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Eine "einmalige Abgabe", die schrittweise zurückgezahlt werden soll, schlägt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung vor.

Foto: epa/sotheby auctioneers

Berlin - In der Debatte um die Bewältigung der Euro-Schuldenkrise schlägt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) einem Medienbericht zufolge vor, zur Haushaltssanierung stärker Bürger mit hohen Einkommen heranzuziehen. Der Staat könne das Vermögen entweder durch eine einmalige Abgabe belasten, die dann sukzessive abgezahlt werde, berichtet "Handelsblatt Online" am Mittwoch unter Berufung auf eine DIW-Studie. "Man könnte das aber auch mit einer Zwangsanleihe kombinieren, indem die betroffenen Abgabepflichtigen Schulden übernehmen müssen", zitiert das Blatt Studienleiter Stefan Bach. "Je nach Konsolidierungsfortschritt beim Staat können diese Anleihen dann später zurückgezahlt und auch verzinst werden." Wenn das nicht der Fall sei, dann gehe das Ganze in eine Vermögensabgabe über.

DIW-Berechnungen für Deutschland kommen der Zeitung zufolge zu dem Ergebnis, dass sich bei einer Abgabe, die ab einem individuellen Vermögen von 250.000 Euro (Ehepaare 500.000 Euro) erhoben wird, eine Bemessungsgrundlage von immerhin 92 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ergibt. "Ein Zwangskredit oder eine Abgabe in Höhe von zum Beispiel zehn Prozent auf diese Bemessungsgrundlage könnten somit gut neun Prozent des Bruttoinlandsprodukts mobilisieren - rund 230 Milliarden Euro", zitiert das Blatt aus der Studie.

Der Schuldenstand in Deutschland ließe sich damit "ein deutliches Stück näher" an die 60-Prozent-Grenze nach Maastricht zurückführen. Steuerpflichtig wären laut der Expertise die reichsten acht Prozent der erwachsenen Bevölkerung. Sie müssten dann damit rechnen, dass, wie das DIW vorschlägt, auf die einschlägigen Vermögensarten, also Immobilienvermögen, Geldvermögen und Betriebsvermögen zugegriffen würde. Die DIW-Experten sind dem Blatt zufolge überzeugt, dass auf diesem Weg auch in den Krisenländern erhebliche Einnahmen erzielt werden könnten.

Geld in Notzeiten

Die vom DIW ins Spiel gebrachten Zwangsanleihen sind öffentliche Anleihen, die der Staat bestimmten Personengruppen oder Unternehmen zur Zeichnung zuteilt. Sie werden zumeist niedrig oder gar nicht verzinst. Besonders in Krisenzeiten haben sich Regierungen seit der Antike auf diese Weise zusätzliche Einnahmen verschafft.

So wurden in Deutschland 1922 Zwangsanleihen eingeführt, um die Schuldenberge nach dem Ersten Weltkrieg abzutragen. Weil die Einzahlung während der Hochinflation erfolgte, waren die Anleihen im November 1923 kaum noch etwas wert.

In der Bundesrepublik beendete das deutsche Bundesverfassungsgericht 1984 einen Versuch, über das Investitionshilfegesetz mit Zwangsanleihen die Staatskassen zu füllen. Mit dem Geld sollte der Wohnungsbau gefördert werden, der unter der Rezession litt. Karlsruhe erklärte das Gesetz jedoch für nichtig. Zwangsanleihen seien nur "unter engen Voraussetzungen" zulässig. Dem Gesetzgeber ist untersagt, "Sonderabgaben zur Erzielung von Einnahmen für den allgemeinen Finanzbedarf (...) zu erheben und das Aufkommen aus derartigen Abgaben zur Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben zu verwenden."

Auf die 1992 diskutierte Zwangsanleihe zur Finanzierung von Kosten der deutschen Einheit wurde auch verzichtet, um eine Konfrontation der deutschen Bundesregierung mit den Verfassungsrichtern in Karlsruhe zu vermeiden. 2008 forderten Gewerkschaften und SPD-Politiker eine Zwangsanleihe bei Reichen als Beitrag für ein Konjunkturpaket.(APA/Reuters, 11.7.2012)