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Ein Mann wurde diskriminiert, weil er das Seniorenticket erst mit 65 Jahren erhielt, entschied das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen.
Wien - Jener Mann, der die Wiener Linien klagte, weil er (vor 2012) erst mit 65 Jahren in den Genuss der Seniorenjahreskarte zum Halbpreis kam - während diese Frauen schon ab 60 Jahren erhielten -, hat jetzt auch in der Berufung vor dem Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen Recht bekommen.
Die Wiener Linien müssen ihm den Betrag überweisen, den er über zwei Jahre mehr bezahlen musste, sowie 500 Euro Entschädigung. "Das ist eine vergleichsweise niedrige Summe", sagt Helmut Graupner, Anwalt des Klägers. Auch weitere beim Öffi-Fahren diskriminierte Männer könnten nun drei Jahre rückwirkend Schadenersatz verlangen, meint er.
"Hier würde ich abraten", reagiert darauf Dominik Gries, Sprecher der Wiener Linien, unter Hinweis auf "weitere anhängige Fälle, die wir, wenn möglich, bis zum Obersten Gerichtshof hinauf führen werden". Im Fall des jetzt siegreichen Wieners war das wegen zu geringen Schadens abgelehnt worden. (bri, 12.7.2012)
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Ich finde das Wort "Männerdiskriminierung" mal wieder typsisch Standard. Anstatt hier von einer Diskriminierung im allgemeinen Sinne zu sprechen, wird hier gleich mal wieder so eine Genderbezeichnung angehängt. Statt zusammenzuführen, wird hier getrennt. Das ist unsinnig.
ich bezweifle, dass da jemals was zum OGh kommen wird
bei 500 euro streitwert war es nämlich keine großzügige entscheidung der WL nicht zum OGH "zu gehen"... vielmehr konnten das die WL wegen des geringen streiwerts auch gar nicht (zweigliedrig beschränkendes revisionszulassungssystem)
sinnvoller als eine große sammelklage sind daher einhaufen einzelverfahren mit geringem streitwert...
Was ich dabei nicht verstehe - der Seniorenpreis ist ja kein Rechtsanspruch sondern eine freiwillige Vergünstigung der Wiener Linien.
Kann ich jetzt demnächst als Mann auch meine Gratisdrink bei der Lady's Night in irgendwelchen Ballermann-Discos einklagen? (Nicht das ich das wollte...)
Kurzstreckenfahrten in Wien
Die Einteilung der Kurzstrecken ist bei Straßenbahn, Bus und Badner Bahn an den Haltestellen bzw. in den Fahrzeugen ersichtlich. Bei U-Bahn und Schnellbahn gelten zwei Stationsabstände - auch mit Umsteigen - als eine Kurzstrecke.
( http://www.wienerlinien.at/eportal/e... amId/25992 )
Und dann halt ein bisschen zu Fuß gehen.
Was nicht erwähnt wird, es gab einen pensionierten Richter, der diese Problematik bis vor den europäischen Gerichtshof brachte, weil ihm in Österreich kein Recht widerfuhr... ^^
Zu hinterfragen wäre aber auch das Projekt der reinen Frauenwohnungen, aber auch die Bevorzugung bei Jobausschreibungen...
von einem schwarzfahrer 100 euro - jedoch zahlen sie einem von vielen benachteiligten (aber um seine rechte kämpfenden) fahrgast nur 500 euro strafe...?
Soll jetzt jeder einzelne von wahrscheinlich hundertausenden benachteiligten die wr. linien klagen?
Ich berufe mich jetzt mal auf die Aussage von derem Pressesprecher: Klagen bis zum OGH.
Sehr sozial die roten Soziakldemokraten. Wasser predigen und selbst Wein saufen, oder anders gesagt: Allen versuchen einzureden, was man selber nicht bereit ist einzuhalten.
Pfuiii!
2013 und 2015 abwählen und in die Pension schicken!!!!
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