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Wer hinter Gittern sitzt, ist nicht immer schuldig, wie jährlich dutzende Menschen erleben. Bei der Entschädigung für ungerechtfertigte Haft spart die Republik aber.
Wien - Umgerechnet 430.000 Euro Entschädigung hat Alfons Mensdorff-Pouilly erhalten, nachdem er in Großbritannien eine knappe Woche wegen Korruptionsverdachts in Untersuchungshaft gesessen hat. Danijela B. kann von solchen Summen nur träumen. Obwohl die 26-Jährige im Gegensatz zu Mensdorff-Pouilly nach über fünfeinhalb Monaten Untersuchungshaft rechtskräftig freigesprochen wurde. Die Republik zahlte ihr 13.500 Euro - und das, obwohl ihre wirtschaftliche Existenz vernichtet worden war.
B.s Anwältin Heike Sporn wollte deutlich mehr Geld vom Staat. Und erklärt die Vorgeschichte: "Meine Mandantin hatte als Franchisenehmerin ein Nagelstudio in Wien. Im Februar 2011 wurde sie festgenommen, da sie Diebesgut in dem Geschäft verkauft haben soll." Beute, die aus Einbrüchen ihres Mannes stammte, der dafür, nicht rechtskräftig, zu sechs Monaten Haft verurteilt wurde.
Nur: Das Gericht fand im Juli 2011 keinerlei Beweise dafür, dass Frau B. überhaupt wusste, dass die Gegenstände gestohlen waren, oder sie irgendetwas mit den Taten zu tun hatte. Sie wurde daher ebenso rechtskräftig freigesprochen wie ihre Mutter, die immerhin drei Monate in Untersuchungshaft saß.
Im Fall der Mutter, die als Reinigungskraft arbeitete und den Job verlor, war die Frage der Haftentschädigung rasch erledigt. Sie erhielt 12.000 Euro.
Unternehmen verloren
Bei Frau B. waren die Folgen gravierender. Sie versuchte in der Haft noch, ihren Betrieb weiterzuführen, zahlte Überstunden, machte Schulden. Erfolglos. Der Umsatz brach um die Hälfte ein, knapp drei Wochen vor ihrem Freispruch verlor sie schließlich das Nagelstudio an einen anderen Franchisenehmer.
"Alleine die Schulden, die Frau B. machen musste, betragen 14.000 Euro. Und ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage hat sie verloren", führt Sporn aus. Sie forderte von der zuständigen Finanzprokuratur 26.000 Euro. Die sich weigerte, mehr als die gebotenen 13.500 Euro zu zahlen.
Keine Bescheinigung
Begründung in dem Schreiben vom 26. April 2012: Die Einkommensverluste seien "in keiner Weise bescheinigt". Was bei Selbstständigen naturgemäß oft schwierig ist.
Dagmar Albegger, Pressesprecherin des Justizministeriums, verweist ebenso darauf. Fix sieht das Gesetz 20 bis 50 Euro pro Tag, den man unschuldig im Gefängnis saß, vor. Bis Jänner 2011 lag der Betrag übrigens traditionell bei 100 Euro pro Tag, wurde dann aber im Zuge des Sparpakets gekürzt. Der Rest der Entschädigung ist Verhandlungssache.
Warum Frau B.s Mutter dann für drei Monate U-Haft 12.000 Euro bekommen hat und der Tochter für fast sechs Monate nur 1500 Euro mehr geboten werden? Man könne Fälle nicht miteinander vergleichen, da es davon abhängt, welche Forderungen geltend gemacht werden, meint Albegger. Man könne den Staat ja auch zivilrechtlich klagen.
Frau B. ist kein Einzelfall: Der SPÖ-Abgeordnete Johann Maier stellte Erstaunliches fest. Im Jahr 2008 wurden noch 231 Menschen insgesamt 2,4 Millionen Euro zuerkannt. Zwei Jahre später waren es nur mehr 1,1 Millionen Euro für 150 Personen. 2011 dürfte die Zahl aufgrund der niedrigeren Pauschale weiter sinken.
Frau B. hat das Angebot übrigens mittlerweile angenommen: Die Schulden waren ihr über den Kopf gewachsen. (Michael Möseneder, DER STANDARD, 9.7.2012)
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Was soll dieser sarkastische (und vor allem ungerechter) Ton?
Fakt ist, daß auch (Ehe)Partner NICHTS von den Tätigkeiten des jeweils anderen wissen. Zum Beispiel, daß einer von ihnen (manchmal sogar über Jahre) fremd geht.
Zu bedenken ist auch: Wenn der kriminelle Ehemann weiß wie ehrlich seine Frau ist, dann ist es nur logisch, daß er ihr gar nichts von seiner Tätigkeit erzählt.
Das Sie ihr trotzdem unterstellen davon gewusst zu haben, oder zumindest naiv gewesen zu sein, ist (aus meiner Sicht) durch nichts gerechtfertigt.
Anführen möchte ich noch: Nicht immer ist die Anklage durch den Staat gerechtfertigt. Den Begriff "Justizirrtum" gibt es nicht ohne Grund. Der Staat gibt hier mit der (zu geringen Entschädigung) seinen Irrtum zu.
In England kann sich aber auch kaum jemand die (absurde) Höhe der Zahlung an Mensdorff erklären. Denn für U-Haft gibt es dort eigentlich nur eine sog. "ex gratia"-Leistung des Innenministers. Und diese Praxis wurde noch unter Labour still gelegt. Im übrigen wurde der Westminster Magistrates Court kurz nach Zuspruch des Betrages aufgelöst und neu eingerichtet.
Er enteignet! Nennt es doch beim Namen!
Und die Argumentation mit dem Einkommensnachweis ist wirklich "super". Könnte glatt von den Leuten stammen, die einer gewissen Gruppe von Mitbürgern in den 1930ern und 1940ern ihre Geschäfte weggenommen hat.
Kenne von einigen Anwälten die finanzielle Situation - die Realität ist im Gegensatz zur landläufigen Ansicht ("reich" !?) nüchtern und enttäuschend. Trotz langer Ausbildung, hoher Verantwortung und tw. immenser Arbeitszeiten kämpfen nicht wenige Anwälte Tag für Tag ums nackte Überleben und gibt es ständig Anwälte, die diesen Kampf verlieren.
Warum dieser Kommentar zu diesem Artikel? Weil es in beiden Fällen darum geht, welchen Wert die Existenz eines KMU (in Zeiten von Großunternehmen und Lobbies) hat und wer sich schützend vor ein KMU stellt. KMU's sind der Finanz (und manchen anderen) als "Melkkuh" gut genug, Interessensvertretungen kümmern sich jedoch kaum um einen Kleinbetrieb, dem Rest ist er scheinbar völlig egal.
und so wie bei der Frau gibts keine Fluchtgefahr, Verabredungsgefahr ist nach über 10 Jahren Ermittlung lachhaft, Verdunkelungsgefahr detto und Wiederholungsgefahr auch nicht.
IMHO bei beiden keine U-Haft - nur leider die Frau hatte einen schlechten Anwalt
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