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Innsbruck - Das Oberlandesgericht Innsbruck hat am Mittwoch das Ende März am Landesgericht Feldkirch ergangene Urteil gegen einen 34-jährigen Vorarlberger zu 18 Monaten Haft wegen Wiederbetätigung bestätigt. Es ist somit rechtskräftig. Bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle waren der Polizei kleine Hakenkreuz-Tätowierungen des Mannes sowie sein T-Shirt mit NS-Symbolen aufgefallen. Die Verteidigung des 34-Jährigen hatte gegen das Urteil des Landesgerichtes Berufung eingelegt.
Die Staatsanwaltschaft warf dem mehrfach vorbestraften 34-Jährigen vor, die Tätowierungen öffentlich zur Schau gestellt zu haben. Das Oberlandesgericht sah aber letztlich "keinen Grund", die ausgesprochene Strafe zu beanstanden. Die Strafhöhe sei "nicht korrekturbedürftig", hieß es in der Urteilsbegründung. Auch von einem Widerruf-Ausspruch des Landesgerichtes wurde nicht abgesehen, damit muss der 34-Jährige wegen einer früheren Verurteilung für insgesamt zweieinhalb Jahre in Haft. Zudem habe der Beschuldigte "kein Schuldeingeständnis" abgelegt.
Der Verteidiger des Angeklagten hatte vor der Urteilsfällung auf eine "Herabsetzung und bedingte Nachsicht" der Strafe plädiert. Sein Mandant habe sich die Tätowierungen unmittelbar nach der erfolgten Anzeige übertätowieren lassen. Er habe nicht die Absicht gehabt, etwas zur Schau zu stellen, meinte der Verteidiger.
Bei der polizeilichen Untersuchung des Wagens des Vorarlbergers hatte die Polizei CDs mit rechtsradikalen Inhalten entdeckt. Bei einer Hausdurchsuchung wurden bei dem Mann weitere einschlägige Gegenstände sichergestellt. Der Mann war bereits 2009 verurteilt worden, weil er in Innsbruck auf einer Feier den Hitlergruß zeigte. Er habe die Tattoos entfernen lassen, mache in der Haft eine Gewalttherapie und verkehre nicht mehr in rechten Kreisen, beteuerte der 34-Jährige seinerzeit in der Hauptverhandlung in Feldkirch.(APA, 12.7.2012)
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