Trotz Freispruchs die berufliche Existenz verloren

Michael Möseneder, 8. Juli 2012, 17:31
  • Wer hinter Gittern sitzt, ist nicht  immer  schuldig, wie jährlich  
dutzende  Menschen  erleben.  Bei der  Entschädigung für 
ungerechtfertigte Haft spart die  Republik aber.
    foto: standard/fischer

    Wer hinter Gittern sitzt, ist nicht immer schuldig, wie jährlich dutzende Menschen erleben. Bei der Entschädigung für ungerechtfertigte Haft spart die Republik aber.

Eine Frau saß fünfeinhalb Monate schuldlos in U-Haft, verschuldete sich und verlor ihr Unternehmen - Der Staat blieb knausrig

Wien - Umgerechnet 430.000 Euro Entschädigung hat Alfons Mensdorff-Pouilly erhalten, nachdem er in Großbritannien eine knappe Woche wegen Korruptionsverdachts in Untersuchungshaft gesessen hat. Danijela B. kann von solchen Summen nur träumen. Obwohl die 26-Jährige im Gegensatz zu Mensdorff-Pouilly nach über fünfeinhalb Monaten Untersuchungshaft rechtskräftig freigesprochen wurde. Die Republik zahlte ihr 13.500 Euro - und das, obwohl ihre wirtschaftliche Existenz vernichtet worden war.

B.s Anwältin Heike Sporn wollte deutlich mehr Geld vom Staat. Und erklärt die Vorgeschichte: "Meine Mandantin hatte als Franchisenehmerin ein Nagelstudio in Wien. Im Februar 2011 wurde sie festgenommen, da sie Diebesgut in dem Geschäft verkauft haben soll." Beute, die aus Einbrüchen ihres Mannes stammte, der dafür, nicht rechtskräftig, zu sechs Monaten Haft verurteilt wurde.

Nur: Das Gericht fand im Juli 2011 keinerlei Beweise dafür, dass Frau B. überhaupt wusste, dass die Gegenstände gestohlen waren, oder sie irgendetwas mit den Taten zu tun hatte. Sie wurde daher ebenso rechtskräftig freigesprochen wie ihre Mutter, die immerhin drei Monate in Untersuchungshaft saß.

Im Fall der Mutter, die als Reinigungskraft arbeitete und den Job verlor, war die Frage der Haftentschädigung rasch erledigt. Sie erhielt 12.000 Euro.

Unternehmen verloren

Bei Frau B. waren die Folgen gravierender. Sie versuchte in der Haft noch, ihren Betrieb weiterzuführen, zahlte Überstunden, machte Schulden. Erfolglos. Der Umsatz brach um die Hälfte ein, knapp drei Wochen vor ihrem Freispruch verlor sie schließlich das Nagelstudio an einen anderen Franchisenehmer.

"Alleine die Schulden, die Frau B. machen musste, betragen 14.000 Euro. Und ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage hat sie verloren", führt Sporn aus. Sie forderte von der zuständigen Finanzprokuratur 26.000 Euro. Die sich weigerte, mehr als die gebotenen 13.500 Euro zu zahlen.

Keine Bescheinigung

Begründung in dem Schreiben vom 26. April 2012: Die Einkommensverluste seien "in keiner Weise bescheinigt". Was bei Selbstständigen naturgemäß oft schwierig ist.

Dagmar Albegger, Pressesprecherin des Justizministeriums, verweist ebenso darauf. Fix sieht das Gesetz 20 bis 50 Euro pro Tag, den man unschuldig im Gefängnis saß, vor. Bis Jänner 2011 lag der Betrag übrigens traditionell bei 100 Euro pro Tag, wurde dann aber im Zuge des Sparpakets gekürzt. Der Rest der Entschädigung ist Verhandlungssache.

Warum Frau B.s Mutter dann für drei Monate U-Haft 12.000 Euro bekommen hat und der Tochter für fast sechs Monate nur 1500 Euro mehr geboten werden? Man könne Fälle nicht miteinander vergleichen, da es davon abhängt, welche Forderungen geltend gemacht werden, meint Albegger. Man könne den Staat ja auch zivilrechtlich klagen.

Frau B. ist kein Einzelfall: Der SPÖ-Abgeordnete Johann Maier stellte Erstaunliches fest. Im Jahr 2008 wurden noch 231 Menschen insgesamt 2,4 Millionen Euro zuerkannt. Zwei Jahre später waren es nur mehr 1,1 Millionen Euro für 150 Personen. 2011 dürfte die Zahl aufgrund der niedrigeren Pauschale weiter sinken.

Frau B. hat das Angebot übrigens mittlerweile angenommen: Die Schulden waren ihr über den Kopf gewachsen. (Michael Möseneder, DER STANDARD, 9.7.2012)

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Ui...

...denn die arme Ehefrau hat naiverweise nichts vom Zweitleben Ihres Gemahls gewusst. Aber der Staat hat sie fahrlässig angeklagt.

Ungerechtfertigter Ton

Was soll dieser sarkastische (und vor allem ungerechter) Ton?

Fakt ist, daß auch (Ehe)Partner NICHTS von den Tätigkeiten des jeweils anderen wissen. Zum Beispiel, daß einer von ihnen (manchmal sogar über Jahre) fremd geht.
Zu bedenken ist auch: Wenn der kriminelle Ehemann weiß wie ehrlich seine Frau ist, dann ist es nur logisch, daß er ihr gar nichts von seiner Tätigkeit erzählt.
Das Sie ihr trotzdem unterstellen davon gewusst zu haben, oder zumindest naiv gewesen zu sein, ist (aus meiner Sicht) durch nichts gerechtfertigt.

Anführen möchte ich noch: Nicht immer ist die Anklage durch den Staat gerechtfertigt. Den Begriff "Justizirrtum" gibt es nicht ohne Grund. Der Staat gibt hier mit der (zu geringen Entschädigung) seinen Irrtum zu.

ja eh, rechtsstaat, wer braucht das schon?

Wie sind nicht in England

In England kann sich aber auch kaum jemand die (absurde) Höhe der Zahlung an Mensdorff erklären. Denn für U-Haft gibt es dort eigentlich nur eine sog. "ex gratia"-Leistung des Innenministers. Und diese Praxis wurde noch unter Labour still gelegt. Im übrigen wurde der Westminster Magistrates Court kurz nach Zuspruch des Betrages aufgelöst und neu eingerichtet.

sie heißt halt nicht uwe..

hart zuschlagen

z.b. ein zechpreller (ca. 1450€ schaden) wird aus der u-haft in handschellen vorgeführt, bekommt 6 monate bedingt.
schützt die justiz nur die vermögenden (z.b. kleiderbauer)?

?

Das versteh ich jezt nicht? Halten sie die U-Haft für unangebracht? (Zechpreller sind klassische Wiederholungstäter) oder die 6 MOnate bedingt?

Gibts Zechprellerei überhaupt noch? Ich dachte das ...

.. wäre jetzt schlicht und einfach nur Betrug?

Wenn ein Betrüger sich darauf spezialisiert hat, seine Zechen nicht zu zahlen,

ist er ein Zechpreller. Oder glauben Sie, die Vielfalt der deutschen Sprache wird über das Strafgesetzbuch reglementiert ?

U Haft

Nein, aber unsere korrupte Justiz kennen wir!

Entschädigung

Da hat sich also der Verbrecherstaat bzw seine korrupten Beamten wieder an einer unschuldigen Staatsbürgerin gütlich getan!
Wartet nur! Ihr werdet es noch büßen!

Contenance

Sie werden mit solchen Äußerungen noch zum Fall für den Verfassungsschutz.

Der Staat "spart" nicht.

Er enteignet! Nennt es doch beim Namen!

Und die Argumentation mit dem Einkommensnachweis ist wirklich "super". Könnte glatt von den Leuten stammen, die einer gewissen Gruppe von Mitbürgern in den 1930ern und 1940ern ihre Geschäfte weggenommen hat.

Wen enteignet denn der Staat? KH Grasser? Mennsdorf-Poully?
Oder Herrn Huber aus Hintertupfing?

Viele Rechtsanwälte sind trotz langer Ausbildung, hoher Verantwortung und viel Arbeit nicht existenzfähig

Kenne von einigen Anwälten die finanzielle Situation - die Realität ist im Gegensatz zur landläufigen Ansicht ("reich" !?) nüchtern und enttäuschend. Trotz langer Ausbildung, hoher Verantwortung und tw. immenser Arbeitszeiten kämpfen nicht wenige Anwälte Tag für Tag ums nackte Überleben und gibt es ständig Anwälte, die diesen Kampf verlieren.

Warum dieser Kommentar zu diesem Artikel? Weil es in beiden Fällen darum geht, welchen Wert die Existenz eines KMU (in Zeiten von Großunternehmen und Lobbies) hat und wer sich schützend vor ein KMU stellt. KMU's sind der Finanz (und manchen anderen) als "Melkkuh" gut genug, Interessensvertretungen kümmern sich jedoch kaum um einen Kleinbetrieb, dem Rest ist er scheinbar völlig egal.

Die Existenz eines Fingernagelstudios, in dem Diebsware

verhökert wird, ohne dass die Betreiberin es bemerkt (die Ware ist vermutlich vom Himmel gefallen), hat wirklich vernachlässigbaren Wert.

Auffalllend

Danijela verhöckert zeugs ihres freundes, fuer das sie im sonne eoner ordentlichen bichhaltung keine rechnungen fuer den einkaufspreis verlangt, um so den woederverkaufspreis berechnen zu können.

Dennrest denke ich mir

genau.

und weil sie so reich ist, hat sie ihre rechnungen nicht zahlen können.

sonne eoner ...

glauben sie dass eher denken, oder eher tippen zu ihren stärken zählen?

... oder gar 'bichhaltung' ... ;-)

nie, nie, nie als einfacher staatsbürger an der justiz anstreifen. höchst gefährlich.
gruselig...

Genau...

...einfach sauber bleiben!

Und warum nimmt die Justiz nicht Grasser in U-Haft

kost doch eh nix - oder doch mehr-Klassen-Gesellschaft ???

Der hat die besseren Anwälte

und so wie bei der Frau gibts keine Fluchtgefahr, Verabredungsgefahr ist nach über 10 Jahren Ermittlung lachhaft, Verdunkelungsgefahr detto und Wiederholungsgefahr auch nicht.

IMHO bei beiden keine U-Haft - nur leider die Frau hatte einen schlechten Anwalt

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