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Fleisch oder Klonfleisch?

Fotos: Harald Tittel/dapd

Parma/Brüssel/Wien - Die wissenschaftliche Stellungnahme hat das Zeug dazu, ähnlich kontroversielle Diskussionen hervorzurufen, wie sie der Konsument vom Einsatz gentechnisch veränderten Saatguts in der Landwirtschaft kennt: Die bekannt wirtschaftsfreundliche EU-Agentur Efsa mit Sitz in Parma, hat die letzten Entwicklungen rund um das Klonen von Tieren untersucht und ist zu der Ansicht gekommen, dass "Lebensmittelerzeugnisse aus geklonten Tieren sicher sind".

Produkte aus geklonten Tieren sind sogar so sicher, dass sie ununterscheidbar sind im Vergleich mit herkömmlich aufgezogenen Tieren: "Es gibt keine Hinweise darauf, dass Unterschiede bestehen", so die Efsa. Dies wurde bei den Fleisch- oder Milchprodukten von Rindern und Schweinen festgestellt.

Damit kommt die EU-Kommission, die die Arbeit in Auftrag gegeben hat, unter Zugzwang. Adolf Marksteiner von der Landwirtschaftskammer meint, dass mit diesen Efsa-Aussagen die Diskussion um Gesundheitsgefährdung des Menschen umschwenken sollte auf eine Diskussion um Tierethik. „Klonen ist ein ausgereifter Prozess, es gibt bis zu 50.000 geklonte Nutztiere in den USA und Kanada." Insbesondere bei Rennpferden und Zuchtbullen sei in Nordamerika Klonen weitverbreitet und diesen Service nützten auch reiche europäische Pferdezüchter gerne.

Laut Ages, der österreichischen Agentur für Ernährungssicherheit, gibt es keine Klontechnik-Produktion in der EU. Es wurden nämlich bisher weder diesbezügliche Anträge gestellt, noch eine Zulassung für ein solches Produkt erteilt. "Sie dürfen daher in der EU nicht verkauft werden."

Reihe von Grauzonen

Bei dieser EU-Politik gibt es eine ganze Reihe von Grauzonen. Zum Beispiel beim Import. In die EU eingeführte Steaks müssten dann extra gekennzeichnet werden, wenn sie von Klontieren stammen. Damit allerdings wären sie unverkäuflich. Marksteiner meint, dass solche Importe trotzdem und ohne Kennzeichnung leicht stattfinden können, da die Klontechnik hinter den Waren ja nicht auszumachen ist - und in den USA ein solches Kennzeichnungswesen nicht existiert.

Eine weitere Lücke gibt es bei den Nachfolgeregelungen. Laut der EU-Parlamentarierin Elisabeth Köstinger von der ÖVP gilt die EU-Kennzeichnungspflicht nur für Produkte aus Klontieren der ersten Generation. Für die „konventionell erzeugten Nachkommen" (Efsa-Wendung, Anm.) von Klontieren ist keine Kennzeichnung vorgesehen. Köstinger will sich angesichts des Berichts im EU-Parlament dafür starkmachen, dass es in der „Novel Food Verordnung" auch zu einer Auszeichnungpflicht für die Nachkommen kommt.

In der Efsa-Studie wird hervorgehoben, dass es bei der Technologie weiterhin viele Bedenken gibt, vor allem, weil es zu höherer Sterblichkeit und mehr Missbildungen bei den Klonen kommt. Interessanterweise nicht bei den konventionell erzeugten Nachkommen von Klonen: "Diese scheinen sich normal zu entwickeln", hebt die Efsa hervor.(Johanna Ruzicka, DER STANDARD; 7.7.2012)