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Die Haft als Sicherheitskonzept: Experten sehen mehr Opferschutz, Juristen bleiben skeptisch.
Linz - Im vergangenen Jahr wurden vom Gewaltschutzzentrum Oberösterreich 1.718 Einzelfälle betreut. 872 Betretungsverbote erteilte die Polizei, 7.993 waren es 2011 gesamt in ganz Österreich. Vor diesem Hintergrund fordern Experten nun eine härtere Gangart der Gerichte und der Staatsanwaltschaften im Umgang mit Gewalttätern. Konkret möchte man Täter, über die bereits ein Betretungsverbot verhängt wurde, nach gefährlichen Drohungen gegenüber Familienangehörigen künftig deutlich öfter hinter Gitter sehen.
"Verbale Äußerungen wie 'Ich bring dich und die Kinder um' sind gängige Drohungen. Meist werden diese Delikte zwar zur Anzeige gebracht und stellen eigentlich wegen Tatbegehungsgefahr einen Grund für die Verhängung einer Untersuchungshaft dar. Doch seitens der Justiz wird oft große Zurückhaltung geübt, und Täter bleiben wandelnde Zeitbomben", kritisiert Maria Schwarz-Schlöglmann, Leiterin des Gewaltschutzzentrums in Oberösterreich.
Eine U-Haft nach einer gefährlichen Drohung würde "vorübergehend die Chance der Sicherheit für Gefährdete und eine Deeskalation der Situation" bewirken. Schwarz-Schlöglmann: "Und vielleicht bewirkt die Zeit in der Haft sogar ein Umdenken beim Täter. Vorausgesetzt, er wird entsprechend psychologisch betreut."
Haft "gravierender" Eingriff
Dass mit einer vorläufigen Anhaltung mitunter tatsächlich Schlimmeres verhindert werden könnte, zeigt der Fall des siebenjährigen Berk. Der Volksschüler wurde Ende Mai von seinem Vater erschossen. Drei Tage vor den tödlichen Schüssen in der Schulgarderobe hatte die Mutter ihren Exmann wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und gefährlicher Drohung angezeigt. Verhaftet wurde der Mann jedoch nicht, es blieb bei einem Betretungsverbot. Alois Birklbauer, Professor für Strafrecht an der Johannes-Kepler-Universität Linz, hält aber dennoch nichts von mehr U-Haft: "Es gibt dabei das Grundproblem, dass die U-Haft im Rahmen eines Strafverfahrens verhängt wird. Der Zweck ist vor allem die Sicherung der Verfahrensdurchführung. Und nur ganz eingeschränkt besteht die Möglichkeit einer Prävention etwa nach einer gefährlichen Drohung."
Das Instrument der U-Haft sei eben ein sehr restriktives Instrument, ein " gravierender Eingriff" in die Rechtsposition einer Person. Birklbauer: " Daher kann nur ein Richter die U-Haft verhängen. Darin liegt der große Unterschied zum Betretungsverbot, das von der Polizei erteilt werden kann. Die U-Haft ist immer das letzte Mittel, gibt es gelindere Mittel wie eben ein Betretungsverbot oder eine Schlüsselabnahme, so sind diese zwingend vorzuziehen."
Auch hätte Österreich im internationalen Vergleich ohnehin schon "sehr, sehr hohe" Untersuchungshaftzahlen. Birklbauer: "Die Statistik weiter nach oben zu bewegen ist eigentlich nicht angebracht. Und ich sehe auch keinen Bedarf. Jeder Einzelfall, den ich nicht verhindern kann, ist tragisch. Aber die Schlussfolgerung kann nicht sein, dass ich jetzt zehn Betroffene einsperre, bei denen es nicht notwendig wäre." (Markus Rohrhofer, DER STANDARD, 17.7.2012)
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auf die Anschuldigung eines der beiden Partner hin, werden beide in eine Art Sondergewahrsam, falls nicht anders möglich in U-Haft genommen und die Glaubhaftigkeit der Vorwürfe psychologisch, bzw. die Situation abgeklärt werden.
Kinder werden vorübergehend außerhalb der Familie untergebracht.
So fällt die Gefahr der Falschbeschuldigungen. Die Strafe für eine Falschbeschuldigung liegt automatisch gleichauf, mithin schmilzt der Anreiz zum Missbrauch. Die Behörden erhalten Motivation, die Situation aufzuklären & darüber hinaus Informationen bezügl. der Spezifika, die auch weiterführende Schritte auf eine gute Basis stellen.
Außerdem halte ich eine rechtl. bindende Verpflichtung des anzeigenden Partners zur Trennung für andenkenswert.
dass es ein Opfer gibt, kann man mit Sicherheit annehmen. Ob jedoch eine Falschbeschuldigung vorliegt, oder eine zurecht bestehende Anschuldigung nicht.
Da sie eine Vorverurteilung verlangen (ja, auch bei einem Wiederholungstäter gilt in einem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung in bezug auf den neuerlichen Vorwurf) habe ich eine Maßnahme zur Gleichstellung vorgeschlagen.
Wenn ich schon einerseits eine Vorverurteilung (U-Haft auf Vermutungsbasis entspricht der Verurteilung zu einer Strafe, zumind in den Konsequenzen, wenn auch vl nicht juristisch), dass die Vorverurteilung auch andererseits angewandt wird.
Der mögliche Falschbeschuldigende erfährt die selbe Vorverurteilung, wie jene Person, die womöglich Gewalt ausüben könnte
Ned so fern!
Da kann man Männer bereits jetzt ohne richterlichen Beschluss, auf reine Beschuldigungen hin aus ihrer Wohnung verweisen. Aber das reicht immer noch nicht: Bei wiederholten Beschuldigungen soll man sie dann nach Gutdünken ins Gefängnis werfen können.
Wen interessieren schon die elementarsten Grundrechte, wenn's gegen die bösen Männer geht...
tja...würde umgekehrt nie so durchgehen...super diese Gleichberechtigung...
Erinnert mich an einen Bekannten der in meinem Beisein von seiner Liaison ins Gesicht geschlagen wurde und dann noch die Drohung bekam, dass sie zu ihrem gemeinsamen Chef gehen würde und behaupten würde, dass er Sie schlägt...
Als Mann bist bei sowas letzter...aber das wollen dann viele wieder nicht hören...
sagen wir mal so, die waffen einer frau ... aber noch etwas: wo hat dein freund hingschaut, als er diese frau angschaut hat?
sehr oft ist es auch so, dass die frauen aus ihrer bedürftigkeit auch nicht erkennen können, was da vor ihnen steht.
aber gleiches recht für alle...
ich kenne frauen, die sind mit 13 geschwängert worden und das jugendamt hat der frau die schuld gegeben. so schauts aus im staate österreich und auch anderswo.
Haft bei Fluchtgefahr: Der Mensch ist NOCH NICHT geflohen, die Haft wird trotzdem angeordnet, weil NACH PRÜFUNG DES SACHVERHALTS damit zu rechnen ist
Haft bei Verabrechnungsgefahr: Es gibt noch kein rechtskräftiges Urteil, die Haft wird trotzdem angeordnet, weil NACH PRÜFUNG DES SACHVERHALTS damit zu rechnen ist
Haft bei gefährlicher Drohung: Der Mensch hat die inkriminierte Tat noch nicht begangen, die Haft wird angeordnet, weil NACH PRÜFUNG DES SACHVERHALTS (Vorstrafen, Zeugenaussagen, Gutachten etc.) mit der Ausführung zu rechnen ist und die bedrohte Personen ein Recht auf Schutz haben
Es reicht, dass die Frau behauptet, vom Mann bedroht worden zu sein - ohne Zeugen oder Beweise. Überprüfen kann der Beamte das nicht, aber wenn er der Frau glaubt, dann kann er den Mann aus seiner Wohnung verweisen. Solche Polizeiwillkür ist das Gegenteil von einem Rechtsstaat.
Ohne Beweise wie blaue Flecken und Befragung der Zeugen oder Nachbarn oder auch nur Widersprüchen in der Schilderung passiert gar nichts!
Die Beamten sind fuer den Umgang mit diesen Situationen geschult!
Lies einfach den Artikel nochmal: Schon im zweiten Satz steht folgendes:
"neben Betretungsverboten sollte es bei gefährlichen Drohungen vermehrt Zeit hinter Gittern geben"
Keinerlei blaue Flecken gefordert, und Zeugen gibt es bei häuslichen Streitigkeiten sowieso keine.
dann hat man einfach pech gehabt.
konnen sie eigenes unrecht von unrecht gegenüber anderen trennen oder sind sie dafür, dass das fausrecht wieder eingeführt wird?
würden sie, wenn sie könnten jemandem gerne schlagen, besonders gern frauen, kinder und ausländer, wenn sie straffrei ausgehen würden?
lieben gruß vom julius nimms nicht so ernst und denke einfach pech gehabt, manches schlachtfeld muss man einfach räumen und kommt dann besser davon. das gegenteil nennt man pyrrhussieg.
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