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Die Initiativen suchen nun Privatpersonen, die den Zug durch die Instanzen gehen.
Wien - Eine Flut an Beschwerden gegen die Absetzbarkeit der Kirchensteuer ist derzeit in Vorbereitung. Eine erster Antrag beim Verfassungsgerichtshof wurde nun aber abgewiesen. Der Freidenkerbund erachtet es als gleichheitswidrig, dass Beiträge an anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften bis zu 400 Euro jährlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden können. In Summe macht die Begünstigung 124 Millionen Euro aus.
Der VfGH lehnte die Beschwerde aus Formalgründen ab - mangels Legitimation. Der Freidenkerbund selbst zahlt ja keine Beiträge, sah sich aber unmittelbar durch die Verfassungswidrigkeit in seinen Rechten verletzt, womit ein direkter Zugang zum Höchstgericht möglich wäre. Die Begründung: Weil die Mitglieder des Vereins ihre Beiträge nicht absetzen können, sei er im Vergleich zu Kirchen und Religionsgemeinschaften benachteiligt. Die steuerliche Begünstigung der Beitragszahler wirke wie eine Förderung, weshalb ein Individualantrag zulässig sei. Das verneinte der VfGH. Sehr wohl inhaltlich geäußert hat sich im Verfahren die Regierung: Gegen die Unterscheidung von anerkannten und nicht anerkannten Religionsgesellschaften bestünden keine verfassungsrechtlichen Bedenken, womit auch die Begünstigung unproblematisch sei.
Instanzenzug beginnt
Ausgefochten ist der Kampf damit freilich nicht. Sowohl der Freidenkerbund als auch die "Initiative Religion ist Privatsache" und die "Initiative gegen Kirchenprivilegien" wollen weitere Schritte setzen. Geplant sei nun, eine Privatperson zu finden, die durch die Instanzen geht, sagt Freidenker-Chef Gerhard Engelmayer. Soweit könne man schon in einem Monat sein. Diesen Schritt bereits gesetzt hat nach eigenen Angaben Eytan Reif von der Initiative Religion ist Privatsache. Er habe soeben einen negativen Bescheid des Finanzamtes erhalten, nachdem er die Absetzbarkeit von 50 Euro für den Beitrag an seinen Verein geltend machen wollte. Nun könne er in Berufung und somit bis zum Höchstgericht gehen. (as, DER STANDARD, 18.7.2012)
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nur um das klarzustellen: Gewerkschaften sind ein demokratiepolitischer Korrektiv, um die Interessen ALLER Arbeitnehmer zu wahren.
Religionsgemeinschaften hingegen kommen (wenn überhaupt) nur den jeweiligen Mitgliedern zugute, deshalb sollten sie auch nur von diesen finanziert werden.
falsches vergleichspaar. die wkö ist eine zwngsmitgliedschaft, das pendant dazu ist die arbeiterkammer. selbstverständlich sind die arbeiterkammerbeiträge zur gänze abzugsfähig für alle arbeitnehmer. gewerkschaft ist aber freiwillig. wenn Sie es vergleichen wollen, dann mit der IV ;-).
"Gegen die Unterscheidung von anerkannten und nicht anerkannten Religionsgesellschaften bestünden keine verfassungsrechtlichen Bedenken, womit auch die Begünstigung unproblematisch sei."
Die Regierungsvertreter offenbaren wieder mal ihre Schwäche im Erfassen eines Sachverhalts:
Bei der Beschwerde des Freidenkerbundes ging es um die übergeordnete Kategorie Verein und nicht bloß um Religionsgemeinschaften. Warum soll der eine eingetragene Verein (beliebige Religionsgemeinschaft) mehr Rechte haben als der andere (zB Freidenkerbund)? Das ist hier die Fragestellung.
da haben sie zwar irgendwie recht.
meine trotz allem kirchenfreundliche einstellung kommt daher dass ich mit den gegenwärtigen entwicklungen in unserer gesellschaft so gar nicht einverstanden sein kann und daher froh bin wenn wenigstens noch eine institution gibt, nämlich die kath. kirche, die manchmal noch die dinge beim namen nennt und fehlentwicklungen aufzeigt. das tut sie leider nicht genügend!
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