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Wien - Die Verfahrensdauer beim Verwaltungsgerichtshof hat sich auf einem Rekordwert eingependelt. Im Vorjahr betrug die Wartezeit auf ein Urteil 23 Monate, damit kam das Höchstgericht neuerlich auf den schon 2010 erreichten Höchstwert. Das geht aus dem der APA vorliegenden Tätigkeitsbericht des VwGH für das Jahr 2011 hervor. Der Rucksack an anhängigen Altfällen konnte um 20 Prozent reduziert werden. Trotzdem rechnet der VwGH aber nicht damit, den Rückstand bis zum Inkrafttreten der neuen Verwaltungsgerichte mit 1. Jänner 2014 zur Gänze abbauen zu können.
Auf die 3.889 Sachentscheidungen des VwGH mit Erkenntnis musste im Vorjahr 23 Monate gewartet werden. Das Höchstgericht begründet die lange Verfahrensdauer damit, dass man verstärkt Rückstände aufgearbeitet habe. Zum Vergleich: Bis 1995 waren es konstant rund elf Monate, dann stieg die Wartezeit bis 2003 und 2004 auf 22 Monate, 2009 waren es 19 Monate.
Über 6.500 Fäle Rückstand
Zu Jahresbeginn 2011 waren beim VwGH insgesamt 8.446 aus früheren Jahren anhängig. Neu eingelangt sind im Laufe des Jahres etwas mehr als 6.100 Fälle, erledigt wurden mehr als 7.800. Damit konnte der Rückstand an nicht erledigten Fällen am Endes des Jahres 2011 auf 6.726 Fälle reduziert werden. Ende 2008 hatte die Zahl der anhängigen Fälle noch über 12.000 betragen.
Der VwGH rechnet für die kommenden Jahre mit einer "ins Gewicht fallenden Verringerung der Anzahl der mehrere Jahre dauernden Verfahren und eine Verringerung der durchschnittlichen Verfahrensdauer". Bis zum Inkrafttreten der neuen Verwaltungsgerichte mit 1. Jänner 2014 glaubt das Höchstgericht jedoch nicht, die Rückstände zur Gänze abbauen zu können.
Die geplanten elf neue Verwaltungsgerichte - neun in den Ländern, zwei beim Bund mit einem Bundesverwaltungs- und einem Bundesfinanzgericht - hält der VwGH für "sehr positiv" und "von epochaler Bedeutung". Sie werden rund 120 Sonderbehörden und weisungsfrei gestellte Berufungssenate ersetzen - darunter die Unabhängigen Verwaltungssenate der Länder, das Bundesvergabeamt und den Asylgerichtshof. Der Instanzenzug wird grundsätzlich nur noch zweistufig. Der VwGH verweist darauf, dass er durch die neuen Verwaltungsgerichte zwar entlastet wird, dass er aber gleichzeitig auch neue Aufgaben übertragen bekommt. Da statt derzeit der Verfassungsgerichtshof künftig wieder der VwGH als Höchstgericht in Asylsachen anzurufen sein wird, rechnet der VwGH ab 2014 mit einer Verdoppelung des Anfalls neuer Rechtssachen von derzeit etwa 5.000 auf rund 10.000 Fälle pro Jahr. Der VwGH fordert daher eine "ausreichende personelle Ausstattung der neuen Verwaltungsgerichte 1. Instanz, aber auch des Verwaltungsgerichtshofes". (APA, 15.07.2012)
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vernetzung und jeder hat angst für einen fehler zur rechenschaft gezogen zu werden!
rechtsanwälte und der staat haben kein interesse rechtens zu verwalten, arbeiten sondern nur ihr geld zu erhalten!
die interessierts gar nicht etwas zu verbessern - abläufe zu verkürzen, weil da müsstens was tun, zusammenarbeiten, kompetenzen abgeben bzw. die angst fehler aufzudecken, die tagtäglich passieren!
da gibts zuviele im justizsystem, die nicht einmal die einfachsten dinge können wie ein vermögensverzeichnis richtig auszustellen oder angaben richtig zu interpredieren.
in einem land voller egoisten und bildungsresistenden menschen wirds immer schwerer lösungen zu finden! jeder arbeitet für sich und gegen alle anderen!
Aber dieses Zitat eines Richters werde ich nie vergessen:
"Es gibt nichts, aber schon gar nichts bei Gericht, das nicht bis nächste Woche Zeit hat."
Mag sein, dass das auf viele inzwischen nicht mehr zutrifft, aber angesichts solcher Meldungen kommen einem immer wieder Zweifel an der "Produktivität" der freien Richterschaft.
Rechtlich gut ausgearbeitete Urteile und Bescheide sind allemal mehr wert, als übereilig entschiedene Sachen. Und alleine beim Lesen so mancher Akte gehen Tage drauf - wie schnell haben Sie wohl 1000 Seiten gelesen und sich dabei auch noch soviel gemerkt, dass Sie inhaltlich weiterarbeiten können???
Haftsachen hat er nicht gemeint (da gibts gesetzliche Stundenlimits), aber für alles andere stimmt es. Sieht man spätestens dann, wenn ausnahmslos jeder Anwalt jede Berufung erst am Abend des letzten Tags der 4 Wochen Frist einbringt...
Wir reden natürlich von Wochen. 23 Monate sind echt nicht diskutabel.
Es gibt natürlich viele Unterschiede. Beamte - unkündbar, Betriebsräte en masse, zumindest für altere Beamte sehr gute Pensionen etc.
Keine Frage.
Aber in Spitälern arbeiten Jungärzte auch viel bis verrückt viel. So wie viele Jungakademiker in der Privatwirtschaft. Von Gerichten ist mir das nicht bekannt.
Soll kein Beissreflex sein. Aber 24 Monate (egal ob wir damit international gut sind) sind zwischen 22 und 24 Monaten zu viel. Ganz einfach. Und mehr arbeiten ist ein Lösungsansatz.
Lebensarbeitsgehälter der Beamten sind nachwievor sehr gut. Die paar Manager, auf die Sie mit Beissreflex losgehen, die mehr als 150.000 haben, können wir gerne außen vor lassen. Derer gibt es nicht so viele.
Damit alle die gleiche Diskussionsbasis haben, hier die Richtergehälter (§§ 66/1RStDG):
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.... OR40125869
So schlecht ist das doch nicht...
Hier so ein "Manager":
63.000 - aber ohne Kündigungsschutz und garantiert mit "All-In"
http://www.stepstone.at/stellenan... nline.html
Oder ein anderes Beispiel - 4.500 pro Monat (wobei es in der Privatwirtschaft natürlich größere Bandbreiten gibt. Man macht sich sein Gehalt aus. Erhöhungen auch nur "variabel" nach Verhandlung. Viele Kollektivverträge kennen keine Erhöhung der IST-Gehälter.)
http://www.stepstone.at/stellenan... nline.html
eher im gegenteil sogar. wir sind regelmäßig bei den effizientesten und schnellsten staatsverwaltungen in den rankings. da gibts länder die weit weit schlimmer sind als wir. man braucht nur mal nach italien schauen. dann weiß man was ein langes verfahren ist!
aber stimmt schon, auch österreich sollte weiter an sich arbeiten um qualitätsvoll schneller zu werden.
in der eu ist alles möglich.
vieleicht sehen sich petzner,hypo,eurofighter,grasser ,strasser,gorbach …………..
in prag,lemberg ,znaim,brünn einmal.
wenns da keine staatsdiener mehr gibt oder viel zuwenige um den sumpf trockenzulegen.
wieder berater her , ministerien beraten
mio-geschäfte machen
Es mögen hier jetzt manche auf "die Behörde" schimpfen, aber schuldig an der Misere sind letztlich jene Beschwerdeführer, die einen unredlichen Umgang mit ihren Rechten führen. Gar nicht so wenige Beschwerde werden aus purer Sturheit und Uneinsichtigkeit geführt. Mutwillige Verfahren dominieren - vor allem in gewissen Bereichen. Manche machen sich aus dem Führen von Beschwerden ein Geschäft. Der um sein Recht ernstliche besorgte Bürger darf den Mutwillen anderer Leute auskosten.
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