Wien - Aktionäre der beiden börsenotierten Aktiengesellschaften Verbund und Andritz müssen ihre in der Vergangenheit erworbenen effektiven Aktien und Zwischenscheine bis etwa Ende September dieses Jahres in in Sammelurkunden verbriefte Inhaberaktien umtauschen. Aus diesem Grunde haben die beiden Gesellschaften ein Kraftloserklärungsverfahren ihrer noch im Umlauf befindlichen effektiven Aktien gestartet, geht aus Bekanntmachungen im "Amtsblatt" in der Wiener Zeitung und Presseaussendungen von heute, Dienstag, hervor.

Bei der Verbund AG sind vom Umtausch 54.395 durch effektive Aktienurkunden verbriefte Inhaberaktien betroffen, bei der Andritz AG inklusive ausgegebener Zwischenscheine 2.431 Stück.

Ab 28. September bzw. 2. November 2012 werden an der Wiener Börse nur mehr die in Sammelurkunden verbrieften Stammaktien der Verbund bzw. Andritz notiert und gehandelt.

Änderung des Gesetzes

Notwendig wird der Umtausch durch eine Änderung des Aktiengesetzes. Anstelle der bei einer Bank eingereichten effektiven Aktienurkunden bzw. Zwischenscheine erhält jeder Aktionär entsprechend seiner bisherigen Beteiligung am Grundkapital der Gesellschaft Miteigentum am Sammelbestand der Aktien der Gesellschaft bei der Oesterreichischen Kontrollbank AG.

Effektive Aktienurkunden - also gedruckte Aktien - die bis zum Ende der Frist nicht zum Umtausch eingereicht werden, werden für kraftlos erklärt werden. Die Wahrnehmung der Rechte aus den Aktien wird Aktionären danach nur noch möglich sein, wenn sie ihre Aktien in depotverwahrte Aktien umgetauscht haben.

Aktionäre, deren Aktienurkunden nach Ablauf der Frist kraftlos erklärt wurden, können die kraftlos erklärten Urkunden auch danach auf unbestimmte Zeit bei der Erste Group Bank einreichen und erhalten im Gegenzug depotverwahrte Inhaberaktien. (APA, 17.7.2012)