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"Sinnvolle Organisation": Bandion-Ortner.

Foto: AP/Zak

Wien -Die interimistische Vize-Generalsekretärin des umstrittenen "König-Abdullah-Zentrums für interreligiösen Dialog" in Wien, Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, wird für diesen Job von der Justiz bezahlt.

Sie ist nämlich seit ihrem Ausstieg aus der Politik (21. April 2010) dienstrechtlich wieder Richterin mit 5616,80 Euro brutto im Monat. Sie sei einer "Richterplanstelle für internationale Einsätze" zugeteilt, erklärt die Ex-Bawag-Richterin. Auch bei der Anti-Korruptionsakademie IACA in Laxenburg war das so; "ich bin dort immer noch tätig und pendle hin und her". Im November will sie "entscheiden, was ich weiter mache". Das Zentrum wurde auf Initiative und Kosten von Saudi-Arabien errichtet (wo Menschen- und Frauenrechte nicht viel gelten, dafür aber die Todesstrafe) und wird am 26. November eröffnet.

"Nur ein paar Monate"

Dass der Steuerzahler ihre Tätigkeit dort zahlt, findet Bandion-Ortner nicht seltsam: "Das sind nur ein paar Monate. Das ist Österreichs Beitrag zu einer sinnvollen internationalen Organisation." "Irgendwie", räsoniert Bandion-Ortner, "macht man es nie recht; dabei arbeite ich in zwei Jobs so günstig wie niemand. Soll ich vielleicht in die Arbeitslose gehen? Dann fiele ich dem Steuerzahler wirklich zur Last". Vielleicht kehrt die Ex-Politikerin ja in die Justiz zurück. Im Landesgericht Wiener Neustadt wird der Präsidentenjob frei, "könnte sein, dass ich mich bewerbe".

"Grund- und Freiheitsrechte"

Im Ministerium betont man, dass das Zentrum um die Entsendung Bandion-Ortners "ersucht hat", sie sei "auf ein Jahr befristet und im Interesse des Bundes". Dieses "Bundesinteresse für die Entsendung der Mag. Bandion-Ortner", konkretisiert die Sprecherin des Ministeriums, Dagmar Albegger, so: "Das Interesse des Bundes besteht darin, dass Österreich Gründungsmitglied und Sitzland des Zentrums ist und daher ein Interesse am erfolgreichen Abschluss der Aufbauarbeit hat". Und es gebe auch "ein unmittelbares Justizinteresse". Selbiges sei darin zu sehen, "dass der statutarische Zweck des Zentrums nicht nur darin besteht, eine Plattform für den Dialog der fünf Weltreligionen zu bilden, sondern auch darin, die Einhaltung der Grund- und Freiheitsrechte zu fördern sowie den Dialog mit der Zivilgesellschaft zu unterstützen". (Renate Graber, DER STANDARD, 13.7.2012)