Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate
Wien - Die Länder und Betriebe müssen im Jahr 2011 deutlich mehr Ausgleichstaxe für die Nichteinstellung von Menschen mit Behinderung zahlen als noch im Jahr davor. Mit 120 Mio. Euro beträgt diese Summe laut vorläufigen Zahlen aus dem Sozialministerium um rund 30 Mio. Euro mehr als noch im Jahr 2010. Von den insgesamt rund 99.000 Pflichtstellen wurden demnach zirka 65.000 besetzt - das entspricht einer Quote von 65,6 Prozent.
Endgültige Zahlen werden laut Sozialministerium Ende 2012 vorliegen. Grund für die Erhöhung ist u.a. die Anfang 2011 vorgenommene Erhöhung der Taxe. Nun soll mit der geplanten Evaluierung dieser Erhöhung begonnen werden, hieß es aus dem Ministerium.
Laut Behinderteneinstellungsgesetz sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, pro 25 Mitarbeiter einen Behinderten einzustellen. Mit der Taxe können sich die Betriebe von der Verpflichtung freikaufen. Bei 25 bis 99 Mitarbeitern blieb die Taxe bei der Erhöhung bei 226 Euro pro Person und Monat, ab 100 Mitarbeitern kostet sie 316 Euro pro nicht besetztem Posten, ab 400 Mitarbeitern 336 Euro. (APA, 7.7.2012)
Wer Angehörige pflegt, soll bis zu drei Monate in Karenz gehen können. Allerdings muss der Arbeitgeber mitspielen, Rechtsanspruch gibt es keinen
Minderjährige wissen über Unterstützungs-Angebote oft nicht bescheid
Betreuung zu Hause soll weiter ausgebaut werden
Sozialminister hält Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderung für sinnvoll
EU-Sozialbericht SILC: Insgesamt 1,4 Mio. von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht - Hundstorfer sieht Österreich auf gutem Weg in Richtung EU-Ziel - Rund 200.000 "Working poor"
Wir kaufen viel und besitzen wenig - Für manche wird die Ramschgesellschaft zum Existenzrisiko
mit der ausgleichstaxe ?
verwendet der bund das geld zur förderung behinderter oder verschwindet es still und leise im großen topf ?
öffentliche einrichtungen (die öffentlichkeit sind wir !) sollte es überhaupt nicht möglich sein, sich freizukaufen.
Arbeitgeber blechen die Ausgleichtaxe auch dann voll, wenn sie zwar behinderte Menschen beschäftigen, letztere es aber verabsäumt haben (oder sich weigern), sich als begünstigter Behinderter beim Bundessozialamt registrieren zu lassen.
Soviel dazu.
Wer einen Behinderten beschaeftigt, der KEINEN Status als beguenstigter Behinderter hat, hat diesem gegenueber auch keinerlei Verpflichtungen/Kosten, die er fuer einen Mitarbeiter mit anerkannter - mindestens - 50%iger Erwerbsminderung haette. Dieser Mitarbeiter ist offiziell kein Behinderter.
Richtig! Behinderte, die nicht begünstigt behindert sind können ohne Einschaltung des Bundessozialamtes (wegen dem besonderen Kündigungsschutz) jederzeit und ohne besondere finanzielle Verpflichtungen aus dem Betrieb entfernt werden. Als begünstigt Behinderter bekommt man in der Privatwirtschaft sehr schwer oder eher überhaupt nicht einen Arbeitsplatz. So verschweigen viele Betroffene ihre Behinderung und tritt das Krankheitsmuster irgendwann mal auf ist der Behinderte in der Regel sehr rasch seinen Job los, egal wie gut er arbeitet.
Inwiefern werden da Unterscheidungen getroffen? Ich meine, begünstigter Behinderter ist nur ein Status auf dem Arbeitsmarkt, aber wo soll der Unterschied zwischen einem anerkannten Behinderten, und einem Behinderten sein? (Abseits von Behindertenpass, und offizieller Eintragung beim Amt?)
1. Einen Behindertenpass - da wird nur der Behindertengrad eingetrag
2. EInen Behinderten Begünstigten schein.
Beides stellt das Bundessozialamt aus. Während ersterers nur ein Wisch Papier ist. Ist 2.terers die Grundlage im Behinderteneinstellungsgesetzt.
Dh. im Falle von 2 könnens z.b. von AMS/Bundessozialamt ZUschüsse bekommen für die Einrichtung des Behindertenarbeitsplatzes. UND sie müssen den Behindertenplatz geeigent adaptieren.
Beim 1teren müssens gar nix als Arbeitgeber. Als Arbeitnehmer fallen sie um viele Förderungen um.
1. Man muss mehr als 50% Behindertgengrad haben um den Begünstigtenschein zu bekommen.
2. Hat man z.b. 60% (so wie ich) und löst den Behindertenschein, ist man leider ein Fall für den 3. Arbeitsmarkt. Da ist es mir lieber keinen Begünstigtenschien zu haben, aber dafür einen sehr guten Arbeitsplatz. Leider zählt da nicht mal ein Studium, um die vermeintlichen Nachteile für die Arbeitgeber beim Begünstigtenschein aufzuheben
1. es ist ein Antragsrecht. Und es ist eine Einbahnstrasse- haben sie mal beantragt, kriegen sie den Status nicht mehr los. Fazit: Risiko ist mir viel zu groß
2. Sorry, aber nur das sich ein Unternehmen ca. 350 Euro erspart, kann ich mir nicht leisten, trotz eines technischen(!) Studiums in einer geschützten Werkstatt zu arbeiten.
Ich selbst hab 60% und bin NICHT nach 2. eingestellt und das wollte ich immer so. Nur die letzte Firma wollte das haben (da hab ich allerdings selbst gekündigt).
Meine Behinderung behindert nicht (ich bin in der IT und mache dasselbe wie die anderen Kollgen auch).
interessant sein, dass die Universitäten vor 2002 als Bundesdienststellen verpflichtet waren, Menschen mit Behinderung einzustellen. Seit der Ausgliederung kaufen auch sie sich frei, obwohl ihr Budget bekanntlich äußerst bescheiden ist. Abgesehen von der schlechten Vorbildwirkung ist es beschämend, wie gering diese "Ausgleichstaxe" ausfällt.
Bin selber nach einem Schlaganfall mit 43 sehbehindert, habe aber nie aufgegeben, weiterhin nach einem passenden Job zu suchen. Nicht einfach, als hoch qualifizierte Medizinerin, aber nach über 5 Jahren ist es mir doch gelungen.
Wieviel schwieriger ist es allerdings für Behinderte mit geringerer Qualifikation? Und die Ausgleichstaxe sperrt diese Leute einfach aus einem normalen Leben aus, da zahlt man lieber Invaliditätspension, als oft hoch motivierten Leuten eine Chance zu geben.
Und die Höhe dieser Taxest einfach nur ein schlechter Scherz, Diskriminierung wird dadurch nur gefördert!
was sie unternommen haben. Wurde damals schon von der Ärztekammer abgemustert und musste ins Ausland gehen, um den Job als Mediziner ausüben zu können. Österreich diskriminiert doch diesbezüglich recht stark => http://derstandard.at/125069179... -Rollstuhl In anderen Ländern (zum Bsp. Holland, Belgien etc.) wird ein medizinisches Attest zur Einschreibung in die Ärztekammer gar nicht gefragt. Grund dafür ist dort eine andere Auffassung. Man ist der Meinung, dass man direkt auf die Funktion und nicht auf den Beruf im Allgemeinem mustern darf. Anders gesagt: Ein Pathologe ist nicht dasselbe wie ein Chirurg oder ein Chefarzt...
Das ist von der Art der Behinderung abhängig, barrierefreie Zugänge, ergonomische Arbeitsplatz-Einrichtung, sowie Behelfe aller Art, die Menschen mit Behinderung das Arbeiten erleichtern, flexiblere Zeiteinteilung und vor allem Aufgaben, die motivierend und bewältigbar sind. Behinderte können an olympischen Spielen teilnehmen, aber mit einem kleinen Bussgeld können sich unsere Betriebe von der Schuld freikaufen.
Was Sie als "inhaltslose Hohlheiten" bezeichnen, ist State of the Art in Occupational Medicine. Vor allem bei neurologischen Defiziten sind es oft ganz kleine Veränderungen, die spezifisch auf den Patienten angepasst werden müssen, um die kleinen Probleme des Alltags bewältigbar zu machen.
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.