SPÖ und ÖVP gegen Vorabprüfung von Verfassungsgesetzen

18. Juli 2012, 18:17

Opposition für Überprüfung durch Verfassungsgerichtshof

Wien  - Die Regierungsparteien halten recht wenig von der von FPÖ und BZÖ ins Spiel gebrachten Idee, bei Verfassungsgesetzen - ähnlich wie in Deutschland - eine Vorabprüfung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu ermöglichen. Die SPÖ sieht hier vor allem ein Problem in Sachen Gewaltenteilung. Auch die ÖVP ist äußerst skeptisch und fürchtet dadurch eine Einschränkung der Handlungsfähigkeit des Parlaments. FPÖ und BZÖ wollen im Herbst bekanntlich parlamentarische Initiativen in diese Richtung starten, auch die Grünen treten für eine Vorabprüfung ein.

"Legislative Parlament überlassen"

SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann sagte, dies würde bedeuten, dass der VfGH praktisch einen Teil der Legislative übernehmen würde. "Die Legislative sollte man im Parlament lassen", meinte er. Die Gewaltenteilung habe ja einen Sinn. "Weil das ist eine Aufteilung der Macht in diesem Land" und jede Verschiebung der Macht habe eine "machtpolitische Komponente". Die FPÖ wolle "überhaupt alles aus der Legislative weghaben, das ist ein Ansatz, der sicher nicht unserer ist."

Auch ÖVP dagegen

Auch Reinhold Lopatka, außen- und europapolitischer Sprecher der ÖVP, lehnt den Vorschlag ab. "Die Vorprüfung eines Staatsvertrags ebenso wie die Vorprüfung von Gesetzen würden eine massive Einschränkung der Handlungsfähigkeit des Parlaments bedeuten. Der VfGH soll nicht an Stelle des demokratisch legitimierten Gesetzgebers treten", erklärte er. Österreich habe klare Regeln was Staatsverträge und internationale Abkommen betrifft, diese hätten sich in den letzten Jahrzehnten durchaus bewährt. "Aus tagespolitischen Motiven so wesentliche verfassungsrechtliche Änderungen herbeizuführen, kann seitens der ÖVP keine Zustimmung finden."

FPÖ verweist auf Fiskalpakt

Ganz anders die FPÖ, die ja bereits vorige Woche eine entsprechende Gesetzesinitiative für den Herbst angekündigt hatte. Verfassungssprecher Harald Stefan sprach das Problem beim Fiskalpakt an: Selbst wenn der Verfassungsgerichtshof nachträglich eine Verfassungswidrigkeit feststellt, ist der dann bereits unterzeichnete völkerrechtliche Vertrag gültig (und es müsste dann im Grunde die heimische Verfassung angepasst werden). Das sei ein "heikler Punkt", meint der FPÖ-Politiker. Er erwartet sich in einem solchen Fall von der Regierung, dass der völkerrechtliche Vertrag "rückabgewickelt" werde. "Dann muss man halt aus dem Vertrag aussteigen", so Stefan.

Grüne und BZÖ dafür

Auch das BZÖ hat bereits erklärt, im Herbst eine parlamentarische Initiative in diese Richtung starten zu wollen. Verfassungssprecher Herbert Scheibner sagte dazu, er halte es für gescheit, wenn der VfGH vorab prüfen könnte - und zwar nicht nur bei völkerrechtlichen Gesetzen, sondern generell.

Die Grüne Verfassungssprecherin Daniela Musiol will zwar jene Stimmen, die eine Prüfung vorab und danach durch ein- und dieselbe Institution kritisch sehen, ernst nehmen. Dennoch spricht sie sich für eine Vorabprüfung von Verfassungsgesetzen aus. Welche Institution damit beauftragt wird, das müsse man aber "gut diskutieren". So könnte etwa eine Kommission eingerichtet werden, die das unabhängig vom VfGH macht. Aber hier müsste man noch mit Experten sprechen, so die Abgeordnete. (APA, 18.7.2012)

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Es ist unfassbar - die Argumente dieser, offensichtlich vorsätzlichen, Gelöbnisbrecher,

(sie haben ja gelobt die Verfassung der Republik einzuhalten) damit sie ungestört weiter auch verfassungswidrige Gesetze beschliessen können, sind ein Skandal!
Passt aber zu der Tradition des Parlaments verfassungswidrige Gesetze trotz aller Warnungen zu beschliessen und nachdem sie vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurden, manchmal genau gleich noch einmal erneut zu beschliessen.
So nach dem Motto: is eh wurscht, kann nichts passieren, wir sind ja für nix persönlich verantwortlich.
js

Eine Kommission (!!!!!!!!!!!!!)

Wozu leistet man sich denn auch ein Parlament UND enen Verfassungsgerichtshof. Herr, lass Hirn regnen!

Naja, wäre vermutlich besser

als wenn der Verfassungsgerichtshof dann die Gesetze immer im Nachhinein kippen muss.

Die Handlungsfähigkeit des Parlaments ist ohnehin nicht gegeben, das selbsiges bekanntlich nur nach den Fäden des Clubzwangs tanzt.

Einschränkung der Handlungsfähigkeit des Parlaments

Der VfGH kann nur formal prüfen und nicht politisch. Wo wird da die Handlungsfähigkeit des Parlaments eingeschränkt? Der grassierende Gesetzespfusch könnte so eingeschränkt werden. Wäre allerdings ohnehin schon Aufgabe des Verfassungsdienstes.

Was genau stellen Sie sich unter

"nur formal prüfen" bei einem Staatsvertrag vor ????

Kann mir jemand mitteilen wo der Unterschied liegt, wenn man über den gleichen Text abstimmt bevor das Parlament zugestimmt hat oder danach. Die Materie ist und bleibt ja die selbe. ÖVSPÖ geht es durch nur darum, das sie tun können was sie wollen und ihnen weder Verfassungsgericht noch der Bürger dreinredet!

Verfassungsbruch ins Strafrecht

Natürlich wäre eine Vorabprüfung der Gesetze - zumindest auf Antrag einer Partei oder Interessensvertretung - sinnvoll und könnte vielen Menschen, Asylsuchenden, AusländerInnen und Steuerzahlenden etc unnötige Quälereien und Schikanen ersparen.
Parallel dazu wäre ein Verfassungsbruch durch Gesetzgeber und Regierung als strafrechtlich relevant sehr hilfreich, die abgehobene Drüberfahrerei einzudämmen.

"eine massive Einschränkung der Handlungsfähigkeit des Parlaments"

Lopatkas Argumentation ist wieder mal völlig daneben. Der VfGH soll die Gesetze ja nicht machen, sondern auf ihre Verfassungskonformität prüfen. In Deutschland z. B. gibt es diese Vorabprüfung, und gleichzeitig ist das Parlament wesentlich emanzipierter als in Österreich.

Völlig verblödete Argumentation von SPÖ und ÖVP.

Die Legislative steht, entgegen den Meinungen der Herren Wittmann und Lopotka, nicht über der Verfassung. Was man unter anderem auch darin sieht, dass das Verfassungsgericht schon oft schlampig zusammen gezimmerten Gesetze der Legislative kassieren musste, weil diese im Widerspruch zur Verfassung standen. Das ist doch keine Abgabe der Legislative ans Verfassungsgericht und kein Ende der Gewaltenteilung. Es ist die Aufgabe des Verfassungsgerichtes Gesetze auf ihre Verfassungskonformität zu prüfen, da spielt es wirklich keine Rolle ob das nun vor, oder nach Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten erfolgt.

Da wird für Gewaltenteilung plädiert,

dann müsste der ESM aber auch der Judikatur unterworfen sein. Er ist es aber nicht. Selbstverständlich sollten alle Gesetze auch nur verfassungskonform, das heisst im Sinne der obersten Hüter dieser Grundsätze, beschlossen werden dürfen. Warum soll das unnötige teure Verfahren der Aufhebung unterstützt werden.
Die Politiker haben keinesfalls durch die Wahlen einen Freibrief bekommen, die Grundlagen des österreichischen Staates beliebig zu modifizieren.

es gibt KEINEN Grund

...ein geplantes Gesetz nicht vor dem Beschluss vom Verfassungsgericht überprüfen zu lassen.
Aber diese Koalition aus unmündigen Parlamentariern möchten das Volk für dümmer verkaufen als es ist.

... es wird immer klarer wie aufgebläht der Apparat ist und ...

... und viele Politiker überflüssig sind, daher ist man gegen jede Veränderung, die das aufzeigt. Keine Volksbefragungen, keine Vorabprüfung - denn sonst geht Macht verloren.

Vorabprüfung wird zum Muss, denn wozu brauche ich eine Verfassung, wenn ich diese dann auf Grundlage von verfassungswidrigen völkerrechtlichen Verträgen ändern muss?

Da die Schuldenkrise nicht durch neues Schuldenmachen bei gleichzeitiger Vergemeinschaftung des Risikos gelöst werden kann, wird sich die Krise verschärfen. Hinzukommt der Vertrauensverlust ins österr. Parlament, sollte der VfGH ESM und Fiskalpakt nachträglich als verfassungswidrig einstufen bzw. wenn die Belastungen für Österreich weit über die von den Befürwortern genannte Summe (rd. Euro 20 Mrd.) hinausgeht und durch diese völkerrechtlichen Verträge ein erheblicher Schaden für den österr. Steuerzahler entsteht.

http://www.wienerzeitung.at/wzo/meinu... idrig.html

http://regionaut.meinbezirk.at/schoenkir... 23243.html

Jeder dieser Politikaster hat doch verinnerlicht, dass er/sie bei halbwegs "normalen" Verhalten

für rein gar nichts persönlich haften, sondern auch für die ärgsten Fehler und Dummheiten immer nur der Steuerzahler.
js

Dann würde sich das öst. Parlament noch mehr selbst blockieren.

wie kommt man auf die idee, dass eine überprüfung von gesetzen durch den vfgh VOR in kraft treten eines gesetze, eine verletzung der gewaltentrennung ist? es wird nur der prüfzeitüpunkt nach vor verlagert, der nr beschließt nach wie vor.

Nun, für die Vorprüfung gibt es schon den Verfassungsdienst.

Eine zweite Vorprüfung durch den VfGH ist entweder überflüssiger Luxus, oder das Ergebnis wäre verbindlich. Dann würde der VfGH aber sehr wohl in die Kompetenz des Gesetzgebers hineinpfuschen.
Die Balance der Gewaltenteilung erfordert: Nachprüfen, was die gewählten Volksvertreter beschlossen haben, und nur wenn sich jemand beschwert. Nicht: von vornherein bestimmen, was die Volksvertreter tun dürfen und was nicht.

ok, ich bin von einer beantragten Prüfung ausgegangen. also das Schicht die Prüfungsmöglichkeit, die es ohnehin gibt, auf einen Zeitpunkt vor inkrafttreten des Gesetzes in frage möglich wird. und damit ändert sich nichts bzgl. Gewaltenteilung.

Die Regierungsparteien beharren auf ihrem Recht, verfassungswidrige Gesetze zu beschließen.

Was eine rechtzeitige Prüfung durch den VfGH mit der Aushöhlung der Gewaltenteilung zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht ganz. Die Prüfung gibt es jetzt ja auch schon, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt. Welchen Zweck hat es, für die Prüfung abwarten zu müssen, bis ein Gesetz Schaden angerichtet hat? Die Regierungsparteien wollen sich halt nicht medienwirksam dreinreden lassen, wenn sie beabsichtigen, ein verfassungswidriges Gesetz durchzupeitschen.

ESM und Fiskalpakt sind ja nur aktuelle Beispiele für die Auswüchse dieser völlig absurden Regelung: wir müssen erst völkerrechtlich bindende Verträge ohne Ausstiegsmöglichkeit ratifizieren, und dürfen erst dann überprüfen, ob sie überhaupt verfassungskonform gewesen wären.

Aber genau das ist ja der Sinn der Sache: Gesetze werden installiert, weil die Obrigkeiten es so wollen. Und so ein völkerrechtlich bindendes Gesetz ist natürlich eine feine Sache, das kann einfach nicht mehr gekippt werden, wenn es ratifiziert ist. Am liebsten würden unsere Politschiks JEDES Gesetz zum völkerrechtlich bindenden Gesetz machen, um sich nicht mehr vom Pöbel dreinreden lassen zu müssen.

Wieso installiert man nicht einen legistischen dienst, auf den die parlamentarier zurueckgreifen koennen.

Den ministerien steht ja der verfassungsdienst im bundeskanzleramt zv, sowas braeuchte das parlament ebenfalls.

meine rede. dann würde man es vielleicht auch mal schaffen, vom ewigen durchwinken von regierungsvorlagen wegzukommen.

War es anders zu erwarten. Nur intelligente und verantwortungsbewußte Politiker würden sich darüber freunen, für ...

ihre Arbeit auch ein Zeugnis zu bekommen.

Für unsere ist ein redliches und offenes System nicht geeignet, das ist doch anschaulich wieder unter Beweis gestellt worden.

"Nur wer hinterm Busch war, vermutet etwas hinter einem solchen!"

Warum eine Einschränkung des Parlaments?

Doch nur dahin, dass weniger Pfusch als Gesetz raus geht und nach in Kraft treten ausgebessert werden muss. Denn es ist doch eine bedauerliche Tatsache, dass unsere Abgeordneten Gesetze in Ausnahmefällen gründlich prüfen bevor sie sich der schwierigen Aufgabe hingeben und die Hand im Clubzwang heben.

Wel der NR als gesetzgebendes Organ nicht der "Judikative" unterliegt,

deshalb!

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