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So seltsam es anmutet: In Frankreich dürfen derzeit Frauen am Arbeitsplatz ungestraft "angemacht" werden. Das Höchstgericht hat im Frühling ein Gesetz gegen sexuelle Belästigung schlicht aufgehoben, weil der Ausdruck "harcèlement sexuel" (sexuelle Belästigung) nicht näher umschrieben werde. Frauenrechtlerinnen gingen gegen diesen "hanebüchenen Entscheid", wie sie sagten, auf die Barrikaden.
Die zur Hälfte aus Frauen bestehende Regierung des sozialistischen Präsidenten François Hollande hat nur wenige Wochen für eine Novelle gebraucht. Die Nationalversammlung hat sie bereits im Eilzugstempo verabschiedet. Am Mittwoch hat auch der Senat die Debatte aufgenommen, um die Strafandrohung von zwei Jahren Haft oder 30.000 Euro durchzubringen. Das soll durch eine möglichst exakte Definition des Tatbestandes erreicht werden.
Mögliche Tücken
Was aber auch Tücken beinhalten könnte. Die bürgerliche Senatorin Chantal Jouanno kritisiert, dass die präzise Umschreibung des Tatbestandes die Klägerinnen zwingen werde, vor Gericht alle Einzelheiten beweisen zu müssen: "Ein einmaliger Druck mit dem Ziel, Sex zu erhalten, lässt sich zum Beispiel unmöglich beweisen."
Marilyn Baldeck vom Verein gegen die Gewalt an Arbeitnehmerinnen befürchtet zudem, dass der Tatbestand übers Ziel hinausschieße, wenn " Zwang" inkludiert sei. Das sei zu nahe an versuchter Sexualaggression, die strenger bestraft wird. Vergewaltiger könnten dann nach dem milderen Paragrafen angeklagt werden. (Stefan Brändle aus Paris, DER STANDARD, 12.7.2012)
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tut mir leid, aber das bringt nichts. man kann im strafrecht nicht mit schwammigen begriffen, beweislastumkehr etc. arbeiten. das wäre nicht nur praktisch nicht anwendbar, sondern würde wahrscheinlich auch von den höchstgerichten wieder verworfen.
zudem braucht man das auch nicht. ist eine belästigung nicht eindeutig als solche erkennbar, gibt es auch strafen für mobbing, bossing, etc. umgekehrt gibt es für schwerere fälle auch tatbestände wie nötigung, etc.
Also wenn ich alles glaub.
Aber dass in Frankreich einer in ein Büro kommt, dort eine Frau anlulut, und das alles ungestraft?!
Ich glaub's einfach nicht.
Wobei "die" Franzosen ... wer weiß.
an alle Männerrechtler:
seid ihr in der Arbeit schon mal Pupperl genannt worden? Hat man vor euch schon mal das ganze eigene Geschlecht für die Arbeitswelt als untauglich erachtet? wurde ihre arbeit schon mal abgeleht, weil sie eine frau sind aber die selbe Arbeit von einem mann mit freuden empfangen? werden witze über sex beläst. gemacht in richtung: schon händeschüttlen gehört bestraft Ha Ha?
Alles keine sexuelle Belästigung und schon extrem schei****!! Und wenn dann noch sexuelle Belästigung als Kavaliersdelikt behandelt wird, super.
So blöd es sich anhört, aber ich glaub das ist leider völlig normal.
Mich haben solche Sachen früher auch aufgeregt, heute lasse ich fragwürdigen Wandschmuck augenblicklich entfernen sobald jemand auf diese Idee kommt sowas in meiner Sichtweite aufzuhängen.
Ich lasse mich nicht begrabschen und sobald jemand so etwas versucht bekommt er ordentlich was auf die Finger.
Wenn frauenfeindliche Witze gemacht werden gehe ich.
Wenn ich als Häschen abgestempelt werden lach ich den Typen aus und mach meine Arbeit.
Aber ich grübel sicher nicht lang darüber nach.
Also: das Posting beginnt mit einer Aufzählung wie unfair sie sich im Job behandelt fühlt, um dann mit einer Übertreibung in Richtung des Inhalts des Artikels zu gehen.
Ich verstehe dass es frustrierend ist wenn man im Job ignoriert
wird, aber was hat das mit dem Artikel zu tun?
Oder war das wieder so ein Versuch mit dem 1. Teil das arme arme Opfer vorzustellen um beim Leser mehr Sympathie zu erregen damit man über den 2. Teil emotional und nicht rational entscheidet?
Ein Gesetz das darauf basiert ob sich eine Frau belästig "fühlt" (und dieses Gefühl hängt auch vom Mann ab) ist auf jeden Fall abzulehnen. Ich sympathisiere mit ihrer Situation, aber ein Gesetz muss auf klar definierten und messbaren Fakten basieren und nicht auf "gefühlen"
" ... eine zu genaue Definition des Tatbestandes die Täter vor hohen Strafen schützen könnte ... "
Kann man natürlich auch genau umgekehrt sehen. Daß man mit einer ungenauen oder gar keiner Definiton jeden erwischen könnte.
Jedes Ding hat zwei Seiten.
Dann muss ausreichend Verdacht für den Tatbestand bestehen, sonst kommt es erst gar nicht zur Verhandlung.
Ihre beleidigenden Aussagen können Sie sich also in die Haare schmieren. Es sind immer diegleichen, die sich amüsieren. Das ist auch bei Vergewaltigungsverhandlungen immer wieder dasselbe. Blöd reden und fremdbegeilen am Opfer.
wenn sich etwas unmöglich beweisen lässt darf es auch nicht ins gesetz kommen, ich kann auch unmöglich beweisen dass ich der eigentliche gewinner der letzten 5 Lotto Sechser bin, also kann ich die gewinne auch nicht einklagen ^^ . . . sollte eigentlich selbstverständlich sein dass man nur klagen kann was man beweisen kann, ansonsten: her mit meinen Lotto sechser!
Weiters:
So seltsam es anmutet: In Frankreich dürfen derzeit Männer am Arbeitsplatz ungestraft "angemacht" werden. (Glaubt die Verfasserin dieses Artikels, Frauen würden/können niemanden sexuell belästigen, nicht "anlassig" sein? Au contraire! Ich könnt' Ihnen Gschichten erzählen... )
Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers genaue Definitionen zu geben, wenn er dazu nicht fähig ist, hat er versagt. Gummiparagrafen zu fordern, ist ja wohl das Letzte.
Vom Thema etwas abweichend: Ca. ein Drittel der Paare lernt sich am Arbeitsplatz kennen! Wenn jeder harmlose Flirt(versuch) als "harcèlement" angezeigt werden kann, gibts bald amerikanische Verhältnisse: Der ArbeitGEBER wird zum (vertraglichen) Selbstschutz greifen. Adieu, affaire amoureuse ;-!
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