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Leon Schlumpf im Jahr 1999.
Bern/Chur - Der ehemalige Schweizer Bundespräsident Leon Schlumpf ist am Samstag im Alter von 87 Jahren in Chur gestorben. Das gab die Bundeskanzlei in Bern bekannt. Der frühere Politiker der konservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) aus dem Kanton Graubünden war von 1979 bis 1987 Mitglied des Bundesrats (Regierung) und Verkehrs- und Energieminister. 1984 übte er das Amt des Bundespräsidenten aus. Seine Tochter Eveline Widmer-Schlumpf ist gegenwärtig Bundespräsidentin.
Der ausgebildete Jurist war als Rechtsanwalt tätig und gehörte im Verlauf seiner politischen Karriere sowohl der Kantonsregierung von Graubünden als auch den beiden Kammern des schweizerischen Bundesparlaments, Nationalrat und Ständerat, an. Im Privatleben spielte er Klavier, Handorgel und "Schwyzerörgeli". Er komponierte unter dem Pseudonym "Raetus Telena" Stücke, die er mit der in seinem Heimatort Felsberg beheimateten Ländlerkapelle "Bernina" interpretierte. Eine von ihm komponierte Polka erschien 2004 auf CD.
Schlumpf wurde am 3. Februar 1925 in Felsberg in Graubünden geboren. Von 1966 bis 1974 vertrat er seinen Kanton im Nationalrat, ab 1974 und bis zur Wahl in den Bundesrat im Ständerat. Am 5. Dezember 1979 wurde Schlumpf in den Bundesrat gewählt. 1984 war er Bundespräsident. Ende 1987 trat er zurück.
Seine landesweite Popularität verdankte Schlumpf der Tätigkeit als Preisüberwacher des Bundes, die er von 1974 bis Ende 1978 ausübte. Nach seinem Rücktritt aus dem Bundesrat engagierte sich Leon Schlumpf unter anderem bei der Hilfsorganisation Pro Infirmis und im Vorstand der Organisation Patenschaft für Berggemeinden.
Während seiner Amtszeit als Regierungsmitglied wurden in der Schweiz Autobahngebühren eingeführt sowie eine neue Verkehrskonzeption für die Schweizerischen Bundesbahnen entwickelt und das Nationalstraßennetz überprüft. Die Auseinandersetzung mit der Frage eines Ausstiegs aus der Kernenergie prägten die Tätigkeit Schlumpfs im Bereich der Energiewirtschaft. Im Medienwesen brachte Schlumpf eine wichtige Verfassungsgrundlage, den Radio- und Fernsehartikel, unter Dach und Fach. (APA, 7.7.2012)
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