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Wien - Viele Segnungen des typischen österreichischen Angestelltenlebens gehen an den Selbstständigen vorbei. Das musste auch Petra F., eine gut bezahlte PR-Spezialistin, erfahren, als ihr langjähriges selbstständiges Vertragsverhältnis mit einem Unternehmen zu Brüche ging:
Eigentlich war F.s Verhältnis zu der Firma wie ein gängiges Angestelltenverhältnis - nur dass F. als "Neue Selbstständige" jeden Monat eine Honorarnote an ihren Arbeitgeber ausstellte, sich selbst versicherte und Sozial-, Pensions- und sonstige Abgaben selbst abführte. Als sich das Unternehmen von ihrer "freien Mitarbeiterin" trennte, hätte F. rückwirkend auf ein Anstellungsverhältnis klagen können - tat dies aber nicht, mit der Überlegung, dass eine gütliche Trennung besser sei und das Unternehmen irgendwann in Zukunft ihre Dienste vielleicht wieder in Anspruch nehmen würde.
Ernüchterung nach der Freistellung
Die erste Ernüchterung nach Freistellung kam sofort: Als Selbstständige hatte F. keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Auch Arztbesuche begannen sofort an den Ersparnissen zu zehren, da bei jedem Arztbesuch bislang 20 Prozent der Behandlungskosten zu bezahlen sind. "Da denkt man inständig: Nur nicht lange krank werden."
Das Problem mit hohen Selbstbehalten wurde zuletzt auch der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft zu heiß. Nachdem bekannt wurde, dass eine Wiener Ein-Personen-Unternehmerin, eine Grafikerin, sich die Selbstbehalte für ihre Krebs-Behandlung nicht hatte leisten können und die Therapien deshalb abbrechen musste - wurde eine Reform auf den Weg geschickt: Selbstbehalte bei ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen sollen künftig unter gewissen Bedingungen von 20 auf zehn Prozent der Arzt-/Spitalskosten gesenkt werden können. Christoph Leitl, SVA-Obmann, legt heute, Donnerstag, die Details dazu vor.
Auch gegen den gefürchteten Verdienstentgang gibt es mittlerweile ein Mittel. Seit Anfang 2009 kann man bei der Sozialversicherungsanstalt eine "freiwillige Arbeitslosenversicherung" abschließen, bei der Selbstständige bei typischen Verdienstentgangsfällen in den Genuss eines Arbeitslosengeldes kommen. Bei einem monatlichen Beitrag von 74,03 Euro erhält man im Fall der Fälle ein tägliches Arbeitslosengeld von 19,86 Euro. Die recht komplizierten Regeln und langen Fristen haben es mit sich gebracht, dass bis dato nur rund 900 Selbstständige eine solche Versicherung eingegangen sind. (Johanna Ruzicka, DER STANDARD, 19.7.2012)
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Mich würde schon SEHR interessieren, wie der Selbstbehalt für Arzt- und Behandlungskosten bei der SVA begründet wird.
Im Falle einer schweren Erkrankung würde es mir genauso gehen wie in dem beschriebenen Fall - ich habe als selbständig Erwerbstätige keinerlei Rücklagen, weil ich grad so über die Runden komme.
Dieses System macht mich wütend; ich finde es extrem ungerecht.
Der Selbstbehalt wird über und für die Krankenversicherung (KV) eingehoben. Und für die KV sind die Beiträge von ASVG Versicherten (GKK) und GSVG Versicherten (SVA) gleich, nämlich 7,65%. Zusätzlich zu den KV Beiträgen zahlen SVA Versicherte Selbstbehalt bei Arztbesuchen. Und zwar 20% von zumeist HÖHEREN Honoraren, als jenen, die für gleiche Leistung von GKK Versicherten genommen werden. Die Begründung dafür = Aus Tradition.
Auch Beamte zahlen 20% Selbstbehalt auf alle ärztlichen Leistungen...Mammographie 40€, Blutuntersuchungen bis zu 70€ und mehr....das kann für kleine Beamte und Beamtinnen mit niedrigem Gehalt auch dazu führen, dass z.B. auf die Mammographie jahrelang verzichtet wird.
Ja, Daisy Lord, mit dem kleinen feinen Unterschied, dass Beamte die bessere Versicherungsleistung für das gleiche Geld bekommen, weder finanzielles noch unternehmerisches Risiko tragen, also Auftragschwankungen nicht am Konto spüren und mit ihrem Fixum (auch wenn das zu Beginn klein ist) am Monatsende rechnen und kalkulieren können. Als kleine Beamtin würde ich also ganz sicher nicht auf die Mammographie verzichten, dann schon lieber einen Teil des Urlaubsgeldes dafür aufwenden. ABER: man soll die unterschiedlichen Berufsstände nicht gegeneinander ausspielen, das machen eh die Kammern zur Genüge, am Ende sitzen alle im gleichen Boot. Selbstbehalte sind generell zu hinterfragen.
Wenn jemand ein EPU gründet, muss nicht automatisch Erfolg damit verbunden sein, wie oftmals zu lesen ist. Es gibt Selbstständige, die an vielen Hürden scheitern, und sich durch die Zwangsabgaben selber eher Arm machen, als am eigenen Unternehmen zu verdienen.
Es lässt sich dieses System als Leistungsfeindlich, als Anreizarm, Armuts- und Gesundheitsgefährdend bezeichnen. In so einem Land will doch keiner, ohne sehr hohe finanzielle Absicherung, freiwillig ein Unternehmen gründen.
Wie oben schon erwähnt, ist nicht jedem EPU / KMU der Erfolg vergönnt, aber finanziell Ausnehmen anstatt diese Gruppe zu entlasten, diese Strategie bewirkt nur ein sterben dieser Gruppen. Und das hat wieder Auswirkungen auf das ganze System.
Man zahlt als Selgstständiger hohe Beiträgr, was man daran erkennen kann, dass die SVA jährlich 9.000 Leute in den Privatkonkurs treibt.
Und wenn man dann krank wird, sind hohe Selbstbehalte fällig, arbeitslosenversichert ist man auch nicht?!?! wozu dann die hohen Beiträge??
Hier muss politisch aufgeräumt werden und zwar schnell. Die neuen Selbstständigen sind zu einem großen Teile ehemalige Arbeitslose, die man aus der Statisktik rausgebügelt und die Selbstständigkeit gedrängt hat. So gehts nicht. das ist unsozial. Hier ist eine Reform überfällig!
bevorzugt eben die Großen. Eine Regulierung nach der anderen, bis KMUs die Auflagen nicht mehr erfüllen können, Leute anzustellen; vom Kündigungsschutz der jedem Arbeitsscuehenden reinschei*t, ganz zu schweigen. Also werden diese in die Scheinselbstständigkeit gedrängt, mit dem Resultat, dass diese zu working poor werden. Wenn sie auch nur irgendie Erfolg haben sollten, müssen sie dafür ohne Ende Steuern zahlen. Ganz toll.
Es ist defacto ein Angestelltenverhältnis. Warum die GKK noch nicht auf ihre Beiträge geklagt hat wundert mich. Sind ja bei solchen Sachen sonst immer recht flott. Wirtschaftlich abhängig von einem einzigen Kunden zu sein ist aber auch nicht grad schlau.
Trotzdem, wenn Sie einen guten Job macht wird sich sicher bald andere Aufträge haben.
z.B. Ältere - wenn du über 50 bist und arbeit suchst wirst du wegen des erhöhten kündigungsschutzes nicht angestellt. also, weil es ja auch menschen gibt die in diesem alter noch arbeiten wollen oder müssen, greifts du als arbeitssuchender nach dem "strohhalm" werkvertrag. solange es gut geht (also keine längeren krankheiten etc.) wirst du dich nicht aufregen und froh sein arbeit zu haben. wenn das unternehmen jetzt sparen muss, ist der externe werkverträgler natürlich der erste der geht.
so und was jetzt: Auf anstellung klagen? Dazu brauchst du zeit und einen haufen geld (eine AK oder Gewerkschaft oder Betriebsrat ist für dich nicht zustaendig) und evt. hoffst du auch noch wieder bei dieser fa. unterzukommen.
noch ein highlight gefällig? seit ein paar jahren müssen alle selbständigen in eine eigene vorsorgekasse einzahlen. das geld bekommen sie aber nicht - ähnlich wie bei der abfertigung - bei beendigung der selbständigkeit, sondern frühestens zwei jahre danach.
das ist reines wunschdenken, leider.
bei den politikern, machtreichen strukturen wie wirtschaftskammer etc. die alles unter sich aus machen und sich gegenseitig bestens kennen wird aus österreich diesbezüglich leider nie ein rechtsstaat werden.
wir sind und bleiben eine zwetschkenrepublik!
http://wikilegia.com/wiki/inde... enrepublik
dieses "hoffen, daß bei gütlicher einigung wieder aufträge kommen" ist typisch weiblich. nehme gerne schläge wegen stereotypen in kauf. wer als selbstständige/r nicht kapiert, daß ein auftrag aus ist, und nichts neues sucht, bzw auch neben einem langjährigen kunden sich nicht daneben noch einen zusätzlichen kundenstamm aufbaut, einen pool an leuten, mit denen man regelmässig zusammenarbeitet, usw., um einen auftragsrückgang abzufedern, dem/der is eh nimmer zum helfen. und wenn die (realistische)möglichkeit besteht, ein dienstverhältnis im nachhinein einzuklagen -> go for it!! auch und gerade als frau hat man nix zum herschenken!
das ist genau der punkt: nach auflösung des vertragsverhältnisses ist das kein potentieller arbeitgeber mehr. wenn von vorne herein projektbezogen gearbeitet wird, dann ist eben ein projekt zu ende, wenn ein angestellten-ähnliches verhältnis herrscht und das aufgelöst wird, kann man sich meiner erfahrung nach nicht drauf einstellen, daß es wieder aufgenommen wird. zb weil die firma einspart, weil es jemand anderer billiger/besser macht, weil..?? das zu erkennen und zu akzeptieren fällt auch meiner erfahrung nach männern leichter als frauen, und dann auch die konsequenzen draus zu ziehen.
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