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Die UPC Austria hat vor Gericht eine Vergleichswerbung des Konkurrenten A1 untersagen lassen. Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung gegen A1, in der feststellt wird, dass es sich bei einer ab Juni geschalteten Kampagne um eine nicht zulässige Vergleichswerbung handle, berichtete der Fernseh-, Internet- und Telefonanbieter UPC am Montag.
In der Kampagne stellt A1 ein Paket mit TV und Internet einem UPC Paket mit TV, Internet und Festnetztelefon gegenüber. Die Werbeaussage ("Als langjähriger UPC Kunde zahlen Sie vielleicht zu viel!") werte das Handelsgericht als "unsachlich und abwertend", schreibt UPC.
A1 wird das Verfahren vor dem Handelsgericht weiterführen, sagte deren Sprecherin der APA. Man werde selbst rechtliche Schritte gegen eine vergleichende Werbung von UPC einleiten, "weil der von UPC angestellte Preisvergleich irreführend ist". (APA, 16.7.2012)
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Das Angebot von A1 ziehlt warscheinlich auf UPC-Kunden ab, die noch zusätzlich einen Telekom-Festnetzanschluss haben.
Die Werbeaussage müsste demnach lauten: "Als langjähriger UPC Kunde zahlen Sie vielleicht zu viel, wenn Sie gleichzeitig einen A1-Festnetzanschluss haben!"
Leider braucht man den A1-Festnetzanschluss, wenn man immer erreichbar sein möchte, da bei UPC das Telefon nicht immer funktioniert. Daher bin ich zurückgewechselt.
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