UPC-Boss Thomas Hintze: "Die Art und Weise, wie A1 hier Kunden in die Irre geführt hat, zeigt, was von den Werbeaussagen von A1 zu halten ist."

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Der Telekomanbieter UPC hat eine einstweilige Verfügung gegen A1 erwirkt. Das Handelsgericht Wien stellte fest, dass die aktuelle Werbung von A1 "eine nicht zulässige Vergleichswerbung darstellt und zu unterlassen ist", so UPC in einer Aussendung am Montag.  UPC-Boss Thomas Hintze: "Die Art und Weise, wie A1 hier Kunden in die Irre geführt hat, zeigt, was von den Werbeaussagen von A1 zu halten ist."

Die Werbung

In der massiv beworbenen Kampagne stellt A1 ein Paket bestehend aus zwei Produkten (TV und Internet) einem UPC Paket bestehend aus drei Produkten (TV, Internet und Festnetztelefon) gegenüber. 

Urteil

In der Begründung der einstweiligen Verfügung hält das Handelsgericht Wien fest: Die Werbung stellt nicht in entsprechender Weise dar, dass es sich bei dem Paket von UPC um ein Triple Play Produkt handelt, das auch Festnetztelefonie enthält, während jenes von A1 ein Twin-Produkt - lediglich aus Internet und TV - darstellt. Dem Kunden wird somit vorgemacht zu glauben, dass das A1 Paket wesentlich günstiger wäre als ein vergleichbares UPC Paket, während tatsächlich entsprechend vergleichbare Pakete von A1 aber deutlich teurer sind. Auch die Werbeaussage "Als langjähriger UPC Kunde zahlen Sie vielleicht zu viel!" legt aus Sicht des Handelsgerichtes nahe, dass UPC zu hohe Preise verrechnen würde (wofür gibt A1 an dieser Stelle nicht an). In der einstweiligen Verfügung wird demnach festgehalten, dass dies als unsachlich und abwertend anzusehen ist. Weiters wurde das A1 Paket ab dem 14. Juni beworben, jedoch nur im kleingedruckten Zusatztext angegeben, dass das UPC Paket mit "Stand 5/2012" als Vergleichsbasis herangezogen wurde. Also zu einem Zeitpunkt, an dem das A1 Angebot noch nicht verfügbar war.

A1 führt Verfahren weiter

A1 wird das Verfahren vor dem Handelsgericht weiterführen, sagte deren Sprecherin der APA. Man werde selbst rechtliche Schritte gegen eine vergleichende Werbung von UPC einleiten, "weil der von UPC angestellte Preisvergleich irreführend ist". (red,16.07. 2012)