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Bei einer Verurteilung muss man sich von hohen Staatsfunktionen zurückziehen, meint Neugebauer.
Wien - Der Zweite Nationalratspräsident Fritz Neugebauer (ÖVP) hält einen Rücktritt des wegen verbotener Geschenkannahme (noch nicht rechtskräftig) verurteilten Kärntner Landeshauptmannstellvertreters Uwe Scheuch (FPK) für geboten. Er habe "kein Verständnis, dass jemand, der verurteilt ist, eine hohe Staatsfunktion hat". Von einer solchen müsste man sich bei einer Verurteilung zurückziehen, sagte Neugebauer am Dienstag im ORF-Mittagsjournal - und bekräftigte seine Forderung nach strengeren Regelungen.
Automatischer Amtsverlust
Unter Hinweis auf den von zwei Jahren von ihm und ÖVP-Klubchef Karlheinz Kopf vorgelegten Vorschlag plädierte Neugebauer für einen automatischen Amtsverlust für Minister oder Abgeordnete schon bei kürzeren Haftstrafen. Bei bedingter Haft sollte er schon - wie bei Beamten - nach sechs Monaten eintreten. Für Delikte in direktem Zusammenhang mit der politischen Amtsführung seien "sehr strenge" Regelungen angebracht. Bei unbedingter Haft kann sich Neugebauer sofortigen Amtsverlust vorstellen.
Rauch: Strache soll für Ordnung sorgen
ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch bekräftigte in einer Aussendung die Aufforderung an FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, sich seiner Verantwortung in der Causa Scheuch bewusst zu werden und "für Ordnung in seinen Reihen" zu sorgen. Dass der FPÖ-Chef, wie in einer Pressekonferenz betont, weiter abwarten wolle, spreche "Bände", konstatierte Rauch eine "Führungsschwäche" Straches.
Auch ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf in Zeitungen verschiedener Bundesländer (Mittwoch-Ausgaben), dass Scheuch sein Amt zurücklegen soll. "Man muss sich nur anschauen, weswegen unlängst ein deutscher Bundespräsident (Christian Wulff, Anm.) zurückgetreten ist und dass jetzt der Kärntner Landeshauptmann-Stellvertreter selbst nach einer - zwar nicht rechtskräftigen, aber doch einer - bedingten Gefängnisstrafe nicht daran denkt. Bei ihm ist sicherlich der Zeitpunkt gekommen", wird Kopf zitiert.
"Unterentwickelte Rücktrittskultur"
Kopf attestiert Österreich eine "unterentwickelte Rücktrittskultur". Dem will er mit einer Gesetzesänderung bis Jahresende entgegentreten. Sein Vorschlag: Sämtliche Amtsträger vom Abgeordneten über Minister bis zum Nationalratspräsidenten müssen gehen, wenn sie wegen eines vorsätzlichen Delikts zu einer bedingten oder unbedingten Strafe verurteilt werden, auch eine Abberufungsmöglichkeit für Nationalratspräsidenten ist vorgesehen. Im September sollen mit den übrigen vier Parteien diesbezüglich Verhandlungen aufgenommen werden. Die rechtskräftig verurteilten Abgeordneten Susanne Winter (FPÖ) und Peter Westenthaler (BZÖ) sind nach Kopfs Moralempfinden jedenfalls "nicht mehr als Abgeordnete tragbar". (APA, 10.7.2012)
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wenn sich der verhinderer der nation zu themen wie rücktritt äußert, dann kann man nur von kasperltheater sprechen.
herr neugebauer, wie war das eigentlich damals in einer koalition mit dem jörg, der sich was traut. da hat er ihnen doch auch noch gefallen...
der verhindererfraktion dies fordert, könnte man beinahe in versuchung geraten scheuch zu bedauern.
das grundproblem ist - allen ins stammbuch geschrieben, die nun strengere bestimmungen fordern - dass sich die parlamentarier aus dem beamtendienstrecht (und nicht nur aus diesem) die "goodies" herausgepickt haben.
und nicht einmal besonders gebildet zu sein um zu wissen, daß die FPK eine völlig eigenständige Partei ist die mit der FPÖ absolut nichts zu tun hat.
Daher disqualifiziert sich dieses Geschwafel von selbst.
Außerdem ist´s schon bedenklich, wenn ein Nationalratspräsident nicht kapiert, daß der Landeshauptmann-Stv. natürlich nicht verurteilt und daher unbescholten ist.
"Letztlich wurde er frei gesprochen, die Staatsanwaltschaft zog ihre Berufung zurück, weil Blecha wegen eines ähnlichen Deliktes in der Kanonen-Affäre „Noricum“ bereits rechtskräftig verurteilt war, und zwar wegen u. a. wegen Urkundenunterdrückung zu einer auf drei Jahre bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten."
es geht bei der causa scheuch schon lange nicht mehr darum, wie nun ein rechtskräftiges urteil am ende aussehen mag, absolute neben sache, die willkür der justiz bzw. der grosse spielraum der auslegung und interpretation (ob es sich um den kleinen müllmann oder den einflussreichen politiker handelt) ist inzwischen ebenfalls beim vollk angekommen. urteil eigentlich egal. ABER, das tonband und der sachverhalt wurde inzwischen derartig oft durch die medien geschleift sodass ein jeder weiss was in wahrheit gespielt wird(wurde).
Das vertrauen gegenüber justiz und politik ist ein weiteres mal gröber geschüttelt.
Welcher Wirt Kärntens sollte einem Spross der "Sonne des Heiligen Kärtner Reiches" den Nektar in Form von Bier und/oder Wein verweigern?
Wer einen Haarschnitt? (Na ja).
Wer sollte sich weigern, die köstlichen und erbaulichen Ergüsse aus dem Munde eines "Edlen von Carinthia" per Presse unters Volk zu bringen?
Dazu würden Mut und Charakter gehören. Beides sehe ich in diesem armen, gebeutelten und schönen Land leider nicht.
Eine ähnliche Kritik und Einigkeit würde man sich auch für den "Problembären" M. GRAF wünschen. Oder müssen sich B. PRAMMER und F. NEUGEBAUER an das Prinzip "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!" halten?
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