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Brüssel/Luxemburg - Der EuGH hat Österreich in einem Streit mit zwei slowenischen Spielbankenfirmen Recht gegeben. Die slowenischen Spielbetreiber HIT und HIT LARIX haben gegen die Bescheide des Finanzministeriums in Wien geklagt, weil Österreich die Werbung für eine im Ausland gelegene Spielbank untersagt hatte. Eine solche Werbung sei nur dann erlaubt, wenn die dortigen gesetzlichen Spielerschutzbestimmungen den heimischen entsprechen. Dem hat der EuGH in seinem am Donnerstag veröffentlichten Urteil zugestimmt.
Die Werbung für ausländische Spielbanken "darf unter bestimmten Voraussetzungen untersagt werden". So dürfe ein EU-Land die Werbung für in einem anderen Mitgliedsland gelegene Spielbanken untersagen, wenn der Schutz der Spielteilnehmer dort nicht gleichwertig sei.
In seinem Urteil verweist der Gerichtshof darauf hin, dass Glücksspielregelungen zu jenen Bereichen gehören, in denen beträchtliche sittliche, religiöse und kulturelle Unterschiede zwischen den EU-Staaten bestehen. Da eine Harmonisierung dieses Gebiets fehle, stehe es den einzelnen Ländern frei, die Ziele ihrer Politik auf dem Gebiet der Glücksspiele festzulegen und das angestrebte Schutzniveau genau zu bestimmten.
Anderes Schutzsystem
Allein der Umstand, dass ein EU-Land ein anderes Schutzsystem als ein anderer Staat der Union habe, könne keinen Einfluss auf die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der einschlägigen Bestimmungen haben. Diese seien nur im Hinblick auf das angestrebte Schutzniveau zu beurteilen. Das EU-Recht stehe "der österreichischen Regelung nicht entgegen, sofern sie sich darauf beschränkt, für die Erteilung der Werbebewilligung den Nachweis zu fordern, dass die anwendbare Regelung in dem anderen EU-Staat einen im wesentlichen gleichwertigen Schutz vor den Gefahren des Glücksspiels gewährleiste wie sie selbst". Eine solche Regelung beschränke zwar den freien Dienstleistungsverkehr, sie "ist jedoch durch das Ziel gerechtfertigt, die Bevölkerung vor den Gefahren des Glücksspiels zu schützen", heißt es in dem EuGH-Urteil.
Deutsche Gauselmann will im Burgenland aktiv werden
Nicht werben, sondern aktiv werden in Österreich will ein anderes ausländisches Unternehmen. Die Gauselmann-Gruppe will im Burgenland aktiv werden, das im Vorjahr das Kleine Glücksspiel legalisiert hat. Bis 3. August läuft noch die Bewerbungsfrist für die zu vergebenden Lizenzen. An jener zum Betrieb von Spielsalons - die Genehmigung umfasst landesweit insgesamt 110 Automaten - ist auch die deutsche Gruppe interessiert. Im Gegensatz zu Nieder- und Oberösterreich, wo das Unternehmen nicht zum Zug kam und geklagt habe, erwarte er im Burgenland "ein faires Verfahren", sagte Rolf Falke, Geschäftsführer der für das Auslandsgeschäft zuständigen Tochterfirma Merkur International am Donnerstag vor Journalisten in Eisenstadt.
Gauselmann will im Burgenland "moderne Entertainment-Center" errichten. Das Gesetz schreibe den Betrieb von 10 bis 20 Automaten pro Standort vor. Insgesamt sei an sechs bis sieben Standorte gedacht, erläuterte Falke. Rund 50 Jobs könnten dabei entstehen. Pro Spielhalle sollen fünf bis sechs Mitarbeiter beschäftigt sein, dazu kämen noch welche für die Organisation.
Während Gauselmann in Österreich noch keine Spielsalons betreibt, ist man im benachbarten Ungarn in Györ und Sopron bereits vertreten. Die Gauselmann-Gruppe wird von Familienmitgliedern geführt. Der Konzern beschäftigt rund 6.000 Mitarbeiter und hat 2011 einen Umsatz von 1,07 Milliarden Euro erwirtschaftet. 1974 wurde mit den ersten Geräten begonnen. In Deutschland betreibt Gauselmann unter der Marke Merkur mittlerweile etwa 200 Automaten-Spielhallen, in ganz Europa sind es nach Unternehmensangaben rund 500. (APA, 12.7.2012)
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(in ihrem Antrag an das Finanzministerium, was aber zwingende Voraussetzung gewesen wäre!), nachzuweisen, dass die slowenischen gesetzlichen Glücksspielbestimmungen ein Schutzniveau gewährleisteten, das mit dem in Österreich geltenden vergleichbar sei oder in der Realität sogar übertrifft.
Den Mitgliedsstaaten steht es frei - aber nur unter ganz bestimmten Bedingungen - das Schutzniveau selbst zu bestimmen. http://curia.europa.eu/juris/doc... &cid=78071
Tatsächlich ist der "Casino-Spielerschutz" in Österreich längst als verfassungswidrig und mangelhaft entlarvt - wie man von spezialisierten Anwälten einfach erfahren kann, wenn man sie halt fragt.
js
Das EU Gericht warnt vor Gefahren des Glücksspiels.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein EU Staat ja auch das Glücksspielmonopol behalten.
Siehe Portugal. Das Glücksspielmonopol muß aber den Schutz der Bevölkerung (Spielsucht) gewährleisten.
www.stop-kleines-gluecksspiel.at
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