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Das neue Schwarzgeldabkommen mit der Schweiz sorgt bei den heimischen Banken für rauchende Köpfe.

Foto: AP/Lehmann

Wien - Es waren schlechte Nachrichten, die von der Steuerberatungskanzlei Leitner/Leitner am 5. Juni an den Bankenverband übermittelt wurden. Im Auftrag der Interessenvertretung hat sie eine Expertise erstellt, welche Gefahren den heimischen Banken und deren Mitarbeitern drohen, wenn sie vor dem Inkrafttreten des Schwarzgeldabkommens Anfang 2013 Geldtransfers von Schweizer Depots akzeptieren.

Die Kernbotschaft der Berater: "Trägt die Bank im Zeitraum, ab dem das Inkrafttreten des Abkommens absehbar ist, zur Durchführung eines Vermögenstransfers eines Kunden bei, ermöglicht sie damit dem Anleger eine Flucht aus dem Steuerabkommen und somit die Fortsetzung seines Hinterziehungsverhaltens." Zusatz: "Bankmitarbeiter laufen daher grundsätzlich Gefahr, sich durch derartige Beiträge an einer Steuerhinterziehung zu beteiligen."

Keine finale Version

Dem Bankenverband schmeckte der Entwurf dem Vernehmen nach gar nicht. Eine finale Version des Papiers wird es nicht geben. Spartenvertreter Herbert Pichler spricht auf Anfrage des Standard von "Vorüberlegungen von Leitner/Leitner", die "so nicht mehr Gegenstand der Diskussion sind".

Es gehe lediglich darum, den Bankmitarbeitern "Handlungsanleitungen zu geben, was sie machen dürfen und wo es Problemzonen gibt". An einer Fertigstellung der Anleitung werde gearbeitet. Zur strengen Rechtsauslegung im Papier meint er: "Da steht Leitner eher allein da, es gibt auch andere Rechtsansichten."

Das Abkommen mit den Eidgenossen sorgt jedenfalls für rauchende Köpfe in den Bankzentralen. Die Ausgangslage: In der Schweiz gebunkertes Schwarzgeld wird ab nächstem Jahr mit einer Abgeltungssteuer quasi amnestiert. Die Schweizer Banken liefern für die Altsünden zwischen 15 und 38 Prozent (je nach Dauer der Steuerflucht und Höhe des Vermögens) an den heimischen Fiskus ab. Künftige Erträge werden mit 25 Prozent besteuert. Wer die Steuer nicht zahlt, wird der Finanz namentlich gemeldet.

Abkommen umgehen

Das Abkommen kann freilich umgangen werden, indem man das Vermögen vor dem 1. Jänner nach Österreich transferiert und hofft, so lange nicht in den Fokus von Finanz und Justiz zu rücken, bis die Steuerdelikte verjährt sind. Laut Steuerberatern ist ein Viertel an dieser Variante interessiert.

Für die heimischen Banken wäre das natürlich ein Bombengeschäft. Sie würden von den Kapitalzuflüssen profitieren - wenn da nicht die rechtlichen Unsicherheiten wären. Und die gibt es laut Leitner/Leitner zuhauf.

  • Neues Konto eröffnen: Wenn ein bisheriger Schweizer Bankkunde in Österreich ein neues Konto eröffnet, müssen demnach bei den Banken schon die Alarmglocken läuten. Allein durch die Tatsache, dass es jetzt ein Steuerabkommen gibt, seien Überweisungen aus der Schweiz anders zu bewerten als in der Vergangenheit. "Nimmt die österreichische Bank die Mittel vor diesem Hintergrund entgegen, muss ihr wohl bewusst sein, dass dies zu einer Bestärkung des Tatentschlusses des österreichischen Anlegers geeignet ist." Daher sollten die Banken Nachweise verlangen, dass die Gelder korrekt versteuert wurden, wird empfohlen. Die bloße Zusage des Kunden ist dafür "nicht ausreichend". "Sofern der Kunde den Nachweis der Versteuerung nicht erbringt, ist von einer Kontoeröffnung und Entgegennahme der Mittel Abstand zu nehmen." An anderer Stelle heißt es: Wegen des neuen Steuerabkommens könne sich der Bankmitarbeiter in der Regel "einer möglichen strafrechtlichen Verantwortung nicht dadurch entziehen, dass er die Frage nach der Versteuerung nicht stellt!"
  • Konto bereits vorhanden: Wird das Schweizer Geld auf ein bereits bestehendes Konto in Österreich überwiesen, müssen zwar grundsätzlich keine Steuerunterlagen verlangt werden. Aber: Bei größeren Beträgen müsse davon ausgegangen werden, dass "regelmäßig Kontakt mit der Zielbank aufgenommen wird", wodurch wiederum eine "gesteigerte Indizienlage vorliegt" und erst recht wieder das Risiko eines strafbaren Tatbeitrages vorliege, so das Gutachten.
  • Bartransfer: Noch klarer ist die Lage, wenn jemand größere Barbeträge in Österreich einzahlen will. Das sei generell als "unübliche Vorgangsweise" anzusehen, "die ihre Ursache in der geplanten Steuerhinterziehungen hat". (Günther Oswald, DER STANDARD; 14.7.2012)