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Die Haft als Sicherheitskonzept: Experten sehen mehr Opferschutz, Juristen bleiben skeptisch.

Foto: APA/dpa/Maurizio Gambarini

Linz - Im vergangenen Jahr wurden vom Gewaltschutzzentrum Oberösterreich 1.718 Einzelfälle betreut. 872 Betretungsverbote erteilte die Polizei, 7.993 waren es 2011 gesamt in ganz Österreich. Vor diesem Hintergrund fordern Experten nun eine härtere Gangart der Gerichte und der Staatsanwaltschaften im Umgang mit Gewalttätern. Konkret möchte man Täter, über die bereits ein Betretungsverbot verhängt wurde, nach gefährlichen Drohungen gegenüber Familienangehörigen künftig deutlich öfter hinter Gitter sehen.

"Verbale Äußerungen wie 'Ich bring dich und die Kinder um' sind gängige Drohungen. Meist werden diese Delikte zwar zur Anzeige gebracht und stellen eigentlich wegen Tatbegehungsgefahr einen Grund für die Verhängung einer Untersuchungshaft dar. Doch seitens der Justiz wird oft große Zurückhaltung geübt, und Täter bleiben wandelnde Zeitbomben", kritisiert Maria Schwarz-Schlöglmann, Leiterin des Gewaltschutzzentrums in Oberösterreich.

Eine U-Haft nach einer gefährlichen Drohung würde "vorübergehend die Chance der Sicherheit für Gefährdete und eine Deeskalation der Situation" bewirken. Schwarz-Schlöglmann: "Und vielleicht bewirkt die Zeit in der Haft sogar ein Umdenken beim Täter. Vorausgesetzt, er wird entsprechend psychologisch betreut."

Haft "gravierender" Eingriff

Dass mit einer vorläufigen Anhaltung mitunter tatsächlich Schlimmeres verhindert werden könnte, zeigt der Fall des siebenjährigen Berk. Der Volksschüler wurde Ende Mai von seinem Vater erschossen. Drei Tage vor den tödlichen Schüssen in der Schulgarderobe hatte die Mutter ihren Exmann wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und gefährlicher Drohung angezeigt. Verhaftet wurde der Mann jedoch nicht, es blieb bei einem Betretungsverbot. Alois Birklbauer, Professor für Strafrecht an der Johannes-Kepler-Universität Linz, hält aber dennoch nichts von mehr U-Haft: "Es gibt dabei das Grundproblem, dass die U-Haft im Rahmen eines Strafverfahrens verhängt wird. Der Zweck ist vor allem die Sicherung der Verfahrensdurchführung. Und nur ganz eingeschränkt besteht die Möglichkeit einer Prävention etwa nach einer gefährlichen Drohung."

Das Instrument der U-Haft sei eben ein sehr restriktives Instrument, ein " gravierender Eingriff" in die Rechtsposition einer Person. Birklbauer: " Daher kann nur ein Richter die U-Haft verhängen. Darin liegt der große Unterschied zum Betretungsverbot, das von der Polizei erteilt werden kann. Die U-Haft ist immer das letzte Mittel, gibt es gelindere Mittel wie eben ein Betretungsverbot oder eine Schlüsselabnahme, so sind diese zwingend vorzuziehen."

Auch hätte Österreich im internationalen Vergleich ohnehin schon "sehr, sehr hohe" Untersuchungshaftzahlen. Birklbauer: "Die Statistik weiter nach oben zu bewegen ist eigentlich nicht angebracht. Und ich sehe auch keinen Bedarf. Jeder Einzelfall, den ich nicht verhindern kann, ist tragisch. Aber die Schlussfolgerung kann nicht sein, dass ich jetzt zehn Betroffene einsperre, bei denen es nicht notwendig wäre." (Markus Rohrhofer, DER STANDARD, 17.7.2012)