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Wien - Die FPÖ will eine Gesetzesinitiative starten, um eine Vorabprüfung von Verfassungsgesetzen durch den Verfassungsgerichtshof noch vor deren Inkrafttreten zu ermöglichen. Generalsekretär Herbert Kickl kündigte am Donnerstag einen Initiativantrag im Parlament für den Herbst an. Derzeit können Verfassungsgesetze erst nach ihrer Kundmachung und damit nach Inkrafttreten vom VfGH geprüft werden.
Die FPÖ will dies nun schon nach dem Beschluss des Nationalrates oder des Bundesrates ermöglichen, jedenfalls aber bevor ein Gesetz Rechtskraft erlangt. Kickl bezeichnete es als "sinnvoll" dieses Verfahren "um einen Schritt zu verkürzen", auch um Kosten zu sparen.
Kickl greift Holzingers Anregung auf
Der FPÖ-Generalsekretär greift damit eine Initiative von VfGH-Präsident Gerhart Holzinger auf, der am Mittwoch angeregt hatte, die Bestimmung, wonach ein Staatsvertrag nur einer Ex-post-Prüfung unterzogen werden kann, zu überdenken. Auch Bundespräsident Heinz Fischer hatte zuletzt darauf aufmerksam gemacht, dass eine Prüfung des Fiskalpakts und des ESM durch den VfGH in Österreich im Gegensatz zu Deutschland erst dann möglich ist, wenn die Gesetze vom Staatsoberhaupt unterzeichnet wurden.
Kickl möchte für seinen angekündigten Initiativantrag zunächst vor allem die beiden anderen Oppositionsparteien einladen. Er glaubt, dass Grüne und BZÖ mehr Interesse daran haben könnten als die Regierungsparteien, würde sich aber auch von SPÖ und ÖVP "gerne positiv überraschen lassen".
Zugang für Beeinspruchung erleichtern
Die Schwelle für Beeinspruchungsmöglichkeiten von Verfassungsgesetzen beim VfGH will Kickl "nicht zu hoch ansetzen". Ein Anwalt sollte dafür nötig sein, damit wäre schon gewährleistet, dass ein Antrag rechtliche Substanz habe. Der Zugang solle jedenfalls einfacher als derzeit sein, wo etwa ein Bundesland oder ein Drittel der Nationalratsabgeordneten nötig sind.
Kickl verwies darauf, dass die FPÖ ein ähnliches Verfahren auch in ihrem Vorschlag zur Ausweitung der direkten Demokratie vorsehe. Die Freiheitlichen wollen, dass Volksbegehren ab einer Zahl von 250.000 Unterschriften automatisch zu einer Volksabstimmung führen. Das Thema eines Volksbegehrens müsste zunächst vom Innenministerium geprüft werden. Gegen einen etwaigen negativen Bescheid sollten die Initiatoren sich an den VfGH wenden können, der dann eine Entscheidung zu treffen hätte.(APA, 12.7.2012)
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stellt sich aber wie immer bei der FPÖ die Frage nach dem Hintergedanken. Nur sehe ich den nicht eindeutig. Eine Vorabprüfung macht auf jeden Fall Sinn. Auch jetzt kann bei Verdacht auf Bruch der Verfassung nur über Rechtsanwälte geklagt werden. Dem Parlament und den Ministerien sollte ein Verfassungsdienst zur Verfügung gestellt werden, damit diese Flut an verfassungswidrigen Verordnungen und Bescheiden aufhört. Klagt ja niemand mehr, weil der VfGH überflutet ist. Vielleicht will die FPÖ die Flut verstärken? Da braucht es also mehr Struktur, dann wirkt die Vorabprüfung effizient und entlastet den VfGH. Bin nach wievor der Meinung, dass Verfassungsbruch mit Gefängnis bestraft gehört.
Ein Anwalt sollte dafür nötig sein, damit wäre schon gewährleistet, dass ein Antrag rechtliche Substanz habe.
Na ja, ein bisschen weltfremd die Behauptung. Leider werden unsere Anwälte bei der Ausbildung viel zu sehr auf Straf- und Zivilrecht getrimmt. Spezialisten für das öffentliche Recht sind sehr dünn gesät. Das wäre an sich noch nicht das Problem, aber Anwälte neigen dazu sich selbst zu überschätzen und dilettieren dann in Rechtsgebieten von denen sie überhaupt keine Ahnung haben!
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