Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate

ACTA-Gegner könnten bald wegen CETA auf die Straße gehen.
Acta ist tot, lang lebe Acta! Der Gedanke, dass das umstrittene und in der EU gescheiterte Vertragswerk, das das Urheberrecht neu regeln sollte, doch nicht so leicht umzubringen sei, drängt sich auf, liest man den ans Licht der Öffentlichkeit geratenen Entwurf des europäisch-kanadischen Handelsabkommen Ceta (Comprehensive Economic and Trade Agreement). Das Vertragswerk soll als größte Handelsinitiative Kanadas seit dem nordamerikanischen Handelspakt Nafta nach jahrelangen Verhandlungen weitgehende bilaterale Kooperationen festschreiben. Die Verhandlungen befinden sich in der Endphase.
"Three Strikes"-Regelung
Gerade in Europa, wo Acta abgelehnt wurde, wundern sich nun Netzaktivisten, warum die umstrittenen Acta-Passagen, die eine scharfe Ahndung von Urheberrechtsverletzungen vorsehen, in einer frühen, noch nicht abgeschwächten Form in dem Ceta-Entwurf auftauchen. Inklusive jener Regelungen, die zu Überwachung durch Provider, einem abgestuften "Three Strikes"-System gegen Downloader und Strafen für das Abfilmen von Kinoleinwänden führen würden. Der geleakte Ceta-Entwurf stammt aus dem Februar 2012.
Wieder Geheimhaltung
Die Debatte hatte der kanadische Jurist Michael Geist in seinem Blog angestoßen, in dem er die Passagen aus Acta und dem Ceta-Entwurf gegenüberstellt. Geist kritisiert die Geheimhaltung bei der Vertragserstellung, die Acta ähnelt, und mutmaßt, dass es schwerer sein würde, den Vertrag im EU-Parlament zu verhindern, weil das Urheberrecht nur ein kleiner Teil in Ceta ist.
"Eins zu eins abgekupfert"
Dass die Passagen und die Regelungstechniken tatsächlich "eins zu eins abgekupfert" sind, bestätigt auch Thomas Hoeren, Professor für Medienrecht der Uni Münster im STANDARD-Gespräch. "Es kann nicht sein, dass ein Papier, das gerade abgelehnt wurde, an anderer Stelle noch einmal hochkommt." Wie bei Acta werde sich die Netzgemeinde an ihre Parlamentarier wenden müssen. "Auch die Parlamentarier werden das nicht witzig finden."
Kein Kommentar seitens Kommission
Die Kommission verweigerte in einer ersten Reaktion, das geleakte Papier zu kommentieren. Bis Mittwochnachmittag gab es nur eine Twitter-Meldung eines Sprechers, wonach die Acta-Teile mittlerweile aus Ceta gestrichen worden seien. Auch wenn das stimmt, stellt sich die Frage, warum sie überhaupt in einem Vertrag zwischen EU und Kanada, die beide auch Acta unterzeichnen sollten, standen. "Rätselhaft ist es", sagt Hoeren. Es gehe auch nicht aus den Papieren hervor, warum das so ist. Die Vermutung, dass Acta-Standards weiter abgesichert werden sollten, liegt nahe.
Auch Geist befürchtet, dass es Strategie der Befürworter sein könnte, Acta-Teile in neue Handelsverträge einfließen zu lassen. Das Pazifikbündnis TPP wäre etwa ein Kandidat. "Die Netzszene muss aufpassen, um nichts zu verpassen", warnt Hoeren. (Alois Pumhösel, DER STANDARD, 12.7.2012)
Streit zwischen Präsident der Interpretengesellschaft und Konferenzkoordinator
Gottfrid Svartholm Warg wird Einbruch in das dänische Polizeiregister vorgeworfen
Bei der Razzia Anfang 2012 soll es sich um einen Deal zwischen Neuseeland und Warner Brothers gehandelt haben
S-Produktionsfirma will weltbekannten Song zum Allgemeingut machen
Kameraaufnahmen aus Dotcom-Villa zeigen Vorgehen von Einsatzkräften
Mehr als eine Millionen Downloads in 24 Stunden - 170.000 Leute teilen die Episode
Innerhalb von 30 Tagen muss die Blockierung umgesetzt werden
Rechtsanwaltsfirma betreibt zweifelhaftes Zubrot - Zuerst Upload, dann Klagsdrohungen gegen Downloader
Antrag der USA wurde erneut aufgeschoben - in den USA drohen ihm bis zu 20 Jahre Haft
Kurz nach Schließung von Movie2k neues Filmportal ins Leben gerufen
UPC Ireland verweigert freiwillige Blockade des Torrentindexers
Der WebStandard testete Wege, auf das Serien- und Filmangebot des Streaming-Portals zuzugreifen
Dresdner Staatsanwaltschaft sollen Spuren von kino.to-Beschuldigten vorliegen
Warner Bros. und NBC wollen Hosting-Portal Mega "unabsichtlich" aus den Suchergebnissen verschwinden lassen
Aktuelle Top-100-Filme von "Pirate Bay" werden in Galerie bruchstückhaft und parallel projiziert
Rechner soll von außen gesperrt werden können, bis sich NutzerInnen "stellen"
Die Plattform interpretiert die Videos des 23-Jährigen als Coverversionen
Gerichtsbeschluss gegen Kanzlei ist mit "Star Trek"-Anspielungen gespickt
Kombination mit persönlichem Speicher als größte Stärke - Gute Umsetzung, Clients für iOS und Co. fehlen aber noch
"Es kann keinen Zugriff auf geistige Leistung geben, der völlig kostenlos ist"
Bis Ende Juli will Präsident Francois Hollande über die neue Steuer entscheiden
Aus Chrome Webstore wegen Verletzung der Richtlinien entfernt
Drei Jahre und zehn Monate Haft für das Verlinken von Torrents
Wir käpfen dagegen gewinnen. Und Sie machen einfach einen neuen Entwurf. Kämpft weiter, oder ihr werdet es Bereuen das versprech ich euch!
http://www.avaaz.org/de/stop_t... cb&v=17856
https://www.eff.org/sites/def... /tpp_1.png
Worüber diskutieren? Früher oder später setzen die Reichen eh ihren Willen gegen den Pöbel durch. Demokratie interessiert diese Leute in keinster Weise.
Die schicken ihre Paragraphensöldner ins Feld, und irgendwann wirds durchkommen...
Und wenn was daneben geht, zahlen eh wieder jene die Steuern zahlen - die Arbeitnehmer aka Lohnsklaven... herrlich...
hier die Österreichischen EU Parlamentarier anschreiben!
http://www.europarl.at/ressource... extern.pdf
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.