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Tut sich vielleicht doch bald etwas in Sachen Neuaufsetzung des österreichischen Mietrechts? Der neue Präsident des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbunds (ÖHGB), Martin Prunbauer, hatte kürzlich im derStandard.at-Interview über "anachronistische Normen" im Mietrecht geklagt, unter anderem über zu weit gefasste Eintrittsrechte, die im Kern noch auf das erste Mietrecht des Jahres 1917 zurückgehen.
Georg Niedermühlbichler, als Präsident der Mietervereinigung (MVÖ) so etwas wie der natürliche Feind der Hausbesitzer, überrascht nun mit einer Offensive: Er zeigt sich dazu bereit, diese strengen Eintrittsrechte teilweise aufzugeben. Niedermühlbichler kann sich eine neue Regelung analog zu jener im Wiener Baurecht vorstellen, wo es künftig nur noch minderjährigen Kindern gestattet sein wird, die günstigen Verträge der Eltern zu übernehmen.
Paragraph 12 MRG
Die Eintrittsrechte sind im Paragraph 12 des Mietrechtsgesetzes (MRG) geregelt. Derzeit kann ein Hauptmieter einer Wohnung (die in den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes fällt) seine Hauptmietrechte an den Ehepartner oder einen Verwandten "in gerader Linie" (Kinder, Enkel) abtreten, sofern der Eintretende schon mindestens zwei Jahre lang in der Wohnung gelebt hat. Für Geschwister gilt die Regelung ebenfalls, diese müssen aber mindestens fünf Jahre lang im gemeinsamen Haushalt gelebt haben. Wichtig: Der Hauptmieter kann das Hauptmietrecht nicht nur aktiv weitergeben, sondern die Regelungen werden auch im Falle seines Ablebens schlagend.
Finanziell zahlt sich das für den Eintretenden meist insbesondere dann aus, wenn es sich bei dem betreffenden Mietvertrag um einen "Altmietvertrag" aus der Zeit der Kategoriemieten oder sogar noch davor (vor 1982, Anm.) handelt. Dieser günstige Vertrag kann dann übernommen werden, es kommt also keine Neuvermietung zustande, der Vermieter kann den Mietzins nicht anheben.
Der Immobilienwirtschaft sind diese Eintritte naturgemäß ein Dorn im Auge, sie klagt auch über einen angeblich sehr hohen Anteil an - kaum beweisbaren - unrechtmäßigen Eintritten. "Sie brauchen sich nur die Melderegister anschauen, wie viele Kinder und Verwandte oft in Wohnungen gemeldet sind, ohne wirklich dort zu wohnen", sagte Prunbauer im Interview.
Im Gegenzug: Versicherungen raus aus dem BK-Katalog
Für sein avisiertes Entgegenkommen in diesem Bereich will Niedermühlbichler natürlich auch etwas haben. Ein Zuckerl, sozusagen. Die langjährige Forderung von MVÖ und Arbeiterkammer (AK), die Gebäude-Versicherungen aus dem Betriebskostenkatalog zu streichen, steht auf seiner Liste ganz oben. Ebenso die verpflichtende Aufzählung aller Zu- und Abschläge im Richtwertmietensystem, "sowohl im Mietvertrag als auch im Gesetz".
Und das war noch nicht alles. "Mietzinsobergrenze für alle Mietverhältnisse" nennt er auf Anfrage noch als großes Zuckerl, genauso wie die Streichung des Lagezuschlages und den Wegfall der Mietvertragsgebühr.
Das klingt nach ein bisschen viel an Faustpfand. Ein Zuckerl für eine ganze Torte. Doch die Vergangenheit lehrt, dass der Immobilienwirtschaft die Auflockerung der Eintrittsrechte durchaus ein paar Kalorien wert ist. Erst zu Jahresbeginn hielt der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder (ÖVI) eine Pressekonferenz ab, in der man sich ebenfalls zu mieterfreundlichen Zugeständnissen bereit zeigte. Präsident Udo Weinberger schlug damals konkret vor, dass bei der Weitergabe von Friedenskronen-Wohnungen an Angehörige eine Mieterhöhung möglich sein sollte, wenn der Vermieter das Gebäude thermisch sanieren lässt.
Jetzt ist zwar absehbar, dass sich ÖHGB, ÖVI und der WKÖ-Fachverband der Immobilientreuhänder nicht sofort auf die Liste stürzen werden, um Niedermühlbichler einen Wunsch nach dem anderen zu erfüllen. Und natürlich sitzen im Justizministerium und im Parlament nach wie vor die maßgeblichen Player in der Sache. Aber wenn sich nun zumindest einmal die Interessenvertreter langsam auf einen gegenseitigen Zuckerl-Abtausch einigen können, dann wäre ein erster Schritt zum Fernziel "ein einheitliches Mietrecht für alle" getan. (derStandard.at, 20.7.2012)
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Bei den hier geposteten Kommentaren wird immer von zu hohen Mieten gesprochen!
25% des Hausbestandes von Wien sind im Gemeinde Eigentum, weitere
25% der Hausbestandes gehören den gemeinnützigen Genossenschaften, cirka
25% der Gebäude sind im Wohnungseigentum und etwa
25% ist klassischer Zinshausbesitz.
Von den Eigentumswohnungen wird der größte Teil von den Eigentümern selbst bewohnt - diese fallen daher aus der Diskussion ganz heraus.
Damit verbleiben etwa 30% wo noch der Altmieterbestand abgezogen werden muss.
Warum wird generell behauptet, dass die Mieten zu hoch sind!
Frage an die AK und Mieterschützer!
Die Gemeinde und die Gemeinnützigen streichen den größten Teil der Wohnbauförderung ein und das verzerrt das Bild!
So steht es in der EMRK. Wenn daher jemand gezwungen ist, das Eigentum deshalb zu verkaufen, weil man ihm durch Mietzinsbeschränkungen verwehrt es zu erhalten, ohne dass er etwas zuschießen muss, dann ist das gegen das Grundrecht auf Eigentum.
Da gibt es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes bezüglich einer polnischen Bürgerin, wo der Staat im Zuge des Umschwunges auch glaubte, durch Zwangsmaßnahmen die Eigentümer einzuchränken.
Tarurig, dass man von ehemals kommunistischen Staaten lernen muss, was Grundrecht auf Eigentum ist. Wir kennen nur das Schädigen von Eingebtümern.
Es kann nicht ein Mieter auf Kosten des Eigentümers wohnen. Der Eigentümer muss ja das Gebäude auch erhalten!
mit einer Sammelklage melden, genauso wie sie es in Tschechien und Polen gemacht haben - war ein sehr interessanter Artikel. Weil die Tschechen in nicht einmal 20 Jahren das Problem 'regulierte Mieten' gelöst haben, wir grundeln nach fast 100 Jahren noch immer mit Frieden-, Kat- u. Richtwertmieten herum.
Werden die Mieten unverträglich nieder eingefrohren oder künstlich nieder gehalten, so kommen die Ablösen.
In weiterer Folge kann der Hausbestand nur über Förderungen in Ordnung gehalten oder saniert werden.
Das zahlen wieder Alle.
Hatten wir doch alles schon!
Ist nur noch für den Ehegatten, Lebensgefährten und für die minderjährigen Kinder von Bedeutung, weil hier eine Anhebung der Miete nicht möglich ist.
Diese sogenannte Verdinglichung des Mietrechtes hat in der heutigen Zeit, vielfach ziehen die Nachkommen in eigene Wohnungen, nur noch geringe Bedeutung.
Im Bereich des Wohnens ist allerdings ein Trend zu überhöhten Mieten erkennbar. Auf diesen Zug springen die verschiedenen Gesellschaften auf. Die
Rechte der Mieter werden kaum noch realisiert oder durch eine widersprüchliche Spruchpraxis, siehe "Therme", konterkariert. Die Gemeinde Wien ist darüber hinaus Eigentümer von Wohngesellschaften und hat ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen zu vertreten!
Bin ganz Ihrer Meinung - Warum überhaupt über Lagezuschlag reden.
Ziehen wir doch jene Grundpreise heran, die tatsächlich bezahlt werden.
Hier wird doch ein mieses Spiel betrieben!
Jene Grundpreise die in Wien für die Berechnung des Richtwertes herangezogen werden sind illusorisch und eine Farce.
Das hat nichts mit Investitionen der Öffentlichkeit zu tun.
Das hat mit dem Denken und den Vorlieben der Bewohner zu tun.
Beispiel: Wo sind die Mehrínvestitionen der Allgemeinheit im 19. Bezirk gegenüber dem 11 Bezirk zu sehen?
Warum wollen so viele in Döbling wohnen?
Favoriten ist doch auch nicht schlecht oder?
Wo wollten Sie denn wohnen wenn Sie die Wahl haben?
Sie zahlen bei Benetton auch mehr als bei KIK und haben nur ein Hemd!
ein Grundstück in Döbling mit Blick ins Grüne kostet gleich viel wie der Baugrund in einer engen, dunklen Gasse in Favoriten?
Und selbstverständlich kostet auch ein Haus in der Nähe einer U-Bahn-Station mehr als eines irgendwo in der Pampa ohne Anbindung an den öffentlichen Verkehr.
Ihre planwirtschaftlichen Überlegungen waren vielleicht irgendwann östlich des Eisernen Vorhangs aktuell, aber inzwischen sollte man gemerkt haben, dass das Regultiv eines freien Marktes auf Dauer günstiger und besser ist.
muß man aber den Unterschied einer 3 Zimmer Wohnung in der Servitengasse ggü einer am J. Tandler Platz einpreisen können.
Die beiden Objekte sind nicht miteinander vergleichbar, das eine liegt im Slum, das andere in gepflegten Spielstraße.
bietet die stadt nämlich den einen slumartige zustände, den anderen paradiese, so liegt mE Ungleichbehandlung vor.
die Benachteiligten könnten sich mit Schadenersatzklagen (und sogar Lageabschlägen!!)wehren.
Glauben Sie wirklich, dass dieser Verkauf etwas mit Markt oder freien Marktpreisen zu tun hat?
Das hat auch mit Widmung und Sonderregelungen und sonstigen "......" zu tun.
Sie sehen ja wie die Politik auf die Wünsche der Bevölkerung eingeht!
Wehe das wäre ein Privater (ohne Vitamin "B" und Lobbyisten)
ieder eine Kategorie von Mietern mehr: diese, deren Mietobjekte zerstört u NICHT wiedererrichtet werden. Solche MV sind im Schadenfall wertlos.
Ganz anders ist der Geb.versicherung beizukommen:
Transparenz + Wettbewerb fordern u fördern. Konsumenten (Mieter) sollen endlich vom europ Binnenmarkt u dem Wettbewerb des Gebäudeversicherungsmarktes profitieren.
So wie das jetzt betrieben wird in Ö, ist das eine Mauscherlpartie mit einigen Monopolisten, die sich den Markt gegenseitig hinauflizitieren.
In bereits bestehende Verträge kann ohnhin nicht eingegriffen werden, das hätte man ruhig dazuschreiben können.
Stichtagsregelung bei §12 ? Das führt zu einem Übertragungstsunami in der Frist.
Fazit: äußerst unwahrscheinlich !
Seit vielen Jahrzehnten wird in einem Raubzug ohnegleichen das Eigentumsrecht beschraenkt. Das gehoert ersatzlos gestrichen. Weg mit Mietzinsgrenzen. Weg mit dem Mieterschutz!
Es steht jedem Vermieter frei die Liegenschaft zu verkaufen (bei der aktuellen Situation am Eigentumsmarkt auch sehr zu empfehlen) oder von Haus aus die Bauwerke frei zu finanzieren ohne staatliche Subventionen.
Beides passiert aber nicht, weil vermieten noch immer schöne und sichere Rendite abwirft.
weil man ja die Miete gesetzwidrig hoch vorschreibt.
und dann auf die Deklarierung aus Pacht- und Mieteinnahmen kulanterweise ohnehin vergisst.
Möchte nicht wissen, wie viel aus dem Schwarz-Vermieten dem Fiskus pro Jahr entgeht!
Wie wollen Sie das denn bei einem Zinshaus machen?
Der Energiebezug beim Leerstand fällt dem Dümmsten auf!
Da spielt doch keine Hausverwaltung mit!
Viel Glück - Sie haben bereits verkauft und wissen es nicht! - Wenn die Finanz das Geld und die Strafe nicht bekommt, wird versteigert!
am bau ist das sicherlich mehr.
außerdem glaube ich, dass jeder pfusch einer wirtschaft viel mehr nützt, als was die steuereinnahmen hinein bringen täten.
gäbe es den pfusch nicht, wären sicher viele arbeitsplätze vernichtet, und die investitionen im bau stagnieren.
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