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Berlin - In der Debatte um die Bewältigung der Euro-Schuldenkrise schlägt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) einem Medienbericht zufolge vor, zur Haushaltssanierung stärker Bürger mit hohen Einkommen heranzuziehen. Der Staat könne das Vermögen entweder durch eine einmalige Abgabe belasten, die dann sukzessive abgezahlt werde, berichtet "Handelsblatt Online" am Mittwoch unter Berufung auf eine DIW-Studie. "Man könnte das aber auch mit einer Zwangsanleihe kombinieren, indem die betroffenen Abgabepflichtigen Schulden übernehmen müssen", zitiert das Blatt Studienleiter Stefan Bach. "Je nach Konsolidierungsfortschritt beim Staat können diese Anleihen dann später zurückgezahlt und auch verzinst werden." Wenn das nicht der Fall sei, dann gehe das Ganze in eine Vermögensabgabe über.
DIW-Berechnungen für Deutschland kommen der Zeitung zufolge zu dem Ergebnis, dass sich bei einer Abgabe, die ab einem individuellen Vermögen von 250.000 Euro (Ehepaare 500.000 Euro) erhoben wird, eine Bemessungsgrundlage von immerhin 92 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ergibt. "Ein Zwangskredit oder eine Abgabe in Höhe von zum Beispiel zehn Prozent auf diese Bemessungsgrundlage könnten somit gut neun Prozent des Bruttoinlandsprodukts mobilisieren - rund 230 Milliarden Euro", zitiert das Blatt aus der Studie.
Der Schuldenstand in Deutschland ließe sich damit "ein deutliches Stück näher" an die 60-Prozent-Grenze nach Maastricht zurückführen. Steuerpflichtig wären laut der Expertise die reichsten acht Prozent der erwachsenen Bevölkerung. Sie müssten dann damit rechnen, dass, wie das DIW vorschlägt, auf die einschlägigen Vermögensarten, also Immobilienvermögen, Geldvermögen und Betriebsvermögen zugegriffen würde. Die DIW-Experten sind dem Blatt zufolge überzeugt, dass auf diesem Weg auch in den Krisenländern erhebliche Einnahmen erzielt werden könnten.
Geld in Notzeiten
Die vom DIW ins Spiel gebrachten Zwangsanleihen sind öffentliche Anleihen, die der Staat bestimmten Personengruppen oder Unternehmen zur Zeichnung zuteilt. Sie werden zumeist niedrig oder gar nicht verzinst. Besonders in Krisenzeiten haben sich Regierungen seit der Antike auf diese Weise zusätzliche Einnahmen verschafft.
So wurden in Deutschland 1922 Zwangsanleihen eingeführt, um die Schuldenberge nach dem Ersten Weltkrieg abzutragen. Weil die Einzahlung während der Hochinflation erfolgte, waren die Anleihen im November 1923 kaum noch etwas wert.
In der Bundesrepublik beendete das deutsche Bundesverfassungsgericht 1984 einen Versuch, über das Investitionshilfegesetz mit Zwangsanleihen die Staatskassen zu füllen. Mit dem Geld sollte der Wohnungsbau gefördert werden, der unter der Rezession litt. Karlsruhe erklärte das Gesetz jedoch für nichtig. Zwangsanleihen seien nur "unter engen Voraussetzungen" zulässig. Dem Gesetzgeber ist untersagt, "Sonderabgaben zur Erzielung von Einnahmen für den allgemeinen Finanzbedarf (...) zu erheben und das Aufkommen aus derartigen Abgaben zur Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben zu verwenden."
Auf die 1992 diskutierte Zwangsanleihe zur Finanzierung von Kosten der deutschen Einheit wurde auch verzichtet, um eine Konfrontation der deutschen Bundesregierung mit den Verfassungsrichtern in Karlsruhe zu vermeiden. 2008 forderten Gewerkschaften und SPD-Politiker eine Zwangsanleihe bei Reichen als Beitrag für ein Konjunkturpaket.(APA/Reuters, 11.7.2012)
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Für mich stellt sich die Frage nach der BEMESSUNGSGRUNDLAGE! Zählen dazu auch die Barwerte der Renten und Pensionsansprüche aus öffentlicher Hand? Erläutern wir dies am Beispiel von Michael H. und Erwin P.: alles im Weinkeller versoffen und beim Plachutta verfressen, kein eigenes Auto weil Dienstwagen, keine Eigentumswohnung weil guter Freund bei Wiener Wohnen Genossenschaftswohnung besorgt hat, ABER (!) monatlich 22.000 Euro brutto Pension mit einem kapitalisierten Barwert von mehreren Millionen Euro. Wird auch hier eine Fairness-Abgabe eingehoben?
Jemand mit einem Nettoeinkommen von 2500€ verdient in 35 Jahren bei 14 Monatslöhnen ~1 225 000.
Eine Eigentumswohnung oder ein kleines Haus gehen sich da schon aus, so im Lauf des Lebens.
Ein Ehepaar, wo beide arbeiten gehen und nicht schlecht verdienen, kann locker 3500-5000€ netto verdienen. Das ist aber nicht die Oberschicht, sondern die Mittelschicht. Diese Leute werden jetzt in D zu Kassa gebeten, während jene Leute, die ein Vielfaches haben, ihre Werte rechtzeitig in Sicherheit bringen.
Zwangshypotheken hat man in den 20er Jahren erfunden, in Zeiten der Not, damit Geld in die Kassen des *eigenen* Staates kommt. Es wird eine Hypothek auf alle Immobilien eingetragen in der Höhe von ca 10% des Schätzwertes und die Besitzer müssen diesen 'Kredit' dann abstottern, zB über die Dauer von 10 Jahren. Wer nicht bezahlen kann, dessen Immo wird versteigert! Der Staat kann diese Hypotheken 'im bundle' dann am Finanzmarkt verkaufen - die Sicherheit dafür sind schließlich Immobilien. Da fließt dann viel Geld. Konjunktiv: flösse. Ich denke, da gäbe es einen Aufstand.
Dieser Wahnsinn ist völlig unnötig, weil wir nur aus der EU auszutreten brauchten und hätten damit das Problem der südlichen Schuldenmacher sehr einfach vom Hals.
Das ist ein Irrtum! Im 'deutschen Rechtssystem' geht das nicht? He, das ging sogar schon zweimal! Das letzte Mal ging es 1948 zur Währungsreform! http://de.wikipedia.org/wiki/W%C3... utschland)
Von wegen Rechtsinstrumentarium: eine Zwangshypothek ist schon derzeit zur Sicherung von allg. Geldforderungen über den Betrag von 750,- Euro hinaus möglich! Das ist in Deutschland wie in Österreich so, dazu muss der Staat nix neu erfinden!
Es müsste lediglich ein Gesetz für eine 'Sonderabgabe' für alle Immobilienbesitzer in der Höhe von, sagen wir mal, 10% des Wertes ihrer Immobilien erlassen und könnte es, in der Minute in der es rechtskräftig geworden ist, elektronisch ins Grundbuch eintragen lassen.
dummerchen, denken sie allen ernstes, es gab vor 1949 kein grundbuch?
sie vergleichen hier situationen mit gänzlich anderen rechtlichen grundlagen.
das deutsche grundgesetz ist seit 24. Mai 1949 in kraft
wenn sie das nicht wissen, lernen sie geschichte vor dem posten
Ein beispielloses Novum? Nö. Das gab es schon zweimal, 1923/24 und 1948. Siehe auch: http://www.toxcenter.de/artikel/Z... aessig.php
Die Zwangs(sicherungs)hypothek ist ein zivilrechtliches Mittel, Schulden einzutreiben. Und das Szenario könnte so aussehen. Könnte:
http://www.selbsthilfe-wiki.com/doku.php?... ungsreform
also jeder mit einem Plus am Konto (jeder der sich mit Wirtschaft auskennt, und das sind alle hier im Forum, weiß dass für jedes Plus am Konto irgendwo ein Minus ist, also sind die mit dem Plus die Reichen), sollte nackt durch die Stadt laufen müssen, und jeder darf sie auspeitschen.
also ist der kleine sozialhilfeempfänger, der keine immobilie besitzt und von ein paar hundertern im monat leben muß, ein REICHER, wenn ihm am monatsende 30 euro übrigbleiben ...
nur ihre definition
das von ihnen zum ausdruck gebrachte bedürfnis überkommt mich auch immer, wenn ich solchen stumpfsinn lesen muß ... zumindest der teil mit der peitsche, nackt muß ich solche idioten nicht sehen
dann müsste das durchschnittliche BSP noch genau so hoch wie im Mittelalter sein. Ihre Überlegungen fußen auf der irrigen Annahme, dass der Kuchen immer gleich groß ist. Wenn einer ein größeres Stück bekommt, muss ein anderer ein kleineres Stück bekommen. Dem ist aber nicht so, wie Sie vielleicht auch schon festgestellt haben.
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