Die kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter für rund 12.000 Wiener Angestellte im Bereich Werbung und Kommunikation sind um 3,3 Prozent erhöht worden, die Lehrlingsentschädigungen um 3,5 Prozent. Weiters wurde ein Mindestgrundgehalt von 1.300 Euro festgelegt, teilten die beiden Verhandlungspartner, die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus und Papier (GPA-djp) und die Vertreter der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation in der Wirtschaftskammer Wien, am Montag mit.

Die Verhandlungspartner einigten sich zudem auf eine Einmalzahlung von 50 Euro, die zugleich mit der Weihnachtsremuneration ausbezahlt werden soll. Sämtliche Vereinbarungen gelten rückwirkend ab 1. Jänner 2012 und bis 31.12. 2012. Der Einigung waren eine Protestveranstaltung vorangegangen.

Anrechnung der Elternkarenzzeit

Im Kollektivvertrag für das Jahr 2013 soll die verbesserte Anrechnung von Elternkarenzzeiten auf dienstzeitabhängige Ansprüche, insbesondere Vorrückungen in der Gehaltstabelle, verankert werden, wurde weiters vereinbart. Die Details sollen in der nächsten Verhandlungsrunde im Oktober geklärt werden.

Gemeinsam will man auf sozialpartnerschaftlicher Ebene auch eine Lösung für die Frage der in der Fachgruppe zugeordneten Medienbetriebe finden. Die Gewerkschaft GPA-djp wolle zudem in nächster Zeit "alles versuchen, um endlich die Verhandlungen über einen bundesweiten Kollektivvertrag weiter voranzutreiben", heißt es in der Aussendung weiter. (APA, 9.7.2012)