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Die Öbfa hat vor geraumer Zeit - wie jeder weiß - einen Bock geschossen. Abgeschlossen ist die Sache noch nicht.

Foto: Reuters/Prammer

Wien - Nächster Rüffel des Justizministeriums für die Staatsanwaltschaft: Ein seit drei Jahren laufendes Verfahren rund um Spekulationsverluste der Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) wurde nun mit dem Auftrag, weitere Ermittlungen durchzuführen, an die Korruptionsstaatsanwaltschaft zurückgeschickt, bestätigte Behördensprecher Erich Mayer auf Standard-Anfrage.

Hintergrund für das Verfahren sind spekulative Geschäfte der für das staatliche Schuldenmanagement zuständigen ÖBFA aus dem Jahr 2007. Die Agentur investierte Gelder, die nicht unmittelbar benötigt wurden, in Investmentvehikel mit klingenden Namen wie Axon Financial Funding, Golden Key, Mainsail II und Rhinebridge. Die auf den Cayman Islands und in Irland ansässigen Zweckgesellschaften kamen infolge der Weltwirtschaftskrise ins Trudeln. Der Verlust für den heimischen Steuerzahler belief sich am Ende auf 296 Millionen Euro. Zwischenzeitlich drohte sogar ein noch viel größeres Minus.

Anonyme Anzeige

Nachdem der Rechnungshof die Probleme im Juli 2009 aufgedeckt hatte, wurde eine anonyme Anzeige gegen ÖBFA-Manager und den Aufsichtsrat eingebracht. Die Ermittlungstätigkeit dürfte sich aber in Grenzen gehalten haben. "Mit mir hat nie jemand Kontakt aufgenommen", sagt ÖBFA-Aufsichtsratschef Gerhard Steger. "Die Anzeige kenne ich nur aus den Medien." Er betont, dass immer "alle rechtlichen Bestimmungen eingehalten wurden". Die umstrittenen Papiere hätten bis drei Tage vor dem Ausfall Topratings gehabt. Langfristig betrachtet, habe die ÖBFA einen Vorteil von mehr als sechs Milliarden Euro erwirtschaftet. Im Finanzministerium wurden 2010 dennoch die Spielregeln für das Schuldenmanagement verschärft.

Auch die aktuelle ÖBFA-Geschäfstsführerin Martha Oberndorfer, die in der Anzeige ebenfalls angeführt war, wurde laut eigenen Angaben nie befragt. " Ich habe irgendwann ein Schreiben bekommen, dass das Verfahren eingestellt wurde." Abgeschlossen wurden die Geschäfte freilich noch unter ihren Vorgängern Helmut Eder und Kurt Sumper. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.

Laut dem Sprecher der Korruptionsstaatsanwaltschaft wird jetzt jedenfalls der Frage nachgegangen, "ob Gelder missbräuchlich verwendet oder investiert wurden". Auch prüfe man die internen Richtlinien für die Veranlagungsgeschäfte bzw., ob diese auch eingehalten wurden. Der medial kolportierte Vorwurf, die Verantwortlichen könnten auch von Provisionszahlungen profitiert haben, stehe aber nicht im Mittelpunkt der Erhebungen.

Neuerlich overruled

Für die Staatsanwälte ist es jedenfalls der nächste Fall, bei dem man vom Ministerium overruled wurde. Zuletzt wurden die Ermittler angewiesen, im Verfahren gegen Bundeskanzler Werner Faymann, Staatssekretär Josef Ostermayer (beide SPÖ) und Ex-ÖBB-Chef Martin Huber weitere Untersuchungen anzustellen. Es geht um die Frage, ob Faymann in seiner Zeit als Verkehrsminister die Staatsunternehmen ÖBB und Asfinag dazu drängte, Werbekampagnen zu schalten, die in erster Linie ihm und nicht den Unternehmen nutzten. Die Staatsanwaltschaft wollte zur Gänze einstellen, die Oberstaatsanwaltschaft teilweise. (Günther Oswald, DER STANDARD; 19.7.2012)