Wien - Mit einem Festakt im Parlament hat die Volksanwaltschaft am Dienstag ihre Aufwertung zum "Menschenrechtshaus der Republik" gefeiert. Seit 1. Juli ist die Volksanwaltschaft für die Verhütung von Folter und die Prüfung von Foltervorwürfen sowie für den Schutz von Menschen mit Behinderung verantwortlich. Nationalratspräsidenten Barbara Prammer (SPÖ) verwies zum Auftakt der Veranstaltung darauf, dass es sich dabei um die größte Ausweitung der Kompetenzen der Volksanwaltschaft seit ihrer Gründung im Jahr 1977 handelt.

Einhaltung der Menschenrechte prüfen

Die Volksanwaltschaft überprüft künftig überall dort, wo Menschen festgehalten werden, die Einhaltung der Menschenrechte. Sechs Kommissionen zu je acht Personen werden rund 4.200 öffentliche und private Einrichtungen kontrollieren, und zwar nicht nur Straf-oder Untersuchungsanstalten, sondern auch Kasernen, psychiatrische Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime, Wohngemeinschaften für Jugendliche sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Insgesamt sollen pro Jahr etwa 700 Überprüfungen durchgeführt werden. Damit wird das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention (OPCAT) und der darin geforderte "Nationale Präventionsmechanismus" (NPM) umgesetzt. Deshalb ist auch der Menschenrechtsbeirat mit den Kommissionen vom Innenministerium zur Volksanwaltschaft übersiedelt und hat neue Kompetenzen bekommen. Der Menschenrechtsbeirat berät die Volksanwaltschaft u.a. bei der Schwerpunktsetzung und bei der Erstellung von Berichten.

Stoisits: "In Demut nähern"

Die derzeitige Vorsitzende der Volksanwaltschaft, Terezija Stoisits (Grüne), zeigte sich bei dem Festakt "stolz" über die größte Kompetenzerweiterung in der Geschichte der Volksanwaltschaft. Die Aufgabe, die Menschenrechte und die Menschenwürde zu schützen, sei aber auch eine so große, dass sie "uns bescheiden macht" und man sich ihr "in Demut" nähere, meinte Stoisits. Das Fundament, damit die Volksanwaltschaft das "Menschenrechtshaus der Republik" wird, sieht sie gelegt. Um das Ziel aber zu erreichen, sei noch vieles zu tun. Ihr Kollege Peter Kostelka (SPÖ) zeigte sich zuversichtlich "ein Stückchen mehr Menschenrechte, Gerechtigkeit und Freiheit" zu erreichen. Und Gertrude Brinek (ÖVP) als dritte im Bunde verwies darauf, dass die Volksanwaltschaft in ihrer neuen Aufgaben noch einiges lernen müsse.

Mit Budget zufrieden

Mit der budgetären und personellen Ausgestaltung zeigte sich Stoistis zufrieden, diese sei auch im internationalen Vergleich beachtlich. Der Gesetzgeber sei dabei "nicht knausrig" gewesen. Sei verwies darauf, dass die Volksanwaltschaft mit dem zu ihr übersiedelten Menschenrechtsbeirat mit 16 von Regierung und ebenso vielen von NGOs nominierten Mitgliedern und Ersatzmitgliedern sowie den sechs Kommission zu je acht Personen nun etwa doppelt so groß wie früher sei. Die Kommissions- und Beiratsmitglieder sind allerdings nicht bei der Volksanwaltschaft angestellt sondern arbeiten ehrenamtlich. Auch Kostelka meinte, dass es möglich sein sollte, mit der budgetären Ausgestaltung Österreich zu einem best-practice-Land zu machen.

Stoisits verwies auch darauf, dass die Volksanwaltschaft künftig auch Sonderberichte an den Nationalrat legen könne und richtete gleich die Bitte an den Gesetzgeber, auch Schlüsse daraus zu ziehen. Prammer zeigte sich da etwas vorsichtiger und meinte, dass man über die Berichtslegung noch diskutieren müsse. Sie zeigte sich aber überzeugt, dass es gelingen werde, neue Wege zu beschreiten und der Bevölkerung entgegenzukommen. (APA, 10.7.2012)