc unnötige Quälereien und Schikanen ersparen.
Parallel dazu wäre ein Verfassungsbruch durch Gesetzgeber und Regierung als strafrechtlich relevant sehr hilfreich, die abgehobene Drüberfahrerei einzudämmen.
Lopatkas Argumentation ist wieder mal völlig daneben. Der VfGH soll die Gesetze ja nicht machen, sondern auf ihre Verfassungskonformität prüfen. In Deutschland z. B. gibt es diese Vorabprüfung, und gleichzeitig ist das Parlament wesentlich emanzipierter als in Österreich.
Die Legislative steht, entgegen den Meinungen der Herren Wittmann und Lopotka, nicht über der Verfassung. Was man unter anderem auch darin sieht, dass das Verfassungsgericht schon oft schlampig zusammen gezimmerten Gesetze der Legislative kassieren musste, weil diese im Widerspruch zur Verfassung standen. Das ist doch keine Abgabe der Legislative ans Verfassungsgericht und kein Ende der Gewaltenteilung. Es ist die Aufgabe des Verfassungsgerichtes Gesetze auf ihre Verfassungskonformität zu prüfen, da spielt es wirklich keine Rolle ob das nun vor, oder nach Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten erfolgt.
dann müsste der ESM aber auch der Judikatur unterworfen sein. Er ist es aber nicht. Selbstverständlich sollten alle Gesetze auch nur verfassungskonform, das heisst im Sinne der obersten Hüter dieser Grundsätze, beschlossen werden dürfen. Warum soll das unnötige teure Verfahren der Aufhebung unterstützt werden.
Die Politiker haben keinesfalls durch die Wahlen einen Freibrief bekommen, die Grundlagen des österreichischen Staates beliebig zu modifizieren.
Da die Schuldenkrise nicht durch neues Schuldenmachen bei gleichzeitiger Vergemeinschaftung des Risikos gelöst werden kann, wird sich die Krise verschärfen. Hinzukommt der Vertrauensverlust ins österr. Parlament, sollte der VfGH ESM und Fiskalpakt nachträglich als verfassungswidrig einstufen bzw. wenn die Belastungen für Österreich weit über die von den Befürwortern genannte Summe (rd. Euro 20 Mrd.) hinausgeht und durch diese völkerrechtlichen Verträge ein erheblicher Schaden für den österr. Steuerzahler entsteht.
http://www.wienerzeitung.at/wzo/meinu... idrig.html
http://regionaut.meinbezirk.at/schoenkir... 23243.html
Eine zweite Vorprüfung durch den VfGH ist entweder überflüssiger Luxus, oder das Ergebnis wäre verbindlich. Dann würde der VfGH aber sehr wohl in die Kompetenz des Gesetzgebers hineinpfuschen.
Die Balance der Gewaltenteilung erfordert: Nachprüfen, was die gewählten Volksvertreter beschlossen haben, und nur wenn sich jemand beschwert. Nicht: von vornherein bestimmen, was die Volksvertreter tun dürfen und was nicht.
Was eine rechtzeitige Prüfung durch den VfGH mit der Aushöhlung der Gewaltenteilung zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht ganz. Die Prüfung gibt es jetzt ja auch schon, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt. Welchen Zweck hat es, für die Prüfung abwarten zu müssen, bis ein Gesetz Schaden angerichtet hat? Die Regierungsparteien wollen sich halt nicht medienwirksam dreinreden lassen, wenn sie beabsichtigen, ein verfassungswidriges Gesetz durchzupeitschen.
ESM und Fiskalpakt sind ja nur aktuelle Beispiele für die Auswüchse dieser völlig absurden Regelung: wir müssen erst völkerrechtlich bindende Verträge ohne Ausstiegsmöglichkeit ratifizieren, und dürfen erst dann überprüfen, ob sie überhaupt verfassungskonform gewesen wären.
Aber genau das ist ja der Sinn der Sache: Gesetze werden installiert, weil die Obrigkeiten es so wollen. Und so ein völkerrechtlich bindendes Gesetz ist natürlich eine feine Sache, das kann einfach nicht mehr gekippt werden, wenn es ratifiziert ist. Am liebsten würden unsere Politschiks JEDES Gesetz zum völkerrechtlich bindenden Gesetz machen, um sich nicht mehr vom Pöbel dreinreden lassen zu müssen.
ihre Arbeit auch ein Zeugnis zu bekommen.
Für unsere ist ein redliches und offenes System nicht geeignet, das ist doch anschaulich wieder unter Beweis gestellt worden.
"Nur wer hinterm Busch war, vermutet etwas hinter einem solchen!"
Doch nur dahin, dass weniger Pfusch als Gesetz raus geht und nach in Kraft treten ausgebessert werden muss. Denn es ist doch eine bedauerliche Tatsache, dass unsere Abgeordneten Gesetze in Ausnahmefällen gründlich prüfen bevor sie sich der schwierigen Aufgabe hingeben und die Hand im Clubzwang heben.
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.