Fiskalpakt/ESM: Noch keine Beschwerde beim VfGH eingelangt

Holzinger: In Österreich nur Ex-post-Prüfung möglich - Änderung überlegenswert

Wien (APA) - Beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist noch keine Klage gegen den Fiskalpakt oder den Rettungsschirm ESM eingelangt. "Ich verfolge das über die Medien", meinte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Mittwoch am Rande einer Pressekonferenz. Generell hielt er fest, dass in Österreich nur eine Ex-post-Prüfung, also erst nach Beschluss und Kundmachung eines Staatsvertrags möglich ist. Diese Bestimmung könnte man überdenken, so Holzinger.

Die drei Oppositionsparteien wollen am Donnerstag die Möglichkeit einer gemeinsamen Verfassungsklage gegen den Fiskalpakt diskutieren. Die FPÖ kündigte zudem eine eigene Verfassungsklage über die FPK und damit über die Kärntner Landesregierung sowohl gegen den Fiskalpakt als auch gegen den ESM an. Noch ist nichts beim VfGH eingelangt.

"Die Sache ist in der Verfassung eindeutig geregelt. Es gibt auch die Möglichkeit, einen Staatsvertrag anzufechten", so der VfGH-Präsident. Im Gegensatz zu anderen Staaten, insbesondere Deutschland, ist in Österreich eine Überprüfung durch das Höchstgericht erst nach Kundmachung des Staatsvertrags im Bundesgesetzblatt vorgesehen. "Ob das zweckmäßig ist, ist eine andere Frage. Ich habe bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass diese Regelung zu Schwierigkeiten führen kann", erklärte Holzinger und verwies etwa auf EU-relevante Verträge.

Es wäre aus Sicht Holzingers "vielleicht zweckmäßiger", den VfGH zu ermächtigen, einen Staatsvertrag schon zu einem früheren Zeitpunkt prüfen zu können. "Das muss sich der Verfassungsgesetzgeber überlegen", so der Präsident.

"Sobald uns eine Anfechtung vorliegt, werden wir sie prüfen", hielt Holzinger fest. "Im Staatsinteresse" werde dies so rasch als möglich erledigt. Bei einer Staatsvertragsprüfung hat auch die Bundesregierung Recht auf Stellungnahme.