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Neu im Amt: Die Vorsitzende des neuen Menschenrechtsbeirats, Renate Kicker
Im gut gefüllten Nationalratssaal erfolgte Dienstagvormittag in einem Festakt der offizielle Startschuss für die neuen Aufgaben der Volksanwaltschaft. Die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen sollen künftig nicht mehr nur die Polizeieinrichtungen, sondern etwa auch Justizanstalten, Schubhaftzentren, Pflegeheime und psychiatrische Anstalten auf die Einhaltung der Menschenrechte kontrollieren. Damit werden das Fakultativprotokoll zum UNO-Abkommen gegen Folter, unmenschliche Behandlung oder Strafe (OPCAT) sowie Teile der UNO-Behindertenrechtskonvention CRDP in Österreich umgesetzt.
Menschenrechtsbeirat neu
Unter anderem wurde auch der "Menschenrechtsbeirat neu" (MRB) vorgestellt, der die Nachfolge des seit 1999 existierenden und Ende Juni aufgelösten "Menschenrechtsbeirates alt" antritt. Anders als zuvor ist der aus sechs regionalen Kommissionen bestehende Beirat nicht mehr dem Innenministerium untergeordnet, sondern ein beratendes Organ der Volksanwaltschaft.
"Ziel ist es, jegliche Menschenrechtsverletzungen zu verhindern", lautet das ehrgeizige Ziel der Volksanwaltschafts-Vorsitzenden Terezija Stoisits. Doch während die Leitung des neuen MRB die Ausweitung der Kompetenzen als positiv erachtet, kritisiert der langjährige Kommissionsleiter Georg Bürstmayr, dass die relativ hohe Kontrollfrequenz nicht mehr aufrecht erhalten werden kann (derStandard.at berichtete).
640 Bewerbungen für Expertenkommissionen
Die sechs neuen Kommissionen der Volksanwaltschaft, die in allen Einrichtungen, in denen Menschen gegen ihren Willen angehalten werden, unangemeldete Kontrollbesuche machen, bestehen aus 42 Mitgliedern und sechs Kommissionsleitern, die in einer öffentlichen Ausschreibung ermittelt wurden. Das Interesse war groß: Für die 48 zu besetzenden Positionen gingen 640 Bewerbungen ein. Die stellvertretende Vorsitzende des MRB betonte die "personelle Kontinuität": Drei der sechs Leiter sowie 19 Mitglieder seien bereits in den früheren Kommissionen tätig gewesen.
Laut Volksanwalt Peter Kostelka sei die Volksanwaltschaft international hervorragend vernetzt. Sein Ziel sei es, ein Stückchen mehr Gerechtigkeit und Freiheit zu bringen. Kostelka: "Es sind alle Voraussetzungen gegeben - jetzt liegt es an uns." (fbay, derStandard.at, 10.7.2012)
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Da kenne sich einer aus: der neue Menschenrechtsbeirat besteht zwar - so wie der alte - aus Mitgliedern, die zur Hälfte von der Verwaltung, zur Hälfte von NGOs gestellt werden. Er berät aber "nur" die Volksanwaltschaft.
Diese wiederum bildet gemeinsam mit den sechs neuen Kommissionen den "Nationalen Präventions-Mechanismus" (NPM). Der NPM soll beobachten , Misstände aufzeigen und Empfehlungen abgeben, wie sie behoben werden könnten - also das tun, was der alte Beirat getan hat.
Die sechs Kommissionen sind also nicht Bestandteil des neuen Menschenrechtsbeirates, und die "Nachfolge" des alten Beirats (angesiedelt im BMI) tritt in Wahrheit nicht der neue Beirat an, sondern der "NPM".
Alle Klarheiten somit restlos beseitigt? :-)
beirat hier den strafrechtlichen Terminus des Hausfriedensbruchs, denn mit jedem Klienten in einer Pflegeeinrichtung besteht ein Mietvertrag über die Wohnung und der Rest ist in einem Betreuungsvertrag geregelt.
Denn ansonsten müßte der Menschenrecht-Beirat auch in der häuslichen Pflege kontrollieren, aber hier greift in jedem Fall das Hausrecht des Kunden und damit ist der Menschenrecht-Beirat raus.
Ich will nicht behaupten, dass nicht die Schließung einiger bzw. eher vieler Pflegeeinrichtungen geboten wäre, doch wer sollte einmal die Betreuung von 1000 - 15000 Senioren binnen 30 Tagen sicherstellen bzw. bei Geschäftsaufgabe binnen 24 h?
Von daher wird genauso wie vom MA über alles hinweggesehen, im besonderen wenn das Land Betreiber ist
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