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Das Verbot der Sonntagsöffnung bleibt wie gehabt.

Foto: APA/Herbert Pfarrhofer

Wien - Das Verbot der Sonntagsöffnung ist nicht verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, erklärte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger. Holzinger räumte zwar ein, dass sich ein "gesellschaftlicher Wandel" vollziehe. Das Verbot der Ladenöffnung am Sonntag sei aber nach wie vor mit dem öffentlichen Interesse auf Wahrung und Erhalt der Wochenendruhe zu rechtfertigen. Der Beschwerdeführer Richard Lugner, seines Zeichens Einkaufszentrumsbetreiber, sieht sich nun im Vergleich mit Tankstellenbetreibern als "Bürger zweiter Klasse".

Lugner ließ sich im Vorfeld sogar von dem bekannten Verfassungsrechtler Heinz Mayer ein Gutachten erstellen. Diesem zufolge beschränkt das derzeitige Öffnungszeitengesetz den Unternehmer in der Zeit, in der er seine Waren anbieten kann. Er sieht es als Eingriff in die Erwerbsfreiheit. Mayer war vorerst nicht für eine Stellungnahme erreichbar, da er im Ausland ist. Lugner hingegen sieht die Gleichbehandlung durch die Verfassung nicht gegeben. "Es kann nicht sein, dass die am Bahnhof und bei Tankstellen schon offen halten dürfen, aber wir nicht", polterte der Baumeister nach Publikmachung des Urteils. "Bin ich ein Bürger zweiter Klasse, weil ich meine Lugner City nicht am Bahnhof habe?"

Er müsse das Urteil zur Kenntnis nehmen, werde sich aber mit seinen Anwälten unterhalten und eine weitere Vorgehensweise prüfen lassen. Einen Ansatzpunkt sieht er bei den Ausnahmeregelungen (Tankstellen, Bahnhöfe & Co).

Gewerkschaft freut sich

Ganz anders sehen das freilich die Gewerkschaft der Privatangestellten GPA-djp, die Christgewerkschafter sowie die Wirtschaftskammer, die das Urteil ausdrücklich begrüßen und die derzeitige Regelung für ausreichend halten. Für GPA-Chef Wolfgang Katzian ist der heute bekanntgewordene Spruch "ein gutes Signal" für die rund 500.000 Beschäftigten im Handel. Handelsobfrau Bettina Lorentschitsch zeigte sich im "sehr froh" über das Urteil - sowohl für Händler als auch für deren Beschäftigte. "Man kann einen Euro eh nur einmal ausgeben", entgegnete sie Kritikern wie Lugner & Co, die sich durch den offenen Sonntag Mehrumsätze erhoffen. Grundsätzlich verschließen wolle sie sich gesellschaftspolitischen Änderungen aber nicht. "Was die Zukunft bringt, wird sich weisen."

"Regelung ist verfassungskonform"

"Die derzeitige Regelung ist verfassungskonform", hielt VfGH-Präsident Holzinger fest. Dem VfGH sei bewusst, dass die Entscheidung für bestimmte Geschäfte etwa am Bahnhof eine "gewisse Härte" darstelle, räumte der Präsident ein. Der Gesetzgeber darf aus Sicht des Höchstgerichts aber das Ziel, die Wochenendruhe zu sichern, verfolgen.

Dass im Zuge des gesellschaftlichen Wandels künftig die Sonntagsöffnung möglich sein wird, sei "nie auszuschließen", meinte Holzinger. Wann es so weit sein könnte, konnte er jedoch nicht abschätzen.

In der VfGH-Entscheidung heißt es unter anderem: "Der Umstand, dass (...) an einigen bestimmten Wochenenden im Jahr eine starke Nachfrage nach offenen Handelsgeschäften besteht, macht den Eingriff in die Erwerbsausübungsfreiheit angesichts der Möglichkeit, an Samstagen bis 18 Uhr offen zu halten, jedoch nicht unverhältnismäßig." (APA, 11.7.2012)