Georg Bürstmayr: "Natürlich wird in Asylverfahren gelogen"

Interview | Maria Sterkl, 11. Juli 2012, 15:13
  • "Man hört förmlich das Zähneknirschen der Beamten, wenn einem Flüchtling Asyl gewährt wird": Rechtsanwalt Bürstmayr.
    foto: derstandard.at/mas

    "Man hört förmlich das Zähneknirschen der Beamten, wenn einem Flüchtling Asyl gewährt wird": Rechtsanwalt Bürstmayr.

  • Jede Menge Lesestoff: Die neuesten Novellen im Fremdenrecht. Erfahrungsgemäß dauert es nur ein paar Monate, bis die nächste Gesetzesänderung kommt.
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    Jede Menge Lesestoff: Die neuesten Novellen im Fremdenrecht. Erfahrungsgemäß dauert es nur ein paar Monate, bis die nächste Gesetzesänderung kommt.

Das scheidende Mitglied des Menschenrechtsbeirats über die Mär von der "Asylindustrie"

Niemand hat im Menschenrechtsbeirat deutlicher Kritik an der Polizeiarbeit geübt als er: Fremdenrechts-Anwalt Georg Bürstmayr. Mit der Umwandlung des Menschenrechtsbeirats wurde Bürstmayr erstmals nicht mehr zum Kommissionsleiter bestellt - er wird sich künftig nur noch seiner Arbeit als Rechtsanwalt widmen. Kritische Worte zu Asylpolitik und Schubhaftbedingungen findet er aber weiterhin - auch im Interview mit derStandard.at.

***

derStandard.at: Herr Bürstmayr, Sie galten im Menschenrechtsbeirat als schärfster öffentlicher Kritiker der Polizei, etwa bei der Schubhaft. Nun wurden Sie von der Volksanwaltschaft erstmals nicht mehr zum Komissionsleiter bestellt. Waren Sie zu kritisch?

Bürstmayr: Das müssen Sie die Volksanwaltschaft fragen. Dass ich zu kritisch war, glaube ich nicht. Wir haben immer deutlich gemacht, dass wir großen Respekt vor der Polizeiarbeit haben.

derStandard.at: Waren Sie enttäuscht, als Sie erfuhren, dass Sie nicht mehr Kommissionsleiter sein werden?

Bürstmayr: Es war eine schöne Aufgabe, und es wäre eine spannende Herausforderung gewesen. Aber ich bin im Hauptberuf Rechtsanwalt.

derStandard.at: Sie sind spezialisiert auf Fremden- und Asylrecht. Gibt es eine Asylindustrie, wie manche derStandard.at-PosterInnen behaupten?

Bürstmayr: (Lacht.) Nein. Dieser Vorwurf ist steinalt - und er ist schwachsinnig. In diesem Bereich lässt sich kein Geld verdienen. Ich würde gerne all diese Leute, die das behaupten, einladen, sich die Finanzen der Flüchtlingsbetreuungen anzuschauen - das ist defizitär, das ist ein Zuschussbetrieb. Ein Rechtsanwalt, der versuchen würde, allein vom Asylrecht zu leben, würde bankrottgehen.

derStandard.at: Wie groß ist der Anteil an Asylrechtsfällen in Ihrer Kanzlei?

Bürstmayr: Wenn es hoch kommt, sind es 20 Prozent. Wenn man Geld verdienen will, dann macht man etwas anderes. Trotzdem hält sich das Gerücht der "Asylindustrie" hartnäckig - genauso wie die Mär, dass Asylwerber nur zu uns kommen, um sich in die soziale Hängematte zu legen. Das absolute Gegenteil ist der Fall: Sie haben jahrelang de facto ein Arbeitsverbot, obwohl wir einige von ihnen am Arbeitsmarkt verdammt gut brauchen könnten.

Von der Grundversorgung zu leben ist in Wahrheit nicht möglich, mit 40 Euro Taschengeld im Monat können Sie gar nicht auskommen. Das führt dazu, dass Asylrichter immer wieder zu hören bekommen: "Na ja, ich habe da und da gearbeitet ..." Und diese Richter wissen ganz genau, das müssen illegale Beschäftigungsverhältnisse gewesen sein - aber sie ignorieren das, weil sie ganz genau wissen, es geht gar nicht anders.

derStandard.at: Die Regierung ist stolz auf ihren jüngsten Wurf, das Bundesamt für Asyl (BfA). Es heißt, da würden 194 Stellen zu einer einzigen verschmolzen, vieles werde einfacher. Stimmen Sie zu?

Bürstmayr: Nein. In den 90er Jahren hat man es geschafft, nach langer Diskussion Asyl und Migration endlich auseinanderzudividieren. Jetzt macht man das alles wieder rückgängig: Alle fremdenpolizeilichen Agenden wandern wieder gemeinsam mit den Asylagenden unter ein Dach.

derStandard.at: Ist es nicht ein Vorteil, wenn man alles von einem Ansprechpartner geregelt bekommt?

Bürstmayr: Nein. Weil es um verschiedene Fragen geht. Im Asylrecht geht es um die Frage: "Wird er verfolgt, ja oder nein? Hat er ein reales Risiko, im Fall seiner Rückkehr gefoltert zu werden?" Dann braucht er Schutz. Und dann ist es egal, ob er sich hier integriert hat, ob er hier arbeiten kann, ob er die Sprache kann - das zählt genau null. Die andere Entscheidung ist: Was machen wir mit Menschen, die schon länger in Österreich leben? Da geht es ums Aufenthaltsrecht. Schon bisher wurden aber auch im Asylverfahren Aufenthaltsgründe mitgeprüft. Ja, wir hatten diese Vermengung auch schon bisher - und deshalb wird es in diesem Bereich auch keine großen Verwaltungs-Vereinfachungen geben.

derStandard.at: Warum sind Sie dann dagegen, wenn sich ohnehin nichts ändert?

Bürstmayr: Weil ich nicht will, dass beide Anträge von ein und derselben Person geprüft werden. Weil das zwei unterschiedliche Blickwinkel sein sollten. Im einen Bereich geht es um die Schutzwürdigkeit einer Person, und im anderen Bereich geht es um ein geordnetes Einwanderungswesen. Die Frage, ob wir eine Person da haben wollen oder nicht, stellt sich im Asylverfahren gar nicht. Ein Flüchtling ist auch dann schutzbedürftig, wenn er Ladendiebstähle begangen hat. Wenn aber beides von ein und derselben Person geprüft wird, dann zieht sich dieser Mensch zwar ein anderes Mäntelchen an - aber der Kopf ist derselbe. Ich fürchte, dass die fremdenpolizeiliche Sicht noch mehr als jetzt schon auf die Asylentscheidungen niederschlägt.

derStandard.at: Warum "mehr als jetzt"? Achten die Asylbehörden zu wenig darauf, ob jemand schutzbedürftig ist?

Bürstmayr: Bei Asylverfahren steht der Gedanke der "Missbrauchs-Vorbeugung" ganz weit im Vordergrund. In den letzten zehn Jahren haben wir, wenn wir öffentlich über Asyl geredet haben, fast nur über den sogenannten Missbrauch geredet. Meistens ohne dass das BMI in der Lage gewesen wäre, irgendwelche relevanten Zahlen anzugeben. Und wenn man dann nachgefragt hat, ging es nur um zwei Dutzend Einzelfälle - aber Hauptsache, man hat wieder eine Anti-Missbrauchs-Bestimmung mehr.

derStandard.at: Die sinkenden Asyl-Anerkennungsquoten sind also nicht darauf zurückzuführen, dass weniger schutzbedürftige Menschen nach Österreich kommen - sondern Folge eines latenten Generalverdachts?

Bürstmayr: Ein bisschen habe ich schon das Gefühl, ja. Eigentlich müsste der Ansatz eines Bundesasylamts ja sein, dass man sagt: Wir haben nach einem Prüfverfahren jetzt wieder einen gefunden, der Flüchtling ist - also machen wir gemeinsam eine Flasche Sekt auf und feiern, dass wir in der Lage sind, ihm Schutz zu gewähren. Aber was passiert, ist das Gegenteil: Man hört förmlich das Zähneknirschen der Beamten, wenn einem Flüchtling Asyl gewährt wird.

derStandard.at: Woher kommt diese negative Einstellung?

Bürstmayr: Weil ein ganz tiefes Misstrauen gegenüber allen Fremden einfach Common Sense ist. Das zieht sich auch durch die Gesetzgebung wie ein roter Faden. Gegenüber Asylwerbern ist der halbe Grundrechtskatalog außer Kraft gesetzt. Sie dürfen festgenommen und durchsucht werden, man darf ihnen die Dokumente abnehmen, ihre Wohnungen betreten und, und, und. Dass Ähnliches in anderen Verwaltungsverfahren passiert, bei Baubewilligungen oder Gewerbebewilligungen, wäre undenkbar. Da würde ein Aufschrei durch dieses Land gehen. Aber mit Asylwerbern geschieht es - auch mit Billigung der Öffentlichkeit. Die Grundaussage, die Österreich diesen Drittstaatsangehörigen übermittelt, ist: Ich glaube dir gar nichts und unterstelle dir alles - und du beweise erst einmal, dass meine Unterstellungen nicht stimmen.

derStandard.at: Bei Beamten hört man oft Klagen darüber, dass Asylsuchende "Gschichtln drucken", Lügengeschichten erzählen. Stimmt das?

Bürstmayr: Natürlich wird in Asylverfahren gelogen. Und natürlich kriegen Beamte im Laufe der Zeit ein und dieselbe Fluchtgeschichte zum Teil zehnmal zu hören - weil es Schlepper gibt, die den Geschleppten diese Geschichte eintrichtern. Dabei hätten diese Geschleppten möglicherweise noch viel bessere Gründe, Asyl zu bekommen, und wissen das gar nicht. Sie erzählen dann halt treuherzig, was der Schlepper ihnen eingebläut hat - eine Geschichte, die sich vielleicht einmal ereignen kann, aber nie und nimmer zehnmal in genau der gleichen Form. Und wenn dann ein Beamter diese Geschichte zum zehnten Mal hört und wenn er keine gute Supervision und keine gute Ausbildung hat, dann muss er persönlich sauer werden. Dann muss er den Eindruck bekommen, die lügen mich eh nur alle an.

Viele Mitarbeiter in Asylbehörden haben deshalb eine negative Grundeinstellung. Dazu kommt, dass Asylsuchende ganz, ganz dringend etwas von den Beamten wollen - nämlich dableiben dürfen. Aber wenn Sie als Beamter ständig mit Leuten zu tun haben, die unbedingt etwas von Ihnen wollen, dann muss das irgendwann zu einer Abwehrhaltung führen. Und es gibt Beamte, denen diese Abwehrhaltung förmlich aus den Augen spritzt. Es wäre gescheit, ein Rotationsprinzip einzuführen, damit die Beamten dazwischen eine sechsmonatige Abkühlphase haben. Weil das sonst psychisch nicht auszuhalten ist - jedenfalls nicht, wenn ich nicht regelmäßig Supervision bekomme, um diese Abwehrhaltung aufzubrechen.

derStandard.at: Beamte in Asylbehörden erzählen auch, dass Asylsuchende beim zweiten Interview eine ganz andere Geschichte erzählen als beim ersten.

Bürstmayr: Ja, das gibt es, und das hat zwei Gründe. Vor einigen Jahren hat man bestimmt, dass die Erstbefragung von uniformierten Beamten durchgeführt werden soll. Jetzt stellen Sie sich einmal einen echten Flüchtling vor: Der hat in der Regel mit uniformierten Beamten extrem schlechte Erfahrungen gemacht. Der ist von denen in einen Kerker geschleppt, verdroschen, gefoltert worden. Wie soll der gegenüber einem fremden uniformierten Beamten Vertrauen haben und bei der erstbesten Gelegenheit, frisch in Österreich angekommen, alles auf den Tisch legen?

Dazu kommt, dass es bei dieser Erstbefragung ja um die Fluchtgeschichte gar nicht geht. Sondern nur darum, wer er ist, woher er kommt und ob Österreich überhaupt zuständig ist. Dann wird ganz am Ende eine einzige Frage zum Fluchtgrund gestellt, und dem Beamten ist ausdrücklich untersagt nachzufragen. Der Asylwerber wird in der Regel fünf Sätze sagen, dann signalisiert man ihm eh schon: "Okay, passt schon." Und dann kann er sich bei der zweiten Befragung anhören: "Bei der Erstbefragung haben Sie das alles aber nicht gesagt!" 

derStandard.at: Warum nimmt der Gesetzgeber in Asylsachen immer wieder in Kauf, dass Normen der Verfassung widersprechen - und später erst recht wieder repariert werden müssen?

Bürstmayr: Die Regierung ist in Fremdenrechtsbelangen vergleichbar mit einem Wanderer, der grundsätzlich nur am Rande eines Grats spaziert und nie auf die Idee kommt zu sagen: Na gut, mache ich halt einmal einen Sicherheitsabstand von zehn Metern. Er spaziert immer am Rand - und wenn es dann einen einzigen Fehltritt gibt, dann liegt man unten, dann hat man die Verfassung gebrochen. Damit hat man die Grundrechte von tausenden Menschen verletzt. Im rechtlichen Sinn ist das eine mittlere Katastrophe - das darf nicht passieren. Im Fremdenrecht ist aber diese Gefahr riesengroß. Dann wartet man halt, bis der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte oder der Verfassungsgerichtshof das aufhebt - aber bis es so weit ist, vergehen Jahre, und bis dahin ziehen wir das beinhart durch.

derStandard.at: Das Gesetz, mit dem das Bundesamt für Asyl eingerichtet wird, soll Anfang 2014 mit einer Reihe weiterer Fremdenrechts-Novellen in Kraft treten. Was erwarten Sie sich davon?

Bürstmayr: Beim momentanen Tempo der Gesetzgebung im Fremdenrecht ist es ziemlich absehbar, dass wir bis dahin noch ein bis zwei Novellen haben werden - und die werden ähnlichen Umfangs sein. Das heißt: Ich beschließe jetzt Änderungen auf Basis der heutigen Rechtslage - und wenn sie dann 2014 in Kraft treten, hat sich diese Grundlage wieder komplett geändert. Das ist so, als würde ich einen Dachstuhl bauen, während das Haus noch nicht steht.

derStandard.at: Die Kritik an den Schubhaft-Bedingungen hat sich bei jeder jährlichen Pressekonferenz des Menschenrechtsbeirats verlässlich wiederholt - es wirkte, als habe sich in den letzten zehn Jahren nichts verbessert. Ist Ihre Kritik verhallt?

Bürstmayr: Im Prinzip hat sich eher nichts verbessert - oder nur in einzelnen Punkten. Die Leute sitzen 23 Stunden in einer verschlossenen Zelle, mit absolut keiner Möglichkeit, sich irgendwie sinnvoll zu beschäftigen. Wenn sie Glück haben, steht ein Fernseher drinnen, und da läuft das ORF-Programm, das eh keiner versteht.

derStandard.at: Warum stellt man keine Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung? Fehlt es an Geld? 

Bürstmayr: Mein persönlicher Eindruck ist, dass es so gewünscht wird. Wir weisen seit zwölf Jahren darauf hin - wenn sich dann aber immer noch nichts ändert, muss man irgendwann die Schlussfolgerung ziehen, dass diese Änderung einfach nicht gewollt ist. Ich lasse mir nicht einreden, dass es nicht möglich ist, in einem PAZ Hernals (Polizeianhaltezentrum, Anm.) untertags die Zellentüren zu öffnen. Wenn man die Bedingungen in der Schubhaft verbessern will, dann lässt sich das in zehn Minuten erledigen.

derStandard.at: Ein User hat gepostet, seiner Ansicht nach sei der Strafcharakter der Schubhaft durchaus sinnvoll - schließlich habe diese Person ja den Ausweisungsbescheid ignoriert. Wie sehen Sie das?

Bürstmayr: Sorry, das geht schlichtweg an der Rechtslage vorbei. Für einen unrechtmäßigen Aufenthalt sind Verwaltungsstrafen vorgesehen. So, wie wenn ich meine Parktickets nicht bezahle und meine Strafe eine Woche lang absitze, und danach ist das gestrichen und abgehandelt. Schubhaft kann aber bis zu zehn Monate dauern. Das wäre als Verwaltungsstrafe völlig unverhältnismäßig. Wenn wir ernsthaft wollen, dass der illegale Aufenthalt härter bestraft wird, dann müssen wir daraus einen Straftatbestand machen. Das ist aber von der Politik nicht gewollt, und das ist gut so: Erstens wäre es nicht verhältnismäßig, und zweitens ist unsere Strafjustiz jetzt schon heillos überlastet. Solange es also gleichwertig ist mit Falschparken, ist es die verdammte Pflicht der Politik, auch dieselben Sanktionen dafür vorzusehen. (Maria Sterkl, derStandard.at, 11.7.2012)

Hintergrund

Bis zur Umwandlung des Menschenrechtsbeirats in ein Organ der Volksanwaltschaft war der Wiener Rechtsanwalt Georg Bürstmayr Leiter einer Kommission des Beirats. Die Kommissionen haben die Aufgabe, unkontrolliert Einrichtungen der Polizei aufzusuchen, Großeinsätze der Polizei zu analysieren und Menschenrechtswidrigkeiten aufzudecken. Seit der Eingliederung der Kommissionen in die Volksanwaltschaft ist deren Einsatzgebiet stark angewachsen: Nicht nur Polizei, sondern auch Strafvollzug, Psychiatrie und Behinderteneinrichtungen werden kontrolliert. Dass Bürstmayr nicht mehr bestellt wurde, sei unter anderem auf das Anwachsen des Aufgabengebiets zurückzuführen, heißt es in der Volksanwaltschaft: "Es liegt sicher nicht daran, dass Herr Bürstmayr schlechter war als andere", so Volksanwältin Gertrude Brinek gegenüber derStandard.at. Vielmehr habe man auf eine interdisziplinär ausgewogene Besetzung der Kommissionen achten müssen. (mas, derStandard.at, 11.7.2012)

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Ich lüge auch wie gedruckt,

wenn ich meine Verkehrsstrafe nicht zahlen will. Die Interessen eines Flüchtlings sind ja ungleich höher, natürlich versucht dieser alles um hier zu bleiben. Der Anteil an wirklich politisch Verfolgten ist meiner Meinung nach nicht so hoch, aber wer will jemanden einen Vorwurf machen, der um ein besseres Leben kämpft ? Es ist ein globales Problem, daß nicht von uns alleine lösbar ist. Lebenswertes Leben für alle auf dieser Welt ? Ein Traum ?- Leider nicht realisierbar ?

Das absolute Gegenteil ist der Fall:

Auf die Forderung nach noch mehr Asylanerkennungen passt dieses Beispiel wie die Faust aufs Auge:
http://kurier.at/nachricht... ewicht.php
Supervision für die Asyl-Aberkennungsverfahren wäre angesagt.

42.680 Asylwerber

haben im letzten Jahr in der EU den Flüchtlingsstatus erhalten, davon 3.805 in Österreich.
http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY... -BP-DE.PDF
Das ist pro Kopf der Bevölkerung die höchste Zahl in der EU (gefolgt von Belgien und Schweden).
Wenn unsere Asylbeamten bei jeder Asylanerkennung eine Flasche Sekt aufmachen würden, dann wären sie schon am Vormittag komplett besoffen, und bräuchten Supervision wegen Alkoholmissbrauch.

Um eine gerechtere Verteilung der Flüchtlinge auf die EU zu erzielen, müsste die von Bürstmayr angeregte Supervison in die Gegenrichtung gehen. Die Asylbeamten müssten zu einer kritischeren Prüfung der Asylanträge angehalten werden.
So sind die Zahlen.

also wenn schweden bei ca 9 millionen einwohnern 10625 positive entscheidungen hat und österreich bei ca 8 millionen einwohnern 5865 dann frage ich mich wie da österreich eine höhere quote haben soll als schweden.

Subsidiärer Schutz ist kein Flüchtlingsstatus (insbesondere ist subsidiärer Schutz zeitlich begrenzt, und unterscheidet sich bezüglich Recht auf Familienzusammenführung und Anspruch auf Sozialleistungen vom Status eines Konventionsflüchtlings).
Bürstmayr empfiehlt die Sektorgien ja nur bei der Vergabe des Flüchtlingsstatus.

Nein

Das ist Resultat der geografischen Lage Österreichs, das ist alles. Die Leut haben ja eher selten die jeweils geltenden Asylgesetze studiert und kommen deswegen hierher. Das ist ein rechtes Schauermärchen. Die skandinavischen Länder haben humanere Asylgesetze, sind aber geografisch schwerer zu erreichen bzw. liegen halt nicht auf der Route vom Südosten in den Westen wie Österreich. Die wenigsten Asylwerber wollen ja hierher, die wollen nach Großbritannien, Belgien oder Frankreich und werden halt hier abgesetzt.
Die anderen Länder müssen sich sicher an einem fairen Lastenausgleich beteiligen, das kann aber nicht am Rücken der Asylwerber ausgetragen werden.

Es ist völlig unrealistisch, dass der Rest der EU plötzlich ein Vielfaches an Flüchtlingen aufnehmen wird.
Da muss schon Österreich mehr Zurückhaltung üben.

Und genau wegen diesr Zahlen

schreiben unten die Poster Österreich hätte das weltweit restritivste Flüchtlingsgesetz

Aber ja, natürlich...

.. Asylanten - seien sie aus Afghanistan, dem Sudan oder weiß Gott wo her - sind nur deshalb auf die Welt gekommen, damit sie in Österreich die Asylbehörde anlügen..

Zumindest ist der einzige Grund, warum viele Asylsuchende noch nicht abgeschoben wurden bzw. ihre Verfahren sehr lange dauern, dass sie die Asylbehörde anlügen.

Hörens doch mit der dummen Polemik auf.

werfen sie grad wirklich leuten vor, dass sie alle instanzen des österr. rechts ausnutzen?

bei denen is des böse, aber beim scheuch voll ok?

LOL, ich werfe in meinem Posting niemanden etwas vor.

Sich jedoch über die lange Dauer eines Verfahrens zu beschweren, dass man selbst über Jahre verschleppt (z.B. Fall Zogaj), ist schon irgendwie eine Frechheit.

Es wird dann wohl auch nicht wundern, wenn strengere Gesetze verlangt werden, wenn die bestehenden anscheinend dazu führen, dass jahrelang herausgezögert wird.

Sehr aufschlussreiches Interview

Zuerst mal Dank an die Fr. Sterkl, dass sie zumindest ein paar kritische Fragen (einschlägige Industrie) gestellt hat und nicht wie sonst üblich, diese "Vertreter" blank ihre Propaganda abspulen lässt.

Im Prinzip bestätigt dieser Herr ohnehin die von den Einheimischen geübte Kritik. Nur dass er sie eben als Pro-Agumente einzusetzen versucht. Ein paar Perlen waren auch dabei: z.B. Asyllanten sind sakrosankt, auch wenn "sie Ladendiebstähle begehen" oder - und das war der obsolute Hammer, der einen tiefen Einblick gewährte, Beamte "benötigt Supervision, wenn sie beim 10 Flüchtlingen mit der selben vorgefertigten Lüge hellhörig werden".

Bitte mehr solche Interviews.

Du bist selber so eine Perle. Natürlich ist es bei jemandem, der/die um Asyl ansucht, völlig egal, ob er/sie Ladendiebstähle begangen hat oder nicht. Entweder die Asylgründe treffen zu oder nicht. Wenn sie zutreffen, dann auch für Ladendiebe. So einfach ist das.

oje,

Sie haben wirklich nichts kapiert.

Ganz im Gegenteil.

Sie sollten nicht von sich auf andere schließen.
Danke !

statt "Einheimische" "Eingeborene" zu sagen, wäre noch lustiger gewesen.

und Sie fühlen sich also nicht als "native speaker", gell ?

Herzlichen Dank

für dieses humane, interessante und aufklärende Interview. Ich würde mir wünschen, das wir keine "Vorurteile" mehr bedienen und erkennen würden - ein Asylwerber ist ein Hilfesuchender, Verlorener, Entwurzelter....
Ich habe es schade gefunden, das Georg Bürstmayr diese Aufgabe verloren hat, einer der wenigen der sich wirklich sehr gut auskennt auf diesem Gebiet.
Ich hoffe jedoch, das er nicht deshalb gegangen wurde und wünsche alles Gute für die Zukunft.

Erst unlängst hörte ich aus dem Freundeskreis,

dass man Asylwerber und jene, die schon Asyl haben, zwangsverpflichten sollte zu Park aufräumen, Kanal reinigen etc. Damit sie zu was nütze sind. Und wer sich weigert, sollte unabhängig von der Bedrohung im Heimatland, abgeschoben werden. Mein Hinweis, dass sowas eigentlich eine Nazi-Ideologie ist und Zwangsarbeit generell nicht gutgeheissen werden darf, wurde nicht ganz verstanden...
Mir wurde ein wenig schlecht dabei, immerhin kam sowas von einem durchwegs gebildeten Menschen. Aber dieser jener FPÖ-Wähler muss ich dem Herren sowieso jegliche politische Bildung absprechen.... SO sieht es aus mit dem latenten Nationalsozialismus in unserem Land. I glaub, jetzt geh ich gleich ein bissi speiben...

Aber dieser jener FPÖ-Wähler muss ich dem Herren sowieso jegliche politische Bildung absprechen..

sie könnten, bevor sie speiben gehen, einen deutschkurs machen ;-)

Arbeit ist die absolute Grundlage menschliches Leben.

Ich finde es äußerst befremdend, dass Sie Arbeit als Herabwürdigung oder sogar als Strafe betrachten.
Solche Einstellung gegenüber der "Arbeit" brauchen wir am wenigsten.

Und warum?

Haben Sie nicht verstanden was ich meine?

vielleicht weil Ihr deutsch ziemlich irreführend ist ?

Hm ?

Haben Sie verstanden was ich meine oder nicht?

Oder wird nur an der Ausdrucksweise an sich rumgemeckert? Mag sein, dass ich mich in der Aufregung stilitisch nicht so bemüht habe.

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